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Wegen rechtswidriger Preisvorgaben: Kar­tellamt zieht 59 Mil­lionen Euro Gewinn von Amazon ein

05.02.2026

Frau am Laptop besucht die Seite von Amazon

Rund 60 Prozent seines Deutschland-Umsatzes generiert Amazon über den Marktplatz – genau hier greifen die nun untersagten Preismechanismen. Foto: picture alliance / ZUMAPRESS.com | Serene Lee

Weil Amazon den Händlern unfaire Preisvorgaben machte, zieht das Bundeskartellamt den entstandenen wirtschaftlichen Vorteil nun ein. Erstmals nutzt die Behörde ein neues Gesetz, um solche unrechtmäßigen Gewinne beim Konzern abzuschöpfen.

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Wegen rechtswidriger Preisvorgaben bittet das Bundeskartellamt den Online-Riesen Amazon nun kräftig zur Kasse: Rund 59 Millionen Euro muss das Unternehmen zahlen. Gleichzeitig ziehen die in Bonn angesiedelten Wettbewerbshüter eine klare Grenze und schränken die Preiskontrollen des Konzerns drastisch ein. Seine Mechanismen gegenüber Drittanbietern darf Amazon künftig nur noch in seltenen Ausnahmen einsetzen – das Kartellamt beendet damit das bisherige Preisdiktat auf der Plattform.

Dabei hat die Behörde zum ersten Mal von der 2023 reformierten Möglichkeit Gebrauch gemacht, den wirtschaftlichen Vorteil einzuziehen, den Amazon durch das rechtswidrige Verhalten erlangt hat. Ermöglicht wurde dies durch eine Neuerung im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (§ 34 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, GWB): Statt den unrechtmäßigen Gewinn mühsam bis auf den letzten Cent nachweisen zu müssen, darf das Kartellamt diesen nun schätzen. Das Gesetz geht also einfach davon aus, dass ein solcher Verstoß immer einen finanziellen Vorteil bringt – und macht so den Weg frei für schnelle Sanktionen. Da der Verstoß laut Kartellamt noch andauert, wurde zunächst eine erste Summe von rund 59 Millionen Euro festgesetzt.

In der Vergangenheit blieb es meist bei Ermahnungen: Das Kartellamt zwang Amazon und andere US-Tech-Giganten bereits mehrfach dazu, ihre Regeln anzupassen. Die Botschaft war klar: Die enorme Marktmacht der Internetriesen darf den fairen Wettbewerb in Deutschland nicht ersticken und am Ende die Preise für die Verbraucher hochtreiben.

Marktplatz ist Amazons wichtigste Einnahmequelle

Amazon ist eigentlich ein Januskopf. Einerseits ist das Unternehmen ein riesiger Online-Shop, der selbst Waren einkauft und verkauft. Andererseits stellt Amazon gegen Gebühr seine riesige Infrastruktur als "Marktplatz" zur Verfügung. Hier bieten unzählige Drittanbieter ihre eigenen Waren an – vom kleinen Schuhhändler bis zum Elektronik-Riesen.

Inzwischen stammt der Großteil des Umsatzes in Deutschland nicht mehr aus Amazons eigenem Verkauf, sondern von diesen externen Händlern. Das Problem dabei: Amazon ist gleichzeitig Schiedsrichter und Mitspieler. Der Konzern legt die Regeln fest, nach denen die Konkurrenz auf seiner Plattform spielen muss: Fällt ihr Preis zu hoch aus, wird das Angebot entweder gelöscht oder nicht mehr in der Kaufbox ("Buy Box") optisch hervorgehoben – es verschwindet gewissermaßen in der Bedeutungslosigkeit. Das könne zu erheblichen Umsatzeinbußen bei den Händlern führen, moniert das Kartellamt.

Kartellamt: Praxis gefährdet andere Händler

"Amazon tritt auf seiner Plattform in den direkten Wettbewerb zu den übrigen Marktplatzhändlern", warnt Kartellamtschef Andreas Mundt. Dass der Konzern dabei die Preise seiner Mitspieler deckelt, ist für die Wettbewerbshüter ein rotes Tuch. Solche Eingriffe seien nur in extremen Fällen erlaubt.

Ansonsten besteht laut Mundt die Gefahr, dass Amazon das Preisniveau im gesamten Netz nach den eigenen Vorstellungen steuert. Für viele Händler ist das existenzbedrohend: Werden die Preise künstlich gedrückt, können sie oft ihre eigenen Kosten nicht mehr decken und riskieren das Aus auf dem Marktplatz. Das Ganze geschah zudem über undurchsichtige Algorithmen, sodass die Verkäufer nie genau wussten, wann und warum die Preisfalle zuschnappt.

Das Bundeskartellamt wertet dieses System als klaren Missbrauch der Marktmacht. Die Behörde stützt sich dabei vor allem auf die Sondervorschriften für große Digitalunternehmen (§ 19a GWB), die dem Amt deutlich mehr Schlagkraft gegen Plattform-Riesen verleihen. Da das Vorgehen zudem gegen allgemeines und europäisches Recht verstößt, ist damit nun Schluss: Die Behörde hat die bisherigen Preiskontrollen untersagt. Künftig darf Amazon nur noch bei Wucher eingreifen – und muss dabei die Karten offenlegen. Regeln, Parameter und Benachrichtigungen für die Händler müssen künftig absolut transparent sein.

Der US-Riese will den Beschluss vor Gericht zu Fall bringen. Amazon-Deutschlandchef Rocco Bräuniger kritisiert die Entscheidung scharf und beruft sich auf EU-Vorgaben: Man werde als einziger Händler in Deutschland gezwungen, überteuerte Preise für die Kunden prominent anzuzeigen. Das ergebe weder für die Käufer noch für den fairen Wettbewerb einen Sinn. Amazon hat einen Monat Zeit, Beschwerde einzulegen – tut es das, wird am Ende der Bundesgerichtshof entscheiden müssen, ob die neue Härte des Kartellamts rechtens ist.

dpa/xp/LTO-Redaktion

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Wegen rechtswidriger Preisvorgaben: . In: Legal Tribune Online, 05.02.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/59240 (abgerufen am: 17.03.2026 )

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