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Betrug an Superreichen: Kunstberater Achenbach zu sechs Jahren Haft verurteilt

16.03.2015

Alleine im Gefängnis (Symbolbild)

© pict rider - Fotolia.com

In einem der spektakulärsten Prozesse der deutschen Kunstszene kam es am Montag vor dem LG Essen zum vorläufigen Finale. Der prominente Düsseldorfer Kunstberater Helge Achenbach ist zu sechs Jahren Haft verurteilt worden. Der einstige Tausendsassa der Kunstszene hatte den Betrug zum Nachteil schwerreicher Kunden gestanden, mit denen er auch befreundet war.

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Das Landgericht (LG) Essen sprach den 62-Jährigen unter anderem wegen Betrugs in 18 Fällen, teilweise in Tateinheit mit Untreue schuldig (Urt. v. 16.03.15, Az. 56 KLs 10/14). Achenbach hatte gestanden, den 2012 gestorbenen Aldi-Erben Berthold Albrecht sowie den Pharma-Unternehmer Christian Boehringer betrogen zu haben.

Der einst angesehene und weltweit vernetzte Kunstexperte hatte seinen vermögenden Kunden bei Kunstverkäufen verdeckte Preisaufschläge berechnet und dafür auch Rechnungen gefälscht. Die Anklage hatte sieben Jahre Haft für den seit Juni 2014 in Untersuchungshaft sitzenden Achenbach gefordert. Nach Ansicht seiner Verteidiger sollte das Strafmaß für den 62-Jährigen deutlich darunter liegen. Der bereits vollstreckte Untersuchungshaftbefehl gegen ihn wurde aufrecht erhalten. Der Vorsitzende Richter Johannes Hidding sagte, es bestehe weiterhin Fluchtgefahr.

Die Richter gingen davon aus, dass bei den Kunst- und Oldtimerverkäufen an Albrecht ein Schaden von insgesamt fast 20 Millionen Euro entstanden ist. Achenbach hatte die Betrugsvorwürfe bei den Fahrzeugverkäufen stets zurückgewiesen. Er habe seinen Duzfreund Albrecht über die Preisaufschläge aufgeklärt. Einen schriftlichen Vertrag zwischen Achenbach und dem Milliardär gab es nicht.

Nach dem Tod Albrechts hatte dessen Witwe die Rechnungen überprüft und Unregelmäßigkeiten entdeckt. Eine Strafanzeige der Familie Albrecht hatte die Ermittlungen gegen Achenbach in Gang gebracht.

Hoher Schaden, kriminelle Energie, Duzfreund ausgenutzt

Achenbach hatte vor Gericht mehrmals Reue gezeigt und sich entschuldigt. In seinem Schlusswort hatte er unter Tränen gesagt, dass er sich für seine Taten schäme. Er wisse, dass er eine Freiheitsstrafe zu erwarten habe.

Dieses Teilgeständnis würdigte die Strafkammer strafmildernd, strafschärfend berücksichtigte sie den insgesamt entstandenen hohen Schaden von 20,98 Millionen Euro. Aber auch die erhebliche kriminelle Energie sowie das planvolle Vorgehen Achenbachs, der zudem das Vertrauen des ihm freunschaftlich verbundenen Geschädigten Albrecht ausgenutzt habe, hat die Kammer zu dem Strafmaß motiviert.  

Achenbachs mitangeklagter ehemaliger Geschäftspartner Stefan H. bekam eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und drei Monaten. Die Firmen- und Restaurantkette des Kunstexperten ist inzwischen insolvent. Seine umfangreiche Kunstsammlung wird demnächst versteigert. Vom Landgericht Düsseldorf war Achenbach in einem Zivilprozess zur Zahlung von 19,4 Millionen Euro Schadensersatz an die Albrecht-Erben verurteilt worden. Das Urteil hat er angefochten.

dpa/acr/LTO-Redaktion

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Betrug an Superreichen: . In: Legal Tribune Online, 16.03.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/14957 (abgerufen am: 18.07.2026 )

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