Nach Beschluss des VG Aachen: Lüt­ze­rath-Akti­visten ziehen vor OVG

06.01.2023

Das VG Aachen sah keine Rechtfertigung durch einen "Klimanotstand" - das wollen die Aktivisten im Braunkohle-Dorf Lützerath nicht gelten lassen und wenden sich deshalb noch an das OVG in Münster.

Nach einer Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts (VG) Aachen zur Rechtmäßigkeit eines Aufenthaltsverbots von Klimaaktivisten in Lützerath ist jetzt das Oberverwaltungsgericht (OVG) für das Land Nordrhein-Westfalen am Zug. Eine Beschwerde gegen die Entscheidung aus Aachen sei noch am Donnerstagabend beim OVG in Münster eingegangen, sagte eine Sprecherin am Freitag der dpa. Bislang aber fehle noch die nötige Begründung des Anwalts. Deshalb sei noch offen, wann es eine Entscheidung zur Beschwerde geben werde (Az. 5 B 14/23)*.

Das VG Aachen hatte am Donnerstag das vom Kreis Heinsberg verhängte Aufenthaltsverbot als "voraussichtlich rechtmäßig" eingestuft und den Eilantrag der Klimaaktivisten daher abgelehnt. Das Betreten von Lützerath könne nicht unter Berufung auf zivilen Ungehorsam infolge eines Klimanotstands gerechtfertigt werden.

RWE will das zu Erkelenz im Kreis Heinsberg gehörenden Lützerath abreißen, um die darunter liegende Kohle abzubauen. Klimaaktivisten, die die wenigen Gebäude besetzt haben, wollen dies verhindern. Der Kreis Heinsberg erließ vor Weihnachten eine Allgemeinverfügung zur Räumung des Dorfes. Die Allgemeinverfügung untersage Personen den Aufenthalt vom 23. Dezember 2022 bis zum 13. Februar 2023, hieß es. Werde diesem Platzverweis keine Folge geleistet, so biete die Verfügung die Grundlage "zur Ergreifung von Räumungsmaßnahmen ab dem 10. Januar".

dpa/jb/LTO-Redaktion

*Aktualisierung am Tag der Veröffentlichung, 16:42 Uhr: Das OVG NRW hat nach Eingang der anwaltlichen Begründung mitgeteilt, dass jedenfalls nicht vor Montag (09.01.2023) über die Beschwerde entschieden werde.

Zitiervorschlag

Nach Beschluss des VG Aachen: . In: Legal Tribune Online, 06.01.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/50674 (abgerufen am: 10.10.2024 )

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