Eine Institution feiert Jubiläum: Heute vor 60 Jahren trat die Europäische Menschenrechtskonvention in Kraft. Waren im Gründungsjahr 1953 nur zehn Länder beteiligt, ist die Konvention heute verbindliche Rechtsgrundlage in 47 Staaten. Bald soll auch die EU beitreten.
Als "die beste europäische Unternehmung bis zum heutigen Tage" bezeichnet Dean Spielmann, der Präsident des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR), die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK). Tatsächlich genießen heute mehr als 800 Millionen Menschen in 47 Staaten den Schutz von Grund- und Menschenrechte über die EMRK. Dazu gehören das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit, die Gewissens- und Religionsfreiheit sowie das Recht auf freie Meinungsäußerung. Die Konvention verbietet aber auch Folter, erniedrigende Strafen, Zwangsarbeit und Diskriminierung.
Nach Angaben des EGMR sind seit Inkrafttreten der Konvention am 3. September 1953 über 500.000 Anträge von der "Maschinerie die Hinter der Konvention steht" bearbeitet worden. Der Gerichtshof selbst, der seit 1959 über die Einhaltung der Konvention durch deren Mitglieder wacht, habe seit seiner Gründung rund 16.500 Urteile gesprochen.
Rin Novum in der 60-jährigen Geschichte der EMRK könnte der geplante Beitritt der EU zur EMRK werden. Bisher gehören der Konvention nur einzelne Staaten, aber kein Staatenbund an. Die Menschen in der EU könnten dann vor dem EGMR einklagen, dass sich auch EU-Organe an die EMRK halten. EU-Kommissionspräsident José Barroso sagte dazu, ein Beitritt der EU hätte "politische, rechtliche und symbolische" Bedeutung.
mbr/LTO-Redaktion
60 Jahre EMRK: . In: Legal Tribune Online, 03.09.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/9483 (abgerufen am: 12.10.2024 )
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