Druckversion
Sonntag, 9.08.2026, 09:52 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/BGH-urteil-AzIZR22015-Stoererhaftung-Anschlussinhaber-WLAN-Router-Verschluessung-werkseinstellung
Fenster schließen
Artikel drucken
21259

BGH zu Störerhaftung von Anschlussinhabern: Den Werks­ein­stel­lungen darf ver­traut werden

24.11.2016

WLAN-Router

© phonlamaiphoto - Fotolia.com

Für illegale Uploads ins Internet kann der Anschlussinhaber als Störer haften. Internetnutzer, die sich auf das voreingestellte WLAN-Passwort des Router-Herstellers verlassen, können auf der sicheren Seite sein, so der BGH.

Anzeige

Internetnutzer müssen ihr WLAN gegen Missbrauch durch Hacker oder Unbefugte schützen, haften aber nicht für jede Sicherheitslücke. Wer sich auf eine individualisierte Verschlüsselung des Routers durch den Hersteller verlässt und dieses Passwort nicht ändert, verletzt keine Pflichten. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag (Urt. v. 24.11. 2016, Az. I ZR 220/15). Solange dieselbe Zahlenkombination nicht an mehreren Geräten im Haushalt voreingestellt ist, können Verbraucher davon ausgehen, dass ihr WLAN marktüblich gesichert ist.

Ein Unbekannter hatte das WLAN-Passwort der beklagten Anschlussinhaberin geknackt und einen Actionfilm illegal bei einer Online-Tauschbörse hochgeladen. Der Router war mit einem vom Hersteller vergebenen, auf der Rückseite des Routers aufgedruckten WPA2-Schlüssel gesichert, der aus 16 Ziffern bestand. Diesen Schlüssel hatte die beklagte Frau bei der Einrichtung des Routers nicht geändert. Daraufhin verklagte die Filmfirma, welche die Verwertungsrechte an dem hochgeladenen Film "The Expendables 2" besitzt,  die Frau wegen Urheberrechtsverletzung auf Zahlung von 750 Euro. Sie habe sich überhaupt keine Gedanken gemacht, ob vielleicht Handlungsbedarf bestanden habe, warf ihr die Anwältin der Filmfirma vor. Die Klage hatte allerdings weder vor dem Amtsgericht noch in der Berufungsinstanz Erfolg - und jetzt auch nicht vor dem BGH.

Passwort nach Werkseinstellung muss nicht verändert werden

Der BGH hat die Revision der Filmfirma zurückgewiesen. Die Anschlussinhaberin hafte nicht als Störerin, weil sie keine Prüfungspflichten verletzt habe, so die Karlsruher Richter.

Der Inhaber eines Internetanschlusses mit WLAN-Funktion sei lediglich zur Prüfung verpflichtet, ob der eingesetzte Router über die im Zeitpunkt seines Kaufs für den privaten Bereich marktüblichen Sicherungen verfüge. Dazu zählen ein aktueller Verschlüsselungsstandard sowie ein individuelles, ausreichend langes und sicheres Passwort. Die Beibehaltung eines vom Hersteller voreingestellten WLAN-Passworts könne eine Verletzung der Prüfungspflicht nur darstellen, wenn es sich nicht um ein für jedes Gerät individuell, sondern für eine Mehrzahl von Geräten verwendetes Passwort handele.

Im vorliegenden Fall habe die Filmfirma keinen Beweis dafür vorgebracht, dass das Passwort vom Hersteller für eine Mehrzahl von Geräten vergeben worden war. Nach den Richtern sei der Standard WPA2 darüber hinaus als hinreichend sicher anerkannt und ferner anzunehmen, dass der voreingestellte 16-stellige Zifferncode den marktüblichen Standards im Kaufzeitpunkt entsprach. Eine bei dem Routertyp bestehende Sicherheitslücke sei der Öffentlichkeit erst nach dem Kauf im Jahr 2014 bekannt geworden.

Illegale Uploads lassen sich über die IP-Adresse bis zum Anschluss zurückverfolgen. Damit ist aber noch nicht klar, wer der Täter ist. Die betroffenen Rechteinhaber machen sich deshalb meist die sogenannte Störerhaftung zunutze und mahnen den Anschlussinhaber ab. Dieser ist mitverantwortlich, wenn er sein WLAN nicht ausreichend vor Missbrauch geschützt hat. Nach einem früheren Grundsatzurteil des BGH aus dem Jahr 2010 gibt es die Pflicht, die Standardeinstellungen des Routers zu ändern, ein ausreichend langes und sicheres Passwort zu vergeben und eine Verschlüsselung nach aktuellem Standard einzusetzen. Bis zur Entscheidung am Donnerstag war ungeklärt, ob Internetnutzer auch einen zwar voreingestellten, aber individualisierten Schlüssel anpassen müssen.

Bereits Mitte des Jahres hatte der BGH bereits zur Fragen der Störerhaftung im eigenen Haushalt, zur sekundären Darlegungslast und zu angemessenem Schadensersatz entschieden.

Mit Materialien von dpa

mgö/LTO-Redaktion

Anzeige
  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

BGH zu Störerhaftung von Anschlussinhabern: . In: Legal Tribune Online, 24.11.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/21259 (abgerufen am: 09.08.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Urheber- und Medienrecht
    • Internet
    • Internet-Kriminalität
    • Störerhaftung
    • Urheber
    • WLAN
  • Gerichte
    • Bundesgerichtshof (BGH)
Ein Presseausweis und ein Stift liegen auf einer Laptoptastatur 06.08.2026
Medien

LG Berlin II:

Anbieter von Pres­se­spie­geln gestärkt

Anbieter von Pressespiegeln sind nur Dienstleister – möchten Urheber der abgebildeten Artikel eine extra Vergütung dafür haben, müssen sie sich an diejenigen wenden, die die Pressespiegel beziehen. Das hat das LG Berlin II klargestellt.

Artikel lesen
Werbeschild aus Metall im Retro-Design mit einem bekannten Motiv der Tankstellenkette Esso. Darunter steht der berühmte englische Werbeslogan „PUT A TIGER IN YOUR TANK!“. Oben rechts ist der Text „PERFORMANCE MOTORING“ aufgedruckt. Auf der rechten Seite i 04.08.2026
Künstliche Intelligenz

Von KI erstellte Werbung:

Mit einem Klick in den Rechts­ver­stoß

Generative künstliche Intelligenz wird auch immer mehr zur Erstellung von Werbung und Marketingkampagnen verwendet. Dies führt bei unbedachter Bedienung durch die Funktionsweise der Modelle oft zu Rechtsverstößen, erklärt Nico Kuhlmann.

Artikel lesen
Peter Maffay, Sänger, sitzt im Vorfeld der Urteilsverkündung im Zuschauerraum des Landesgerichts. 31.07.2026
Künstliche Intelligenz

Gema siegt gegen Suno:

KI-Unter­nehmen darf Songs nicht unge­fragt nutzen

Zum ersten Mal hat ein deutsches Gericht über Musikkompositionen entschieden, die mit KI erstellt wurden. Suno verletzt mit seinem Musikgenerator Urheberrechte, so das LG München I. Martin Soppe und Johanna Schubert ordnen das Urteil ein.

Artikel lesen
The Bliq logo is displayed on a driverless mobility vehicle outside GITEX AI Europe at Messe Berlin in Berlin 30.07.2026
Künstliche Intelligenz

Urheber- und Markenrecht:

KI-Logos und ihre recht­li­chen Grenzen

Wer ein Unternehmen neu gründet, braucht unter anderem schnell ein Logo. Zum Glück hilft KI dabei. Zu welchen rechtlichen Folgeproblemen das dann führen kann, erklärt Nico Kuhlmann.

Artikel lesen
Bundeskanzler Friedrich Merz 24.07.2026
Beleidigung

Debatte um § 188 StGB:

"Poli­ti­ker­be­lei­di­gung" nicht abschaffen, son­dern eng aus­legen

Gehen Staatsanwaltschaften unverhältnismäßig gegen geringfügige Politikerbeleidigungen im Netz vor? Manchmal schon, meint Benjamin Krause und plädiert für eine restriktive Auslegung.

Artikel lesen
Simon Neil, Sänger und Gitarrist von Biffy Clyro live im Münchener Zenith am 12.02.2026. 15.07.2026
Urheber

Europas größter Musikfachhändler verklagt Fender:

Wem gehört die Form der Stra­to­caster?

Eine "zur Seite geneigte Tänzerin" – das LG Düsseldorf erklärt den Korpus der E-Gitarre Fender Stratocaster zum urheberrechtlich geschützten Werk. Jetzt zwingt ein Musikhändler Fender in ein streitiges Verfahren, erklärt Arno Grohmann.

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • Easy Apply: Die einfache und schnelle Bewerbung zu Deinem neuen Job.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Bereit für Karriere? Spannende Karriere-Chancen für Volljuristen.

Direkt zu passenden Stellen
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Flick Gocke Schaumburg
Netz­wer­kad­mi­ni­s­t­ra­tor (m/w/d) Schwer­punkt LAN, WLAN, Fire­wall und...

Flick Gocke Schaumburg, Bonn

Logo von Flick Gocke Schaumburg
Se­nior Con­sul­tant (m/w/d) DA­TEV und Kanz­lei­di­gi­ta­li­sie­rung

Flick Gocke Schaumburg, Bonn

Logo von Hengeler Mueller
Re­fe­ren­da­re (m/w/d) Steu­er­recht in Frank­furt am Main

Hengeler Mueller, Frank­furt am Main

Logo von Wolters Kluwer
Ju­rist als Pro­dukt­ma­na­ger im Be­reich Con­tent - In­sol­venz­recht /...

Wolters Kluwer, Hürth

Logo von Rocky Mountain German Law Ltd.
Rechts­an­walt (m/w/d) – Deut­sches Er­b­recht in Cal­ga­ry, Ka­na­da

Rocky Mountain German Law Ltd., Cal­ga­ry (High­field / Burns In­du­s­trial)

Logo von CMS
Rechts­an­walt (m/w/d) Pri­va­te Cli­ents

CMS, Stutt­gart

Logo von Flick Gocke Schaumburg
Werk­stu­dent / Stu­den­ti­sche Hilfs­kraft (m/w/d) As­sis­tenz­be­reich Wirt­schafts-...

Flick Gocke Schaumburg, Bonn

Logo von HESSENMETALL Verband der Metall- und Elektro-Unternehmen Hessen e. V.
Voll­ju­rist/Syn­di­kus­rechts­an­walt für Ar­beits­recht (m/w/d)

HESSENMETALL Verband der Metall- und Elektro-Unternehmen Hessen e. V., Frank­furt am Main

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
33. Deutscher Jugendgerichtstag 2026 | „jugend(ge)recht“

24.09.2026, Kassel

Green Claims: Umweltaussagen rechtssicher gestalten

11.08.2026

PraxisRadar Verkehrsrecht

11.08.2026

23. Landesanwaltstag Sachsen-Anhalt 2026

28.08.2026, Merseburg

Aktuelles zur Erbschaft-/Schenkungsteuer und Bewertung

11.08.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH