Prozess gegen mutmaßliche NSU-Unterstützerin: Welche Rolle hatte Susann Eminger?

08.10.2025

Sie soll Beate Zschäpe ihre Krankenkassenkarte gegeben und die Terrorzelle NSU bei der Abholung eines Wohnmobils unterstützt haben. Anfang November beginnt nun der Prozess vor dem OLG Dresden, das sich zunächst für unzuständig hielt.

Susann Eminger, eine mutmaßliche Vertraute der NSU-Terroristin Beate Zschäpe, steht ab dem 6. November vor dem Oberlandesgericht (OLG) Dresden. Der Generalbundesanwalt (GBA) legt ihr unter anderem zur Last, den "Nationalsozialistischen Untergrund" (NSU) unterstützt zu haben. Das OLG hat für den Prozess bis Ende Juni 2026 insgesamt 44 Hauptverhandlungstermine festgelegt (Az. 5 St 3/25).

Die Bundesanwaltschaft hatte im Februar 2024 gegen die Ehefrau des rechtskräftig verurteilten NSU-Unterstützers André Eminger Anklage erhoben. Vorgeworfen wird ihr, seit spätestens Anfang 2007 von den rassistisch motivierten Morden des NSU gewusst und Zschäpe ab September 2008 ihre Krankenkassenkarte und ihre Personalien zur Verfügung gestellt zu haben. Zudem soll sie bei der Abholung eines Wohnmobils, das der NSU am 4. November 2011 beim letzten Raubüberfall in Eisenach verwendet hatte, mitgewirkt haben.

Konkret geht es um die Unterstützung des NSU als inländische terroristische Vereinigung gemäß § 129a Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 Nr. 2, Abs. 5 Strafgesetzbuch (StGB) sowie um Beihilfe zu einer schweren räuberischen Erpressung mit Waffen, §§ 253 Abs. 1, 255, 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB.

Das OLG Dresden hatte die Eröffnung des Hauptverfahrens zunächst abgelehnt beziehungsweise nur die Anklage wegen Beihilfe zugelassen. Sachlich zuständig gewesen wäre dann das Landgericht. Das OLG hatte damit argumentiert, dass trotz Emingers engen freundschaftlichen Verhältnisses zu Zschäpe und insoweit bestehender Verdachtsmomente keine hinreichenden Indizien vorlägen, die Anklage auch wegen mutmaßlicher Terrorunterstützung zuzulassen. 

Dagegen ging der GBA erfolgreich beim BGH vor, weshalb das Hauptverfahren nun vor einem anderen OLG-Senat stattfindet. Der BGH war nämlich anders als der ursprüngliche OLG-Senat davon überzeugt, dass "das Ermittlungsergebnis bei vorläufiger Bewertung einen hinreichenden Tatverdacht auch in Bezug auf die subjektive Tatseite der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung ergibt".

NSU verübte Morde in ganz Deutschland

Der NSU war eine Neonazi-Terrorzelle, bestehend aus Zschäpe, Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos, die sich Ende der 1990er-Jahre gründete und über Jahre hinweg mehr oder weniger unerkannt zehn Morde sowie weitere schwere Straftaten in ganz Deutschland verübte. Ihre Opfer waren neun Gewerbetreibende türkischer und griechischer Herkunft sowie eine deutsche Polizistin. Mundlos und Böhnhardt verübten zudem zwei Bombenanschläge in Köln mit Dutzenden Verletzten. Die beiden töteten sich 2011 selbst, um ihrer Festnahme zu entgehen – erst dadurch flog der NSU auf.

Zschäpe wurde 2018 nach gut fünf Jahren Dauer des Hauptverfahrens unter anderem wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt, der BGH bestätigte das bezüglich der Mittäterschaft durchaus umstrittene Urteil im Sommer 2021. André Eminger war einer von vier weiteren Mitangeklagten im Prozess. Er wurde zu einer Freiheitsstrafe von nur zweieinhalb Jahren verurteilt. Hinsichtlich der Beihilfe zum versuchten Mord wurde er freigesprochen – der BGH bestätigte das umstrittene Urteil im Dezember 2021.

jb/LTO-Redaktion

Mit Materialien der dpa

Zitiervorschlag

Prozess gegen mutmaßliche NSU-Unterstützerin: . In: Legal Tribune Online, 08.10.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/58336 (abgerufen am: 17.11.2025 )

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