Vom LG Frankfurt zum BGH: DFB legt Revi­sion gegen Som­mer­mär­chen-Urteil ein

09.07.2025

Der DFB ist mit dem gerichtlichen Nachspiel im Sommermärchen-Skandal nicht zufrieden und legt Revision ein. Es könnte damit zur Fortsetzung des Verfahrens vor dem Bundesgerichtshof kommen. Das Landgericht hatte den Verband harsch kritisiert.

Das gerichtliche Nachspiel um das WM-Sommermärchen von 2006 geht womöglich weiter. Der Deutsche Fußball-Bund (DFB) hat gegen die Verurteilung zu einer Geldstrafe von 110.000 Euro wegen Steuerhinterziehung fristgerecht Revision zum Bundesgerichtshof (BGH) eingelegt. Das bestätigte der DFB, nachdem das Landgericht (LG) Frankfurt am Main am 25. Juni das Urteil gefällt hatte, LTO berichtete (Az. 5/2 KLs 11/18 – 7550 s 242375).

"Eine abschließende Beurteilung der weiteren Vorgehensweise wird der DFB, wie angekündigt, nach Zugang und Auswertung der schriftlichen Urteilsgründe vornehmen. Für die Ausfertigung der schriftlichen Begründung hat das Landgericht mehrere Wochen Zeit", hieß es weiter vom größten Sportverband der Welt. Für das Einlegen der Revision war dem DFB eine Woche Zeit geblieben.

Der DFB war zu einer Zahlung von 130.000 Euro verurteilt worden, wobei dem Verband 20.000 Euro wegen einer rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung erlassen wurden. Der DFB muss zudem die Kosten für das Verfahren tragen, hatte das Landgericht entschieden. Das Urteil war am 34. Prozesstag verkündet worden.

Vorsitzende Richterin: DFB gab "katastrophales Bild" bei Aufarbeitung ab

Die Staatsanwaltschaft hatte dem Verband vorgeworfen, in der Affäre um die Fußball-Weltmeisterschaft vor 19 Jahren Steuern in Höhe von rund 2,7 Millionen Euro hinterzogen zu haben und ein Bußgeld von 270.000 Euro gefordert. "Für die Kammer steht ohne Zweifel fest, dass der DFB Steuern hinterzogen hat und die Beteiligten dies billigend in Kauf genommen haben", hatte die Vorsitzende Richterin Eva-Marie Distler bei der mehr als einstündigen Urteilsverkündung gesagt. Sie hatte zudem betont, dass der DFB bei der Aufarbeitung der Affäre ein "katastrophales Bild" abgegeben habe.

Der DFB verwies in seiner Mitteilung darauf, dass dem Staat insgesamt kein Steuerschaden entstanden sei. Die Einnahmen aus der WM 2006 seien vollständig versteuert worden. Bei einer Zahlung von 6,7 Millionen Euro hätte der steuerliche Abzug aus Sicht des Gerichts aber schon 2002 erfolgen müssen, erklärte der Verband.

Im Kern ging es in dem Verfahren um die DFB-Zahlung von 6,7 Millionen Euro an den Weltverband FIFA aus dem April 2005. Diese Summe wurde auf ein Konto von Robert Louis-Dreyfus weitergeleitet und entsprach den zehn Millionen Schweizer Franken, die Franz Beckenbauer 2002 von dem französischen Unternehmer und früheren Adidas-CEO erhalten hatte.

dpa/jb/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Vom LG Frankfurt zum BGH: . In: Legal Tribune Online, 09.07.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/57617 (abgerufen am: 10.02.2026 )

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