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OLG München zu Aserbaidschan-Affäre: Ex-Bun­des­tags­ab­ge­ord­neter Fischer wegen Bes­tech­lich­keit ver­ur­teilt

22.01.2026

Axel Fischer

13 Jahre lang war Axel Fischer für die CDU im Deutschen Bundestag. Foto: picture alliance/dpa | Malin Wunderlich

Hat der Ex-CDU-Bundestagsabgeordnete Axel Fischer Bestechungsgeld aus Aserbaidschan bekommen? Das musste das Münchner Oberlandesgericht klären – und hat nun ein Urteil gesprochen.

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In der "Aserbaidschan-Affäre" hat das Oberlandesgericht (OLG) München den ehemaligen CDU-Bundestagsabgeordneten Axel Fischer wegen Bestechlichkeit von Mandatsträgern gemäß § 108e Strafgesetzbuch (StGB) zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten auf Bewährung verurteilt (Urt. v. 22.01.2026, Az. 6 St 2/25). Fischer und seine Anwälte hatten die Anklagevorwürfe bis zuletzt bestritten - und kündigten unmittelbar nach dem Urteil an, in Revision zu gehen.

Der 6. Strafsenat ist der mündlichen Urteilsbegründung zufolge überzeugt davon, dass Fischer für pro-aserbaidschanisches Verhalten als Mitglied der Parlamentarischen Versammlung des Europarats (PACE) über die Jahre hinweg einige Zehntausend Euro in bar erhalten hat – wobei ein Teil der Zahlungen geflossen sein soll, als dies noch nicht strafbar war. Im Gegenzug habe Fischer, der von 2010 bis 2018 in der PACE aktiv war, im Interesse Aserbaidschans unter anderem positive Reden gehalten und vertrauliche Dokumente frühzeitig weitergeleitet. Die Generalstaatsanwaltschaft hatte für all dies in dem aufwendigen Prozess zahlreiche Indizien vorgelegt.

Die sachliche Zuständigkeit des OLG als erstinstanzliches Gericht ergibt sich bei § 108e StGB aus § 120b Gerichtsverfassungsgesetz (GVG).

Fischer kommt auf freien Fuß

Fischer saß seit dem 22. Dezember vergangenen Jahres in Untersuchungshaft und kommt mit dem Urteil nun wieder auf freien Fuß. Weil er wiederholt nicht zum Prozess erschienen war, hatte das Gericht einen Haftbefehl erlassen; dieser sei nun gegenstandslos geworden, sagte der Vorsitzende Richter Jochen Bösl. Zuvor hatte der wegen des wiederholten Fernbleibens eine ärztliche Untersuchung angeordnet.

Bösl sagte zu dem Haftbefehl: "Das war mit Sicherheit nie unser Bestreben, sondern das haben Sie Ihrem eigenen Verhalten zuzuschreiben." Es habe sich der Eindruck aufgedrängt, dass der Prozess so lange verzögert werden sollte, bis bei einer Geldzahlung eine Verjährung eingetreten wäre. Jeder dürfe sich verteidigen und so viele Beweisanträge stellen, wie er wolle, betonte Bösl bei der Urteilsverkündung Aber es müsse sich im Rahmen des gesetzlich Zulässigen bewegen. Diese Grenze sei bei einem unentschuldigten Fernbleiben auf jeden Fall überschritten. Es könne nicht sein, dass sich jemand einer Verurteilung entziehe, "indem er versucht zu tricksen", so der Vorsitzende Richter.

Das Gericht urteilte weiter, dass Fischer für die Dauer von zwei Jahren das passive Wahlrecht aberkannt wird – er kann also nicht in irgendein Parlament oder öffentliches Amt gewählt werden. Sollte es bei diesem Urteil bleiben, hätte dies auch finanzielle Folgen für seine Altersversorgung. Er würde dann seine Abgeordneten-Pension verlieren und normale Rente beziehen. "Als Abgeordneter ist er nicht geeignet, da hat er sich disqualifiziert durch diese Tat", sagte Richter Bösl zur Begründung. Die Anklage hatte sogar gefordert, Fischer für drei Jahre das aktive und das passive Wahlrecht abzuerkennen. 

Darüber hinaus muss Fischer 12.000 Euro an die Stiftung Opferhilfe zahlen – die Anklage hatte 80.000 Euro gefordert.

Fischer, der aus dem Wahlkreis Karlsruhe-Land stammt, hatte alle Vorwürfe bis zuletzt bestritten: Er habe keine finanzielle oder sonstige Zuwendungen für pro-aserbaidschanisches Abstimmungs- oder anderes Verhalten bekommen. Er habe niemals seine Stimme "verkauft". Die Verteidigung hatte die Strafforderung der Anklage als völlig unverhältnismäßig bezeichnet. Ohnehin seien es nur "vermeintliche Indizien", die die Generalstaatsanwaltschaft zusammengetragen habe. Zentrale Zeugenaussagen seien gelogen gewesen. Das Gericht folgte all dem in seinem Urteil allerdings nicht – es bewertete Angaben Fischers und auch seiner Frau nicht glaubhaft.

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Transparency International feiert "Rechtsgeschichte"

Die deutsche Ortsgruppe von Transparency International sieht in dem Urteil Rechtsgeschichte, soweit zum ersten Mal ein (ehemaliger) Bundestagsabgeordneter wegen Bestechlichkeit während der Mandatsausübung verurteilt worden sei. Margarete Bause, stellvertretende Vorsitzende von Transparency International Deutschland, findet lobende Worte für den Senat: "Der Angeklagte hat versucht, durch andauernde Verschleppungstaktik eine Verjährung zu erreichen. Darauf hat das Gericht souverän und mit den Mitteln der Strafprozessordnung reagiert."

Durch den Prozess sei deutlich geworden, betont Bause weiter, "wie autoritäre Staaten unsere Demokratie von innen und außen durch strategische Korruption zu beeinflussen suchen". Auch wenn die Justiz dem in diesem Fall "entschieden entgegengetreten" sei, bestehe "dringender politischer Handlungsbedarf, denn es hat zu lange gedauert, bis auf die Aufdeckung der Affäre die Verurteilungen erfolgten", so Bause. "Der Staat muss seine Ermittler:innen gegen Geldwäsche und Korruption endlich angemessen ausstatten. Deutschland und seine EU-Partner müssen durch verbesserten Datenaustausch und koordinierte Ermittlungen dafür sorgen, dass diese effektiver und rascher erfolgen können. Die Bundesregierung sollte dies bei der Umsetzung der neuen EU-Antikorruptionsrichtlinie unbedingt berücksichtigen."

Aserbaidschan soll sich jahrelang bemüht haben, Entscheidungen in der PACE mit Hilfe von Geldzahlungen zu seinen Gunsten zu beeinflussen. In einem ersten Prozess hatte das OLG den Ex-CSU-Bundestagsabgeordneten Eduard Lintner zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten auf Bewährung verurteilt. Auch Lintner hat dagegen Revision zum Bundesgerichtshof eingelegt.

jb/LTO-Redaktion

Mit Materialien der dpa

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OLG München zu Aserbaidschan-Affäre: . In: Legal Tribune Online, 22.01.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/59127 (abgerufen am: 12.08.2026 )

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