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OLG untersagt Werbung für "Anti-Kater"-Tabletten: Krank ver­ka­tert

20.11.2024

Getränk gegen Kater

Das "Anti-Kater"-Verfahren war das erste nach dem Unterlassungsklagegesetz geführte erstinstanzliche Verfahren beim OLG Frankfurt. Foto: LIGHTFIELD STUDIOS - stock.adobe.com

Tabletten gegen den Kater nach einer durchzechten Nacht. Die können sich anfühlen wie Medizin, sind aber Lebensmittel, stellte das OLG Frankfurt/Main klar. Sie dürfen daher nicht damit beworben werden, Krankheiten zu heilen.

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Mineralstofftabletten bei Amazon als "Anti-Kater"-Mittel zu bewerben, ist unzulässig, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main nun (Versäumnisurt. v. 14.11.2024, Az. 6 Ukl 1/24). Die Werbung sei irreführend. Denn die Tabletten seien als Lebensmittel und nicht als Medizin einzustufen – und in der Werbung für Lebensmittel ist untersagt, ihnen heilende Eigenschaften zuzuschreiben.

So steht es in Art. 7 Abs. 3 der EU-Lebensmittelinformationsverordnung. Danach ist verboten, Lebensmittel mit "Eigenschaften der Vorbeugung, Behandlung oder Heilung einer menschlichen Krankheit" zu bewerben. 

Diese Regel hält das OLG hier für anwendbar. Die in Tablettenform vermarkteten Mineralstoffe seien schon deshalb Lebensmittel, da sie von Menschen aufgenommen werden. Damit sprach sich das Gericht für einen weiten Lebensmittelbegriff aus. Den begründete der Senat mit dem Zweck der Verordnung. Sie solle der Gefahr begegnen, dass Lebensmittel als Arzneimittelersatz angesehen und ohne ausreichende Aufklärung eingenommen würden. 

OLG: Kater ist Krankheit

Bleibt noch die Frage, ob die Bezeichnung "Anti-Kater" wirklich vorgibt, eine Krankheit zu heilen. Die Frankfurter Richter bejahen das. "Die mit übermäßigem Alkoholkonsum verbundenen Symptome – Alkoholkater – seien auch als Krankheit einzustufen", hieß es in der Mitteilung. Auch das begründete der Senat mit dem weiten Schutzzweck der Lebensmittelinformationsverordnung.

"Aussagen und Angaben, wonach ein Lebensmittel geeignet ist, diesen Symptomen vorzubeugen oder diese zu lindern, sind daher unzulässig", teilte das Gericht am Mittwoch mit. Die Amazon-Anzeige verstoße damit gegen das Verbot irreführender Lebensmittelwerbung gemäß Art. 7 Abs. 1 der Verordnung. Als Krankheit im Rechtssinn zählt der Kater damit nur im Lebensmittelrecht. Katerbedingt nicht im Büro zu erscheinen und Lohn zu kassieren, dürfte dagegen nicht so leicht möglich sein.

Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Da es sich um ein Versäumnisurteil handelt, kann der Händler noch Einspruch einlegen und eine mündliche Verhandlung erzwingen. Seine Rechtsauffassung hat das Gericht nun allerdings bereits klar zum Ausdruck gebracht.

jb/mk/LTO-Redaktion

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OLG untersagt Werbung für "Anti-Kater"-Tabletten: . In: Legal Tribune Online, 20.11.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/55910 (abgerufen am: 20.04.2026 )

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