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OLG Stuttgart: Ver­brau­cher­schützer schei­tern mit Klage gegen Lidl-Plus-App

23.09.2025

Lidl-Plus-App

Über 100 Millionen Nutzer hat die Lidl-Plus-App laut Konzernangaben. Foto: picture alliance/dpa | Uli Deck

Millionen nutzen die Lidl Plus-App. Verbraucherschützer klagten, weil die Nutzung ihrer Meinung nach nicht kostenlos ist. Die Klage wurde abgewiesen, doch das Verfahren ist wohl noch nicht zu Ende.

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Verbraucherschützer sind mit einer Klage vor dem Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart gegen den Discounter Lidl wegen dessen App für Verbraucherinnen und Verbraucher gescheitert. Der Verbraucherrechtssenat wies die Klage des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen als unbegründet ab. Er ließ aber wegen der grundsätzlichen Bedeutung die Revision zum Bundesgerichtshof (BGH) zu (Urt. v. 23.09.2025, Az. 6 UKl 2/25).

Die Verbraucherschützer hatten im April eine Unterlassungsklage eingereicht. Laut Mitteilung des Oberlandesgerichts begründeten sie diese damit, dass die Nutzung der App – anders als in den Teilnahmebedingungen angegeben – nicht kostenlos sei. Zwar müssten die Verbraucher kein Geld zahlen, jedoch bezahlten sie mit ihren Daten. Lidl dürfe deshalb nicht behaupten, dass die Nutzung der App kostenlos sei. Zudem müsse Lidl einen Gesamtpreis angeben.

Nach Ansicht des für Verbraucherrecht zuständigen 6. Zivilsenats sei es jedoch nicht zu beanstanden, dass Lidl bei der Anmeldung keinen Gesamtpreis angibt. Sowohl das deutsche als auch das europäische Recht verstünden einen Preis als einen zu zahlenden Geldbetrag und nicht als irgendeine sonstige Gegenleistung, hieß es laut Mitteilung des OLG. Es sei auch nicht irreführend, dass Lidl die Nutzung der App in den Teilnahmebedingungen als kostenlos bezeichnet.

Was das für Nutzerinnen und Nutzer der App bedeutet

Die Verbraucherzentrale wird eigenen Angaben zufolge die Klage wohl weiter verfolgen – dann beim BGH. "Die Verbraucherzentrale wird aller Voraussicht nach in Revision gehen und die Frage zum Bezahlen mit Daten höchstrichterlich klären lassen", sagte die Vorständin des Verbraucherzentrale Bundesverbands, Ramona Pop, laut Mitteilung im Anschluss an die OLG-Entscheidung. Pop vertrat weiter die Meinung, dass Bonus-Apps keineswegs kostenlos seien. "Verbraucherinnen und Verbraucher bezahlen Rabatte mit der Preisgabe persönlicher Daten", sagte die ehemalige Berliner Wirtschaftssenatorin laut Mitteilung.

Für die Nutzerinnen und Nutzer der App dürfte sich durch die OLG-Entscheidung zunächst einmal nichts ändern. Nach früheren Angaben des Discounters nutzen mehr als 100 Millionen Kunden weltweit die "Lidl Plus"-App, um von Rabatten, Coupons und Aktionen zu profitieren.

dpa/jb/LTO-Redaktion

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OLG Stuttgart: . In: Legal Tribune Online, 23.09.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/58214 (abgerufen am: 06.06.2026 )

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