Staatsschutzverfahren am OLG Stuttgart: Pro­zess zum Mann­heimer Mes­ser­an­griff hat begonnen

13.02.2025

Die Videos von der tödlichen Messerattacke gingen viral: Auf dem Mannheimer Marktplatz wurden im Mai 2024 fünf Menschen verletzt, ein Polizist wurde getötet. Nun startet die strafrechtliche Hauptverhandlung gegen den mutmaßlichen Islamisten.

Mehr als 50 Prozesstage sind für das Staatsschutzverfahren am Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart angesetzt: Nach der tödlichen Messerattacke auf dem Marktplatz in Mannheim am 31. Mai 2024 beginnt am Donnerstag der Prozess gegen einen mutmaßlichen Islamisten (Az. 5 St 2 BJs 231/24).

Konkret wird Sulaiman A. zur Last gelegt, fünf Teilnehmer einer Kundgebung der islamkritischen Bürgerbewegung Pax Europa (BPE) sowie einen Polizisten mit einem Messer verletzt zu haben. Der 29 Jahre alte Polizeibeamte Rouven Laur erlag später seinen Verletzungen. Ein anderer Polizist schoss den Angreifer nieder, der operiert wurde und zunächst nicht vernommen werden konnte. Seit Mitte Juni ist der mittlerweile 26-Jährige in Untersuchungshaft. Im November erhob der Generalbundesanwalt (GBA) Anklage, die unter anderem auf Mord und versuchten Mord aus niedrigen Beweggründen lautet (§ 211 Strafgesetzbuch (StGB) in Verbindung mit §§ 22, 23 StGB).

Der GBA geht in seiner Anklage davon aus, dass der Angeklagte Sympathien für die Terrormiliz Islamischer Staat (IS) hegt. Wenige Tage nach der Tat hatte der GBA wegen der besonderen Bedeutung der Tat gemäß § 120 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) die Ermittlungen an sich gezogen. Die Anteilnahme am Tod des jungen Polizisten war bundesweit groß, in Mannheim fanden sich wenige Tage danach 8.000 Menschen für eine Gedenkkundgebung zusammen. Die Tat löste zudem heftige Debatten über striktere Abschiebungen ausländischer Straftäter und Messerverbote aus.

Asylantrag zehn Jahre vor der Tat abgelehnt

Der Angreifer war nach dpa-Informationen 2013 als Jugendlicher nach Deutschland gekommen und hatte einen Asylantrag gestellt. Der Antrag wurde 2014 abgelehnt. Es wurde allerdings ein Abschiebeverbot verhängt, vermutlich wegen des jugendlichen Alters. Der Angeklagte hatte zuletzt mit seiner deutschen Ehefrau und zwei Kleinkindern im hessischen Heppenheim gewohnt, rund 35 Kilometer nordöstlich von Mannheim. Er war der Polizei vor der Tat nicht bekannt. Ab der Machtergreifung der Taliban 2021 habe der aus Afghanistan stammende Mann begonnen, sich mehr und mehr für deren Ideologie zu interessieren, sagte Oberstaatsanwältin Verena Bauer beim Prozessauftakt. 

Die Familie von Rouven Laur tritt als Nebenkläger in dem Verfahren auf und wird durch zwei Anwälte vertreten, einer für die Eltern und einer für die Schwestern. Das Verfahren findet im Prozessgebäude in Stuttgart-Stammheim statt. Dort gibt es zwei für Hochsicherheitsverfahren geeignete Gerichtssäle, wie eine Sprecherin sagte.

Polizeigewerkschaft fordert lebenslange Freiheitsstrafe

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) fordert mit dem Verfahren und einem späteren Urteil ein starkes Signal an die Gesellschaft und die Politik. "Wir erwarten im Übrigen für den Täter nichts anderes als eine lebenslange Freiheitsstrafe mit besonderer Schwere der Schuld", sagte der Bundesvorsitzende Jochen Kopelke. "Zudem erwarten wir die Prüfung der Abschiebung aus der Haft."

Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) fordert einen besseren Schutz der Beamtinnen und Beamten durch eine bessere Ausrüstung, unter anderem inklusive Taser-Einsatz sowie eine angepasste Aus- und Fortbildung. "Auch wenn wir glauben, dass in dem konkreten Fall ein 'Taser' keinen wirksamen Schutz und kein ausreichendes Mittel im Einsatz gewesen wäre", sagt der stellvertretende Bundesvorsitzende Ralf Kusterer mit Blick auf den Angriff am Mannheimer Marktplatz.

dpa/jb/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Staatsschutzverfahren am OLG Stuttgart: . In: Legal Tribune Online, 13.02.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/56590 (abgerufen am: 17.03.2025 )

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