Druckversion
Sonntag, 18.01.2026, 11:59 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/916ds6443js21114023-ag-frankfurt-einziehung-streaming-ertraege-afd-rap
Fenster schließen
Artikel drucken
57033

AG Frankfurt a.M. ordnet Einziehung von Streaming-Erträgen an: Rap mit AfD-Fahne wird dop­pelt teuer

17.04.2025

Sascha Weiss aka SchwrzVyce

Rund 17.800 Abonennten hat der Rapper "SchwrzVyce" auf YouTube, wo er auch über seine Verurteilung berichtete. Foto: Screenshot LTO

Können bei beleidigenden Songs auch Streaming-Erträge eingezogen werden? Diese Frage hatte das AG Frankfurt zu entscheiden – für einen Rapper wurde es deshalb teuer.

Anzeige

Bei Musikclips mit beleidigendem Inhalt können auch Erträge aus Streaming bei Spotify und YouTube eingezogen werden. Das hat das Amtsgericht (AG) Frankfurt am Main entschieden (Urt. v. 09.08.2024, Az. 916 Ds 6443 Js 211140/23).

Der Angeklagte betätigt sich unter dem Künstlernahmen "SchwrzVyce" als Musiker, seine Liedtexte haben vorwiegend politischen Inhalt. Für eines seiner Musikvideos lief er rappend mit einer AfD-Fahne durch Frankfurt. Dabei beleidigte er zwei Mitglieder der damaligen Bundesregierung als "Stricher" und "Fotze".

Über 500.000 Mal gestreamt

Zwar betonte das AG Frankfurt die besondere Bedeutung der Meinungs- und Kunstfreiheit im Hinblick auf Machtkritik. Es müsse möglich sein, Amtsträger für deren Art und Weise der Machtausübung angreifen zu können, ohne dass einschneidende gerichtliche Sanktionen drohen, so das Gericht. Im Einzelfall könne gleichwohl das Persönlichkeitsrecht des angegriffenen Politikers überwiegen, etwa wenn die Aussage mehr auf die Herabwürdigung des Politikers und weniger auf den öffentlichen Meinungskampf abziele.

So lag der Fall aus Sicht des Gerichts wegen der Vulgärbeleidigungen auch hier, der Mann wurde daher wegen § 185 Strafgesetzbuch (StGB) zu einer Geldstrafe in Höhe von 40 Tagessätzen verurteilt. Dabei blieb es aber nicht, denn das AG Frankfurt ordnete zudem gemäß §§ 73 Abs. 1, 73c StGB die Einziehung der Streaming-Erträge in Höhe von etwa 600 Euro an. Der Musikclip war auf mehreren Plattformen über 500.000 mal gestreamt worden. Zudem hatte der Mann in diesem Zusammenhang weitere 700 Euro Spenden erhalten, die ebenfalls eingezogen wurden. Da diese Einnahmen durch eine Straftat erlangt wurden, ordnete das AG Frankfurt die Einziehung an.

Die erst jetzt veröffentlichte Entscheidung erging bereits im August 2024 und ist mittlerweile rechtskräftig.

jb/LTO-Redaktion

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

AG Frankfurt a.M. ordnet Einziehung von Streaming-Erträgen an: . In: Legal Tribune Online, 17.04.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/57033 (abgerufen am: 18.01.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Strafrecht
    • AfD
    • Beleidigung
    • Kunstfreiheit
    • Meinungsfreiheit
    • Politiker
  • Gerichte
    • Amtsgericht Frankfurt am Main
Ein blaues Wahlkampfzelt des AfD-Landesverbandes Brandenburg 16.01.2026
Schulen

OVG Berlin-Brandenburg bestätigt Schulleitung:

Keine Zustim­mung für Prak­tikum bei AfD-Vor­stand

Eine Schülerin wollte ihr Praktikum bei einem AfD-Politiker absolvieren. Die Schulleitung erlaubte das nicht, weil der Landesverband Brandenburg als gesichert rechtsextrem eingestuft ist. Das muss die Schülerin hinnehmen, sagt das OVG.

Artikel lesen
Daniel Günther in der Sendung Markus Lanz 15.01.2026
Zensur

Daniel Günthers "Ja" bei Markus Lanz:

Algo­rithmen regu­lieren statt Mei­nungen bestrafen

Ein klares "Ja" von Daniel Günther bei Markus Lanz löste eine Mediendebatte aus, um die es dem CDU-Politiker ging: Meinung ja, Falschbehauptungen nein. Die Instrumente für Regulierung sind mit dem DSA schon da, meint Carl Christian Müller.

Artikel lesen
David Bendels mit seinem Anwalt Ulrich Vosgerau vor dem LG Bamberg 14.01.2026
Beleidigung

LG Bamberg:

Rechter Jour­na­list wegen Faeser-Post nun doch frei­ge­spro­chen

Auf einem rechten Onlineportal veröffentlicht ein Journalist ein Bild von Nancy Faeser. Es ist eine Fotomontage, womöglich diffamierend. Das LG Bamberg spricht Bendels frei.

Artikel lesen
Marine Le Pen 13.01.2026
Ausland

Nach Entzug des passiven Wahlrechts:

Le Pen kämpft vor Gericht um Chance auf Prä­si­dent­schaft

Dieser Prozess könnte den Ausgang der französischen Präsidentschaftswahl 2027 beeinflussen. Es geht um EU-Gelder und mögliche Scheinbeschäftigung – und für Marine Le Pen um ihre politische Zukunft.

Artikel lesen
Brigitte Macron 05.01.2026
Mobbing

Wegen Online-Verschwörungserzählung über Brigitte Macron:

Pariser Gericht ver­hängt Haft­strafen und Social-Media-Sperren

Wegen massiven Cybermobbings gegen Frankreichs First Lady hat ein Pariser Gericht zehn Angeklagte verurteilt. Neben Bewährungsstrafen ordnete es auch Social-Media-Sperren und Pflichtseminare zu Respekt im Netz an.

Artikel lesen
Teilnehmer der Großdemo "United 4 Gaza" im Oktober 2025 in Berlin 17.12.2025
Antisemitismus

Weg zum BGH eröffnet:

LG Berlin hält "From the River to the Sea" erneut für strafbar

Die propalästinensische Parole ist ein Hamas-Kennzeichen und deshalb strafbar, urteilte die Staatsschutzkammer des LG Berlin I. Damit bestätigte die Kammer ihre Linie. Das Urteil ebnet nun den direkten Weg zum BGH. Gibt es bald Klarheit?

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • One-Klick Bewerbung: Dein Klick zum neuen Job, einfach und schnell.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

NEU! Mit LTO Easy Apply so einfach und schnell bewerben wie nie zuvor

Zu den Top Jobs
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Magistrat der Stadt Oberursel (Taunus)
Voll­ju­ris­tin/Voll­ju­ris­ten (m/w/d)

Magistrat der Stadt Oberursel (Taunus) , Ober­ur­sel (Tau­nus)

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle , Bü­cke­burg

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle , Ver­den (Al­ler)

Logo von RechtDialog Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Rechts­an­wäl­te (m/w/d) als An­ge­s­tell­te oder in frei­er Mit­ar­beit

RechtDialog Rechtsanwaltsgesellschaft mbH , 100% Re­mo­te

Logo von Gercke Wollschläger
Rechts­an­walt (m/w/d) im (Wirt­schafts-)Straf­recht

Gercke Wollschläger , Köln

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle , Sta­de

Logo von Tsambikakis & Partner Rechtsanwälte mbB
Rechts­an­walt/in (m/w/d) in Voll- oder Teil­zeit

Tsambikakis & Partner Rechtsanwälte mbB , Frank­furt am Main

Logo von DLA Piper UK LLP
Re­fe­ren­dar (m/w/x) Frank­furt

DLA Piper UK LLP , Frank­furt am Main

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Logo von GvW Graf von Westphalen
Rechtsprechungs­report: Sportrecht

19.01.2026

Logo von GvW Graf von Westphalen
Rechtsprechungs­report: Gewerbliches Mietrecht

20.01.2026

Logo von GvW Graf von Westphalen
Rechtsprechungs­report: Privates Baurecht

20.01.2026

Infoanlass (online) «Berufsbegleitendes Doktoratsstudium der Rechtswissenschaften»

20.01.2026

Update Umwandlungen

22.01.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH