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AG Köln in Verfahren über Hetze gegen Homosexuelle: Volks­ver­het­zung­s­pro­zess gegen pol­ni­schen Priester ein­ge­s­tellt

20.05.2022

Der Angeklagte Dariusz Oko steht im Amtsgericht hinter der Anklagebank.

Der Angeklagte Dariusz Oko steht im Amtsgericht hinter der Anklagebank. Foto: picture alliance/dpa | Marius Becker

Das Volksverhetzungsverfahren gegen einen polnischen Priester vor dem AG Köln wird eingestellt und mit einer Geldauflage sanktioniert. Es ging um Äußerungen zulasten von Homosexuellen.

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Ein Volksverhetzungsprozess gegen einen polnischen Priester und Theologieprofessor vor dem Amtsgericht (AG) Köln ist am Freitag gegen Zahlung einer Geldauflage von 3.000 Euro eingestellt worden. Der Theologe Dariusz Oko aus Krakau hatte Homosexuelle unter anderem als "Krebsmetastasen" und "Parasiten" bezeichnet. Gegen ihn war dafür ein Strafbefehl über 4.800 Euro erlassen worden, nachdem ihn der katholische Priester Wolfgang Rothe aus München angezeigt hatte. Weil Oko dagegen Einspruch einlegte, kam es zu einer Verhandlung.

Die Staatsanwaltschaft Köln warf dem Angeklagten vor, "zum Hass aufgestachelt" und "Teile der Bevölkerung beschimpft und verächtlich gemacht" zu haben. Oko versicherte jedoch, dass er mit seinem Text nicht alle Homosexuellen angegriffen habe. Er habe nur homosexuelle Missbrauchstäter in der der katholischen Kirche gemeint. "Ich bereue, dass ich so stark ausgegrenzt habe", sagte er. "Ich entschuldige mich."

Der verantwortliche Redakteur der in Köln ansässigen Zeitschrift, in der Okos Artikel erschienen war, muss seinerseits 4.000 Euro bezahlen. Der 91-jährige deutsche Priester versicherte, künftig besser auf die Wortwahl der Artikel zu achten.

Der Artikel mit der Überschrift: "Über die Notwendigkeit, homosexuelle Cliquen in der Kirche zu begrenzen" enthält die These, dass sich die katholische Kirche im Griff einer homosexuellen "Lavendel-Mafia" befindet. Es fallen Begriffe wie "Homo-Häresie". Jesus habe die Kirche nicht als "Schwulenclub" und "homo-orgiastischen Ort" gegründet, wettert Oko. Mehrmals applaudierten im Saal Unterstützer Okos, die das Verfahren verfolgten. Solche Bekundungen sind vor Gericht ungewöhnlich, doch die Richterin schritt dagegen nicht ein.

Die polnische Regierung in Warschau hatte nach Bekanntwerden des Strafbefehls Vorwürfe gegen die deutsche Justiz erhoben. Vize-Justizminister Marcin Romanowski sah "freiheitsfeindliche Tendenzen im deutschen Rechtsschutzsystem". Polen steht innerhalb der Europäischen Union selbst wegen erheblichen Defiziten in Sachen Rechtsstaatlichkeit in der Kritik.

dpa/jb/LTO-Redaktion

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AG Köln in Verfahren über Hetze gegen Homosexuelle: . In: Legal Tribune Online, 20.05.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/48526 (abgerufen am: 17.11.2025 )

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