Druckversion
Mittwoch, 22.07.2026, 18:35 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/90o2923-lg-berlin-ii-vorbehaltsurteil-fredi-bobic-hertha-bsc
Fenster schließen
Artikel drucken
58240

Vorbehaltsurteil des LG Berlin II: Hertha BSC soll Fredi Bobic Mil­lionen zahlen

25.09.2025

Fredi Bobic

Bobic trug als Spieler zwischen 2003 und 2005 das Trikot der Hertha. Foto: picture alliance/dpa | Britta Pedersen

Bobic gewinnt vor Gericht gegen die Hertha und darf auf Millionen hoffen. Ein bisschen Unsicherheit bleibt dennoch – der Prozess könnte weitergehen.

Anzeige

Nach seinem Erfolg im zähen Millionenstreit mit Ex-Club Hertha BSC war Fredi Bobic erleichtert. Doch der 53-Jährige hat aus dem schon zweieinhalb Jahre andauernden Disput um Gehalt- und Abfindungszahlungen gelernt, sich nicht zu früh zu freuen. Mit einem vorläufigen Vollstreckungstitel in der Hand kann er die Hertha nun zu einer Zahlung von mehr als vier Millionen Euro auffordern. Ob und wann er das Geld tatsächlich bekommt, ist aber noch unklar. Denn ein Nachverfahren ist weiter möglich.

"Ich bin sehr glücklich, dass klares Recht gesprochen ist", sagte Bobic nach der Urteilsverkündung vor dem Landgericht (LG) Berlin II. "Ich wünsche mir, dass es jetzt vorbei ist. Es obliegt der Hertha, ob es jetzt vorbei ist."

Für den klammen Fußball-Zweitligisten gab es neben der aktuellen sportlichen Misere auch juristisch den nächsten Tiefschlag. Das LG Berlin II gab Bobic im Urkundenprozess mit einem Vorbehaltsurteil Recht (Urt. v. 25.09.2025, Az. 90 O 29/23). 

Gemäß §§ 592ff. Zivilprozessordnung (ZPO) können Ansprüche, welche die Zahlung einer bestimmten Geldsumme oder die Leistung einer bestimmten Menge anderer vertretbarer Sachen oder Wertpapiere zum Gegenstand haben, im Urkundenprozess geltend gemacht werden, wenn die sämtlichen zur Begründung des Anspruchs erforderlichen Tatsachen durch Urkunden bewiesen werden können. Ein Vorbehaltsurteil bedeutet insoweit gemäß § 599 Abs. 1 ZPO, dass dem Beklagten, welcher dem geltend gemachten Anspruch widersprochen hat, in allen Fällen, in denen er verurteilt wird, die Ausführung seiner Rechte vorzubehalten.

Pocht Hertha auf das Nachverfahren?

Hertha muss nun 3,35 Millionen Euro brutto zahlen. Dazu kommen Zinsen, die die Gesamtsumme auf mehr als vier Millionen bringen dürften. Auch die Kosten für das Verfahren muss der Club tragen. Dass Bobics Anwälte umgehend auf Vollstreckung pochen werden, ist höchstwahrscheinlich. Die Berliner haben dann die Option, 110 Prozent der Summe, die ihm zusteht, als Sicherheitsleistung bei Gericht zu hinterlegen.

Die Hertha könnte sich nach der nächsten juristischen Niederlage aber auch entscheiden, von einem Nachverfahren (§ 600 Abs. 1 ZPO) abzusehen und Bobic das Geld direkt zu zahlen. Das erscheint nach dem bisherigen Verlauf des Streits allerdings unwahrscheinlich. Hertha-Geschäftsführer Ralf Huschen, der bei der Verhandlung dabei war, wollte sich zunächst nicht äußern. Das Nachverfahren würde sodann als normaler Zivilprozess geführt werden, in dem alle Beweismittel – insbesondere also auch Zeugen – zulässig sind.

Konkret hatte Bobic, der im Januar 2023 beim damaligen Bundesligisten gehen musste, auf Gehalt für Februar bis April 2023 sowie eine vertraglich festgelegte Abfindung gepocht. Eigentlich wollte er in dem Verfahren möglichst schnell den Vollstreckungstitel erzwingen, mit dem er Hertha zur Zahlung auffordern könnte. Doch das Verfahren zog sich zweieinhalb Jahre. Immer wieder sorgten unter anderem Befangenheitsanträge von der Hertha-Seite für eine Verzögerung.

Bobic weist Vorwürfe erneut von sich

Im Mai dieses Jahres hatte das Gericht auf Wunsch beider Seiten eine Einigung auf einen Vergleich in Höhe von 3,2 Millionen Euro vorgeschlagen. Hertha lehnte das Angebot dann nach Angaben von Bobic aber doch ab.

Der Ex-Nationalspieler hatte nach seiner ordentlichen und außerordentlichen Kündigung in zwei Verfahren geklagt. Im zweiten hatte das Landgericht der Klage von Bobic gegen die außerordentliche Kündigung stattgegeben. Allerdings ging Hertha in Berufung. Hier gibt es noch keinen neuen Termin.

Auch im Urkundenprozess ging es am Donnerstag noch einmal um Vorwürfe, Bobic habe in seiner Zeit als Hertha-Geschäftsführer geheime Unterlagen weitergegeben und nach seiner Kündigung Unterlagen vernichtet. Der 53-Jährige wies dies erneut vollumfänglich zurück. Das Gericht sah keinen Anlass, die Vorwürfe in das Urteil einfließen zu lassen.

Ebenso sei der Abstieg der Hertha aus der 1. Bundesliga mehrere Monate nach dem Bobic-Aus kein ausreichender Grund für eine Verringerung der vertraglich festgelegten Abfindung. Bobic ist mittlerweile Fußballchef beim polnischen Spitzenclub Legia Warschau.

dpa/jb/LTO-Redaktion

Anzeige
  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Vorbehaltsurteil des LG Berlin II: . In: Legal Tribune Online, 25.09.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/58240 (abgerufen am: 22.07.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Zivil- und Zivilverfahrensrecht
    • Fußball
    • Profisport
    • Prominente
    • Zivilprozess
  • Gerichte
    • Landgericht Berlin II
Der damalige Bundesgesundheitsminister Jens Spahn setzt am 22.09.2021 eine Corona-Maske auf. 22.07.2026
Coronavirus

LG Bonn weist 500 Millionen schwere Masken-Klage ab:

Spahns "große Inter­es­sen­be­kun­dung" führte nicht zum Ver­trags­schluss

Fast 500 Millionen Euro forderte ein Hamburger Textilhändler, weil ein vermeintlich fest vereinbarter Maskendeal platzte. Das LG Bonn sah in der E-Mail-Korrespondenz mit Ex-Gesundheitsminister Jens Spahn aber keinen Kaufvertrag.

Artikel lesen
Konstantin Wecker am Klavier 1999 20.07.2026
Persönlichkeitsrecht

Liedermacher gewinnt gegen Süddeutsche Zeitung vor LG Berlin II:

Warum Kon­stantin Wecker kein "MeToo"-Fall sein soll

Das LG Berlin II untersagt der SZ einen Bericht über sexuelle Kontakte des Liedermachers Konstantin Wecker zu minderjährigen Frauen, die teils über 35 Jahre zurückliegen. Dabei ging es auch um die Frage, was eigentlich unter "MeToo" fällt.

Artikel lesen
Blick durch den Zaun auf die FIFA-Zentrale auf dem Zürichberg mit einem riesigen Fußball im Garten. 16.07.2026
Fußball

EuGH zu Spielerberatern:

FIFA-Regeln könnten gegen Kar­tell­recht ver­stoßen

Das Landgericht Mainz wollte vom EuGH wissen, ob die FIFA-Regeln für Spielervermittler mit dem Kartellverbot vereinbar sind. Zumindest bei einigen Vorgaben ist das wohl nicht der Fall.

Artikel lesen
Simon Neil, Sänger und Gitarrist von Biffy Clyro live im Münchener Zenith am 12.02.2026. 15.07.2026
Urheber

Europas größter Musikfachhändler verklagt Fender:

Wem gehört die Form der Stra­to­caster?

Eine "zur Seite geneigte Tänzerin" – das LG Düsseldorf erklärt den Korpus der E-Gitarre Fender Stratocaster zum urheberrechtlich geschützten Werk. Jetzt zwingt ein Musikhändler Fender in ein streitiges Verfahren, erklärt Arno Grohmann.

Artikel lesen
Doping-Kontrolleur (Symbolbild) 14.07.2026
Doping

EuGH zur Veröffentlichung von Sportler-Namen:

Doping-Pranger im Netz recht­lich unbe­denk­lich

An einem sauberen und fairen Sport wirken auch Staaten mit. Nationale Behörden dürfen deshalb Namen von Doping-Sündern veröffentlichen, so der EuGH.

Artikel lesen
Kronprinzessin Mette-Marit mit ihrem Sohn Marius Borg Hoiby 2022 in Oslo 13.07.2026
Fußfessel (elektronische)

Nach Verurteilung wegen Vergewaltigung:

Høiby mit Fuß­f­essel aus der U-Haft in den Haus­ar­rest

Wende im Fall Marius Borg Høiby: Der Sohn von Kronprinzessin Mette-Marit kommt vorerst aus der U‑Haft – unter einer Bedingung.

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • Easy Apply: Die einfache und schnelle Bewerbung zu Deinem neuen Job.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Bereit für Karriere? Spannende Karriere-Chancen für Volljuristen.

Direkt zu passenden Stellen
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von CMS
Wis­­sen­­schaf­t­­li­cher Mit­ar­bei­ter (m/w/d) in Köln

CMS, Köln

Logo von CMS
Wis­­sen­­schaf­t­­li­cher Mit­ar­bei­ter (m/w/d) in Stutt­gart

CMS, Stutt­gart

Logo von Latham & Watkins LLP
As­so­cia­tes (m/w/d) Li­ti­ga­ti­on & Trial

Latham & Watkins LLP, Mün­chen

Logo von Hengeler Mueller
Rechts­an­wäl­te (m/w/d) Ban­king & Fi­nan­ce in Frank­furt am Main

Hengeler Mueller, Frank­furt am Main

Logo von DLA Piper UK LLP
(Se­nior) As­so­cia­te (m/w/x) im Be­reich M&A

DLA Piper UK LLP, Ham­burg

Logo von ADVANT Beiten
Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­bei­ter (w/m/d) – Pu­b­lic Sec­tor /...

ADVANT Beiten, Ber­lin

Logo von Polizei Berlin
Hoch­schu­l­ab­sol­ven­tin­nen und Hoch­schu­l­ab­sol­ven­ten für die Lauf­bahn des...

Polizei Berlin, Ber­lin

Logo von Lindenpartners PartmbB
Rechts­an­wält*in­nen (m/w/d) im Be­reich Bank- und...

Lindenpartners PartmbB, Ber­lin

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Wie Sie Ihr Legal & Regulatory Monitoring in ein proaktives Frühwarnsystem verwandeln

23.07.2026

Fortbildung Versicherungsrecht im Selbststudium/ online

24.07.2026

Green Claims: Umweltaussagen rechtssicher gestalten

28.07.2026

EU AI Act Compliance im Griff – Schritt für Schritt zur Umsetzung

28.07.2026

Wie Sie Ihr Legal & Regulatory Monitoring in ein proaktives Frühwarnsystem verwandeln

30.07.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH