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Nach Verbot des iranischen Moscheevereins: IZH zieht vor das Bun­des­ver­wal­tungs­ge­richt

13.08.2024

IZH

Auch nach der Verbotsverfügung ist sind Mitglieder des IZH immer noch aktiv – wenn auch außerhalb der Blauen Moschee. Foto: picture alliance / ABBfoto

Das Islamische Zentrum Hamburg wurde kürzlich verboten, die Blaue Moschee an der Alster geschlossen. Beim BVerwG wollen IZH-Vertreter die Öffnung erreichen. Die schiitische Glaubensgemeinschaft dürfte nicht unter dem Vereinsverbot leiden.

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Rund drei Wochen nach Schließung der Blauen Moschee an der Alster hat das als extremistisch eingestufte Islamische Zentrum Hamburg (IZH) Klage gegen die Verbotsverfügung des Bundesinnenministeriums (BMI) eingereicht. Das erst- und zugleich letztinstanzlich zuständige Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig bestätigte den Eingang am Dienstag (Az. 6 A Z.24).

Es ist bereits die zweite Klage, die dem BVerwG im Zusammenhang mit der Verbotsverfügung vorliegt. In der vergangenen Woche hatte bereits das ebenfalls verbotene Zentrum der Islamischen Kultur Frankfurt Klage und einen Eilantrag in Leipzig gegen das Verbot gestellt.

Die Verbotsverfügung stützt sich darauf, dass die Betreiber der Moschee von der iranischen Regierung gesteuert seien, der Verein verfassungsfeindliche Ziele verfolge und die Ideologie der Islamischen Revolution in Deutschland verbreite. Dies bezeichneten die Vertreter des IZH als "Unterstellung", der man mit der Klage entgegentreten wolle. Mit der Schließung der Imam-Ali-Moschee entziehe das Ministerium den sich dort versammelnden gläubigen Schiiten eine wichtige Glaubenseinrichtung und hindere sie an der im Grundgesetz verankerten freien und ungestörten Religionsausübung, teilte der Anwalt des IZH mit.

Blauen Moschee soll wieder öffnen

Oberstes Ziel sei es daher, die Blaue Moschee in Hamburg wieder für die Gläubigen zu öffnen. "Wenn es das Bundesministerium des Innern ernst meint und die schiitische Glaubens- und Religionsausübung ausdrücklich nicht von dem Verbot des IZH betroffen sein soll, sollte es keine Bedenken gegen die Weiternutzung des Gotteshauses zum Zwecke der Religionsausübung geben", heißt es in der Erklärung.

Zugleich monierten die IZH-Vertreter, dass das Ministerium Gesprächsangebote des Vereins im Vorfeld des Verbots ausgeschlagen
habe. "Das IZH als Verein sowie die von der Durchsuchung betroffenen Personen wollen auch weiterhin gerne mit den Behörden kooperieren", hieß es.

Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hatte das IZH am 24. Juli als "bedeutendes Propagandazentrum Irans in Europa" verboten. Bundesweit hatte die Polizei Vermögen und Einrichtungen des Zentrums und fünf ihm zugeordneter Teilorganisationen beschlagnahmt. Seitdem steht auch die Blaue Moschee unter Verwaltung des Bundes. In den vergangenen Wochen hatten sich vor der Moschee immer wieder Hunderte Gläubige versammelt, um zu beten und für eine Öffnung des Gotteshauses zu demonstrieren.

dpa/jb/LTO-Redaktion

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Nach Verbot des iranischen Moscheevereins: . In: Legal Tribune Online, 13.08.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/55200 (abgerufen am: 14.10.2026 )

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