Vorbehaltsurteil des LG Berlin II: Hertha BSC soll Fredi Bobic Mil­lionen zahlen

25.09.2025

Bobic gewinnt vor Gericht gegen die Hertha und darf auf Millionen hoffen. Ein bisschen Unsicherheit bleibt dennoch – der Prozess könnte weitergehen.

Nach seinem Erfolg im zähen Millionenstreit mit Ex-Club Hertha BSC war Fredi Bobic erleichtert. Doch der 53-Jährige hat aus dem schon zweieinhalb Jahre andauernden Disput um Gehalt- und Abfindungszahlungen gelernt, sich nicht zu früh zu freuen. Mit einem vorläufigen Vollstreckungstitel in der Hand kann er die Hertha nun zu einer Zahlung von mehr als vier Millionen Euro auffordern. Ob und wann er das Geld tatsächlich bekommt, ist aber noch unklar. Denn ein Nachverfahren ist weiter möglich.

"Ich bin sehr glücklich, dass klares Recht gesprochen ist", sagte Bobic nach der Urteilsverkündung vor dem Landgericht (LG) Berlin II. "Ich wünsche mir, dass es jetzt vorbei ist. Es obliegt der Hertha, ob es jetzt vorbei ist."

Für den klammen Fußball-Zweitligisten gab es neben der aktuellen sportlichen Misere auch juristisch den nächsten Tiefschlag. Das LG Berlin II gab Bobic im Urkundenprozess mit einem Vorbehaltsurteil Recht (Urt. v. 25.09.2025, Az. 90 O 29/23). 

Gemäß §§ 592ff. Zivilprozessordnung (ZPO) können Ansprüche, welche die Zahlung einer bestimmten Geldsumme oder die Leistung einer bestimmten Menge anderer vertretbarer Sachen oder Wertpapiere zum Gegenstand haben, im Urkundenprozess geltend gemacht werden, wenn die sämtlichen zur Begründung des Anspruchs erforderlichen Tatsachen durch Urkunden bewiesen werden können. Ein Vorbehaltsurteil bedeutet insoweit gemäß § 599 Abs. 1 ZPO, dass dem Beklagten, welcher dem geltend gemachten Anspruch widersprochen hat, in allen Fällen, in denen er verurteilt wird, die Ausführung seiner Rechte vorzubehalten.

Pocht Hertha auf das Nachverfahren?

Hertha muss nun 3,35 Millionen Euro brutto zahlen. Dazu kommen Zinsen, die die Gesamtsumme auf mehr als vier Millionen bringen dürften. Auch die Kosten für das Verfahren muss der Club tragen. Dass Bobics Anwälte umgehend auf Vollstreckung pochen werden, ist höchstwahrscheinlich. Die Berliner haben dann die Option, 110 Prozent der Summe, die ihm zusteht, als Sicherheitsleistung bei Gericht zu hinterlegen.

Die Hertha könnte sich nach der nächsten juristischen Niederlage aber auch entscheiden, von einem Nachverfahren (§ 600 Abs. 1 ZPO) abzusehen und Bobic das Geld direkt zu zahlen. Das erscheint nach dem bisherigen Verlauf des Streits allerdings unwahrscheinlich. Hertha-Geschäftsführer Ralf Huschen, der bei der Verhandlung dabei war, wollte sich zunächst nicht äußern. Das Nachverfahren würde sodann als normaler Zivilprozess geführt werden, in dem alle Beweismittel – insbesondere also auch Zeugen – zulässig sind.

Konkret hatte Bobic, der im Januar 2023 beim damaligen Bundesligisten gehen musste, auf Gehalt für Februar bis April 2023 sowie eine vertraglich festgelegte Abfindung gepocht. Eigentlich wollte er in dem Verfahren möglichst schnell den Vollstreckungstitel erzwingen, mit dem er Hertha zur Zahlung auffordern könnte. Doch das Verfahren zog sich zweieinhalb Jahre. Immer wieder sorgten unter anderem Befangenheitsanträge von der Hertha-Seite für eine Verzögerung.

Bobic weist Vorwürfe erneut von sich

Im Mai dieses Jahres hatte das Gericht auf Wunsch beider Seiten eine Einigung auf einen Vergleich in Höhe von 3,2 Millionen Euro vorgeschlagen. Hertha lehnte das Angebot dann nach Angaben von Bobic aber doch ab.

Der Ex-Nationalspieler hatte nach seiner ordentlichen und außerordentlichen Kündigung in zwei Verfahren geklagt. Im zweiten hatte das Landgericht der Klage von Bobic gegen die außerordentliche Kündigung stattgegeben. Allerdings ging Hertha in Berufung. Hier gibt es noch keinen neuen Termin.

Auch im Urkundenprozess ging es am Donnerstag noch einmal um Vorwürfe, Bobic habe in seiner Zeit als Hertha-Geschäftsführer geheime Unterlagen weitergegeben und nach seiner Kündigung Unterlagen vernichtet. Der 53-Jährige wies dies erneut vollumfänglich zurück. Das Gericht sah keinen Anlass, die Vorwürfe in das Urteil einfließen zu lassen.

Ebenso sei der Abstieg der Hertha aus der 1. Bundesliga mehrere Monate nach dem Bobic-Aus kein ausreichender Grund für eine Verringerung der vertraglich festgelegten Abfindung. Bobic ist mittlerweile Fußballchef beim polnischen Spitzenclub Legia Warschau.

dpa/jb/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Vorbehaltsurteil des LG Berlin II: . In: Legal Tribune Online, 25.09.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/58240 (abgerufen am: 24.01.2026 )

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