Erst Nein, dann Ja, dann wieder Nein– und jetzt doch wieder Ja: Das OVG Schleswig erlaubt den Abschuss des Goldschakals auf Sylt. Das streng geschützte Tier hatte Dutzende Schafe gerissen. Alternativen zum Abschuss? Keine laut Gericht.
Das Hin und Her um den Sylter Goldschakal, der Dutzende Lämmer auf der Insel getötet hat, hat ein Ende: Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Schleswig hat die Beschwerde einer Umweltvereinigung gegen den Abschuss des Tieres abgelehnt. Der Schakal darf damit wieder gejagt werden, teilte das Gericht mit (Beschl. v. 03.07.3035,Az. 5 MB 8/25). Würde er erlegt, wäre es der erste bestätigte Abschuss eines Goldschakals in Deutschland, wie es vom Deutschen Jagdverband (DJV) heißt.
Das Oberverwaltungsgericht bestätigte mit seiner Entscheidung den Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 19. Juni, der den Abschuss erlaubte. Es widersprach der Ansicht der Naturschützer, Sylt habe den Schutz durch Zäune gegen Goldschakale und Wölfe vernachlässigt. Auch dass der Einsatz von Betäubungsgewehren nicht ausreichend geprüft worden sei, wie die Naturschützer behaupteten, überzeugte das Gericht am Ende nicht.
Der Senat hält die Voraussetzungen für den Abschuss des Tieres damit für gegeben. Das Gericht zweifelt nicht daran, dass zum Beispiel 76 getötete Schafe einer einzigen Herde auf das Konto des Goldschakals gingen. Ein Nachweis für jedes einzelne Schaf sei nicht erforderlich, hieß es.
Ein wochenlanges Hin und Her
Einen Tag, nachdem das Verwaltungsgericht am 19. Juni den Abschuss des Sylter Goldschakals erlaubt hatte, galt erneut eine Jagdpause: Das OVG hatte einen entsprechenden sogenannten Hängebeschluss erlassen. Der Abschuss war damit vorerst untersagt worden, zum zweiten Mal innerhalb weniger Tage.
Denn bereits Mitte Juni hatte das Schleswiger Verwaltungsgericht ebenfalls einen Hängebeschluss erlassen. Daraufhin durfte der Goldschakal rund eine Woche lang vorerst nicht mehr gejagt werden, bevor das VG den Abschuss dann doch wieder erlaubte.
Goldschakal länger nicht gesichtet
Die Naturschützer waren bis vor das OVG gezogen, weil sie der Auffassung sind, dass der Abschuss weder mit dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) noch mit dem europäischen Naturschutzrecht vereinbar ist. Eine Tötung des sehr streng geschützten Schakals sei nicht nötig, das Tier könne auch eingefangen werden. Konkret hatte sich der Naturschutzverband gegen die Ausnahmegenehmigung des schleswig-holsteinischen Landesamts für Umwelt an das Gericht gewandt.
Jäger hatten den Goldschakal auf der Insel zuletzt am Freitag vor Pfingsten gesehen, sagte ein Sylter Jäger der Deutschen Presse-Agentur. Weitere Risse habe es demnach zuletzt nicht gegeben. Wo genau der Schakal im Moment ist, sei unklar. Das Umweltministerium rechnete aber nicht damit, dass das Tier Sylt verlassen hat.
Laut Vorort-Berichten waren seit dem 19. Mai rund 100 Schafe getötet worden. Die letzten gemeldeten Fälle waren in List. 76 Tiere einer einzigen Herde seien bei insgesamt drei Attacken im Mai getötet worden, die eindeutig auf den Goldschakal zurückgeführt werden könnten.
dpa/xp/LTO-Redaktion
Nach wochenlangem Hin und Her: . In: Legal Tribune Online, 04.07.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/57585 (abgerufen am: 13.01.2026 )
Infos zum Zitiervorschlag