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Nach Verurteilung wegen Vorteilsnahme: Frank­furter Ex-Ober­bür­ger­meister zieht vors BVerfG

16.01.2024

Peter Feldmann

Feldmanns Ruf verschlechterte sich mit der Zeit so sehr, dass er schließlich als Frankfurter OB abgewählt wurde. Foto: picture alliance/dpa | Sebastian Gollnow

Der ehemalige Frankfurter Oberbürgermeister Peter Feldmann war erst abgewählt und dann wegen Vorteilsnahme verurteilt worden. Nach einer erfolglosen Revision vor dem BGH zieht er jetzt noch vor das BVerfG.

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Der abgewählte Frankfurter Oberbürgermeister Peter Feldmann versucht mit einer Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG), gegen seine Verurteilung wegen Vorteilsannahme vorzugehen (Az. AR 9951/23). Zur vom Bundesgerichtshof verworfenen Revision sei eine Beschwerde eingegangen, bestätigte ein Sprecher des BVerfG auf dpa-Anfrage. Zuvor hatte die Frankfurter Rundschau berichtet.

Feldmann war in einem Korruptionsprozess vom Landgericht (LG) Frankfurt am Main wegen Vorteilsnahme zu einer Geldstrafe in Höhe von 120 Tagessätzen zu je 175 Euro verurteilt worden. Hintergrund waren die engen Beziehungen des früheren SPD-Politikers zur Arbeiterwohlfahrt (Awo). Im November 2023 wurde das Urteil nach erfolgloser Revision bestätigt. Dagegen wiederum sei am 8. Dezember 2023 eine Beschwerde eingegangen, sagte der Sprecher des BVerfG.

Feldmann hatte den Schritt, vor das BVerfG zu ziehen, bereits angekündigt. Das LG-Urteil gegen ihn baue auf Hörensagen auf, zudem seien alle von ihm beantragten Entlastungszeugen ausgegrenzt worden. Dies müsse überprüft werden.

In Feldmanns Fall geht es unter anderem um die Anstellung seiner damaliger Partnerin in einer deutsch-türkischen Awo-Kita, wo diese "ohne sachlichen Grund" ein übertarifliches Gehalt sowie einen Dienstwagen erhielt. Auch als Konsequenz aus der Anklage und dem Prozess war der frühere SPD-Politiker am 6. November 2022 mit einem Bürgerentscheid als Frankfurter Stadtoberhaupt abgewählt worden. Im Februar 2023 trat er aus der SPD aus.

dpa/jb/LTO-Redaktion

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Nach Verurteilung wegen Vorteilsnahme: . In: Legal Tribune Online, 16.01.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/53637 (abgerufen am: 24.05.2025 )

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