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LG Berlin II hält Ausschluss für nichtig: AfD-Abge­ord­nete dürfen erst einmal beim FC Bun­destag mit­spielen

11.03.2025

Trikot des FC Bundestags von hinten, Fußballspiel FC Bundestag vs. FC Diabetologie im Friedrich-Ludwig-Jahn-Sportpark. Berlin, 06.09.2022

Der FC Bundestag tritt regelmäßig gegen andere Parlamentariergruppen, Behörden und zivile Institutionen an. Hier mit einem Spieler aus SPD-Reihen gegen den FC Diabetologie. Foto: picture alliance / Geisler-Fotopress | Sebastian Gabsch/Geisler-Fotopre

Der Bundestag hat einen eigenen Fußballverein. Wie im Parlament wollen sich die Demokraten auch dort von der AfD abgrenzen. Um deren Abgeordnete vom Mitspielen auszuschließen, reicht aber kein einfacher Mitgliederbeschluss, so das LG.

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Ein von der Mitgliederversammlung des FC Bundestag e.V. gefasster Beschluss, wonach eine Vereinsmitgliedschaft und die Parteizugehörigkeit zur AfD sich ausschließen und unvereinbar sind, ist nichtig. Das hat das Landgericht (LG) Berlin II entschieden (Urt. 11.03.2025, Az. 85 O 64/24).

Was nicht jedem bekannt sein dürfte: Der Deutsche Bundestag hat eine eigene Fußballmannschaft, die aus seinen aktiven wie ehemaligen Abgeordneten besteht, den sogenannten FC Bundestag. Wie schon im Parlament wollen sich die Spieler der demokratischen Fraktionen auch dort von der AfD und ihren Abgeordneten abgrenzen.

So hatte die Mitgliederversammlung des FC Bundestag im März 2024 einen Unvereinbarkeitsbeschluss in Bezug auf die AfD gefasst: Deren Abgeordnete sollten nicht gleichzeitig Mitglieder im FC Bundestag sein können. Dagegen klagten nun vier Bundestagsabgeordnete der AfD, die bisher noch nicht aus dem FC Bundestag ausgeschlossen worden sind.

Das LG Berlin II stellte nun in seiner Entscheidung fest, dass dieser Unvereinbarkeitsbeschluss aus formellen Gründen nichtig sei. Grund: Der Beschluss verstoße gegen die vereinseigene Satzung, nach der jedes aktive oder ehemalige Mitglied des Deutschen Bundestags Mitglied des Vereins werden kann. Mit anderen Worten: Will man die AfD vom gemeinsamen Fußballspielen ausschließen, müsste man also erst die Satzung ändern. Ein Beschluss auf der Mitgliederversammlung reicht dafür nicht.

Prominente Mitglieder wie Altkanzler Gerhard "Acker" Schröder 

Seit seiner Gründung in den 1960er-Jahren hatte der Verein illustre Mitglieder aller Couleur: Joschka Fischer, Wolfgang Schäuble, Gerhard Schröder (Rufname "Acker") und Andreas Scheuer sind nur einige bekannte Namen. Zum aktuellen Kader gehören unter anderem der SPD-Rechtspolitiker Dirk Wiese (Tor), der Ost-Beauftragte Carsten Schneider (Abwehr), SPD-Fraktionsjustiziar Johannes Fechner (Mittelfeld) und Linken-Politiker Andre Hahn (Sturm). 

Ob die AfD-Spieler frischen Wind in die Elf bringen können, ist nicht leicht abzuschätzen. Gegen die französische Botschaft spielte man vergangenes Jahr diplomatisch 0:0. Ein neuer Rechtsaußen könnte der Mannschaft also gerade recht kommen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, es ist noch Berufung beim Kammergericht möglich.

jb/LTO-Redaktion

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LG Berlin II hält Ausschluss für nichtig: . In: Legal Tribune Online, 11.03.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/56771 (abgerufen am: 14.02.2026 )

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