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LG Wiesbaden lehnt Antrag der Verteidigung ab: Pro­zess gegen Hanno Berger wird nicht aus­ge­setzt

09.06.2022

Hanno Berger

Hanno Berger auf dem Weg in den Gerichtssaal bei seinem Cum-Ex-Prozess am LG Wiesbaden. Foto: picture alliance/dpa | Arne Dedert

Weil sie mehr Zeit benötigen, um sich in die Akten einzuarbeiten, wollen die Pflichtverteidiger von Hanno Berger eine Aussetzung des Cum-Ex-Prozesses in Wiesbaden erreichen. Ein entsprechender Antrag wurde nun abgelehnt.

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Der Wiesbadener Prozess um Cum-Ex-Aktiengeschäfte gegen die Schlüsselfigur Hanno Berger (Az. 6 KLs - 1111 Js 18753/21) ist am Donnerstag fortgesetzt worden. Das Landgericht (LG) Wiesbaden lehnte einen Antrag seiner Pflichtverteidiger ab, die Hauptverhandlung bis Anfang September auszusetzen, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte. Die Verteidigung habe dann die Kammer wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt. Ob der Befangenheitsantrag für begründet erachtet werde, sei zunächst noch nicht entschieden. 
 
Die erst im März bestellten Pflichtverteidiger Sebastian Kaiser und Michael Simon hatten beim Prozessauftakt vergangene Woche argumentiert, sie bräuchten mehr Zeit, um sich in den komplexen Fall einzuarbeiten. Auch die Tatsache, dass Berger parallel in Bonn wegen Cum-Ex-Aktiendeals vor Gericht stehe und dort regelmäßig erscheinen müsse, erschwere Besprechungen mit ihm. Zudem habe Berger eine Corona-Infektion durchgestanden, auch daher sei Zeit verstrichen. 
 
Der Wiesbadener Prozess gegen Berger wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung hatte sich mehrfach verzögert und war zuletzt von April auf den 2. Juni vertagt worden. Der 71-jährige Steueranwalt, der im Februar aus der Schweiz nach Deutschland ausgeliefert wurde, hat die Vorwürfe zurückgewiesen. 
 
dpa/sts/LTO-Redaktion

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LG Wiesbaden lehnt Antrag der Verteidigung ab: . In: Legal Tribune Online, 09.06.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/48698 (abgerufen am: 11.07.2026 )

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