Die Stadt Essen wollte das Taxigewerbe schützen und verpflichtete deshalb Mietwagen-Dienste zu Mindestpreisen. Doch das VG Gelsenkirchen hat das Preisdiktat im Eilverfahren vorerst ausgebremst.
Früher Taxi, heute Uber, Bolt und Co. per Klick – die Stadt wollte den "ruinösen Wettbewerb" zwischen Taxi und Mietwagen-Anbietern stoppen und verordnete per Allgemeinverfügung einen Mindestpreis. Doch zwei betroffene Unternehmen (eine Firma, die Fahrten anbietet sowie die Plattform Bolt) wollten das Preisdiktat nicht hinnehmen und zogen im Eilverfahren vor Gericht. Mit Erfolg: Das Verwaltungsgericht (VG) Gelsenkirchen hat die Bremse gezogen. Die beiden klagenden Unternehmen müssen sich nach der Entscheidung des Gerichts erst mal nicht mehr an die Mindestpreise halten (Beschl. v. 01.04.2026, Az. 7 L 141/26).
Hinter dem Streit steht eine Novellierung des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG). Kommunen dürfen seit 2021 Mindestentgelte für Mietwagen festlegen, damit das Taxigewerbe als Teil des öffentlichen Verkehrs nicht verdrängt wird. Ob diese Praxis rechtlich haltbar und noch zeitgemäß ist, analysierte Dr. Clemens Antweiler bereits 2025 für LTO. Die Stadt Essen nutzte sie und legte fest: Mietwagen dürfen maximal sieben Prozent günstiger sein als das Taxi. Damit die Regelung sofort greift, ordnete die Stadt obendrauf die sofortige Vollziehung an (§ 80 Abs. 2 Nr. 4 Verwaltungsgerichtsordnung – VwGO).
Das Rätsel der Stadtgrenze
Doch das VG sah erhebliche Mängel bei der Bestimmtheit der Allgemeinverfügung. Als Verwaltungsakt im Sinne von § 35 S. 2 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) muss sie rechtlichen Anforderungen genügen, dazu gehört die Bestimmtheit. § 37 Abs. 1 VwVfG verlangt, dass für die Betroffenen eindeutig erkennbar ist, was von ihnen verlangt wird. Anders gesagt: Ein Verwaltungsakt darf kein Rätsel sein – erst recht nicht, wenn Verstöße gem. § 61 Abs. 2 Alt. 2 PBefG mit Bußgeldern bis zu 10.000 Euro sanktioniert werden können.
Die Essener Regelung sollte für jede Fahrt gelten, die im Stadtgebiet beginnt oder endet. Unklar war jedoch, was gilt, wenn die Fahrt zwischenzeitlich über Gebiete außerhalb der Stadt führt - für die die Stadt gar keine Regelung treffen kann. Ein weiterer Punkt: Uber, Bolt und Co. sollten höchsten 7 Prozent unter den Taxipreisen liegen dürfen, hier war aber nicht klar, wie sich das auf gestaffelten Taxipreise beziehen lässt, die auf längeren Strecken günstiger werden.
Die Stadt versuchte zwar, Unklarheiten durch eine abweichende, online veröffentlichte Fassung der Allgemeinverfügung auszuräumen. Doch das VG Gelsenkirchen blieb streng: Maßgeblich ist der Text, der offiziell im Amtsblatt verkündet wurde. Nachträgliche Interpretationshilfen im Netz können eine unpräzise Norm nicht heilen.
Die 7. Kammer stellte die aufschiebende Wirkung der Widersprüche wieder her, womit die Preisbindung für die beiden Antragstellerinnen zunächst hinfällig war. Die Stadt Essen teilte zudem am Donnerstag mit, dass sie keine Beschwerde einlegen und die Durchsetzung des Mindestbeförderungsentgelts für alle betroffenen Unternehmen vorübergehend aussetzen wird. Bis zur Überarbeitung der Allgemeinverfügung dürfen Tarife somit vorerst wieder frei kalkuliert werden.
Stadt reagiert zurückhaltend – Branche sieht Signal
Die Stadt Essen teilte mit, dass sie die Mitteilung des Gerichts zur Kenntnis genommen habe. "Die genauen Erläuterungen des Gerichts zur Entscheidung im Eilverfahren müssen wir zunächst abwarten", erklärte ein Sprecher. Es handele sich noch um keine Entscheidung in der Hauptsache, betonte er.
Christoph Hahn, Deutschland-Chef von Bolt, bezeichnete die Entscheidung in einer Mitteilung als "deutliches Signal für Städte in ganz Deutschland". "Der Beschluss sollte Anlass sein, die aktuellen Mindestpreisdebatten grundsätzlich zu überdenken." Ein Sprecher von Uber sagte gegenüber dem WDR: "Wir appellieren an die Stadt Essen, Lösungen jenseits eines Mindestbeförderungsentgelts zu finden."
Essen ist nach Angaben des Bundesverbands der Mietwagenfahrer "Wirfahren" die erste Stadt in Nordrhein-Westfalen, die den privaten Fahrern solche Mindestpreise vorschreibt – wohl aber nicht mehr lange. Denn auch in Köln plant die Stadt den Erlass einer Allgemeinverfügung zur Festsetzung eines Mindestbeförderungsentgelts für Mietwagen. Noch bevor sie überhaupt gilt, wird dort bereits heftig gestritten. Uber reagierte mit einer provokanten PR-Aktion und schaltete die Option "UberTeuert" frei, um Kunden die künstlich erhöhten Preise zu simulieren. Uber-Deutschland-Chef Christoph Weigler warnte, Mobilität werde so "unbezahlbar".
Auch bundesweit haben mehrere Städte ein Preisbremse zumindest diskutiert. In Leipzig wurde ein Mindestpreis zunächst eingeführt, dann aber wieder zurückgenommen. Das VG Leipzig hatte bereits 2025 entscheiden, dass Mindestpreise nur unter engen Voraussetzungen zulässig sind.
Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.
xp/LTO-Redaktion
mit Material der dpa
*Hinweis 18:01 Uhr: Der Artikel wurde aktualisiert, nachden die Stadt Essen die Regelung für die gesamte Branche vorübergehend ausgesetzt hat.
Essen wollte Preisbremse für Bolt, Uber und Co: . In: Legal Tribune Online, 02.04.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/59657 (abgerufen am: 20.04.2026 )
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