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OLG Dresden zum Nachbarschaftsstreit: 9.300 Euro für reni­tente Park­ver­stöße

21.10.2022

Ein parkendes Auto (Symbolbild)

Warum in der eigenen Einfahrt parken, wenn man auch auf der Straße parken kann? Selbst das OLG kann sich das renitente Parkverhalten des beklagten Nachbarn nicht erklären. Foto: bilanol - stock.adobe.com

Weil er trotz vereinbarter Vertragsstrafe immer weiter Parkverstöße begeht, muss ein Mann fast 10.000 Euro an seine Nachbarn zahlen. Warum er sein Verhalten "trotz guten Zuredens durch das Gericht" nicht ändere, wisse niemand.

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Das Oberlandesgericht (OLG) Dresden hat sich in einem Nachbarschaftsstreit weitgehend der Vorinstanz angeschlossen und einen Mann zur Zahlung von 9.300 Euro an seine Nachbarn verurteilt, weil dieser immer wieder einer vertraglichen Vereinbarung zuwider parkte (Urt. v. 18.10.2022, Az. 6 U 580/22).

Die Parteien des Rechtsstreits wohnen sich in Leipzig direkt gegenüber. In der engen Wohnstraße parkt der beklagte Nachbar, ein älterer Herr, schon seit Jahren mit seinem Auto auf der Straße direkt vor der Einfahrt der klagenden Nachbarn. Er könnte auch einfach in seiner eigenen Einfahrt parken oder jedenfalls auf der Straße etwas versetzt, sodass das Ein- und Ausparken für die klagenden Nachbarn auf deren Grundstück erleichtert würde, so wie diese es sich wünschen. Doch der beklagte Nachbar parkte immer wieder "falsch".

Bereits 2019 kam es deshalb zum Rechtsstreit, der mit einem Vergleich endete. Der ältere Herr durfte fortan jeden Tag fünfmal für bis zu zehn Minuten seiner eigentümlichen Parkgewohnheit nachgehen, für etwaige Verstöße über diese Anzahl hinaus wurde eine Vertragsstrafe in Höhe von 150 Euro vereinbart. Es kam fortan zu mehreren Dutzend Parkverstößen, welche das klagende Nachbarpaar allesamt protokolliert und vor dem Landgericht angegeben hat.

Das OLG Dresden hat im Berufungsprozess im Wesentlichen die erstinstanzliche Entscheidung bestätigt, nur in einigen wenigen Fällen sah der Senat die Verstöße jeweils nicht als erwiesen an. Der beklagte Nachbar muss folglich 9.300 Euro zahlen.

Die Mitteilung des OLG zu der Entscheidung schließt mit der bemerkenswerten Aussage, dass niemand wisse, weshalb der Mann "trotz guten Zuredens durch das Gericht" sein Parkverhalten nicht ändere. Niemand könne sich das Verhalten erklären.

jb/LTO-Redaktion

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OLG Dresden zum Nachbarschaftsstreit: . In: Legal Tribune Online, 21.10.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/49956 (abgerufen am: 16.11.2025 )

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