Fast 14 Monate hat das LG Frankfurt am Main gegen Theo Zwanziger wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung verhandelt. Jetzt wurde das Verfahren gegen Geldauflage eingestellt.
Der Justiz-Marathon in der Sommermärchen-Affäre hat für den ehemaligen DFB-Präsidenten Theo Zwanziger nach fast zehn Jahren ein Ende gefunden. Das Landgericht (LG) Frankfurt am Main stellte das Verfahren gegen den 79-Jährigen wegen des Verdachts der schweren Steuerhinterziehung (§ 370 Abgabenordnung, AO) gemäß § 153a Strafprozessordnung (StPO) gegen eine Geldauflage in Höhe von 10.000 Euro für eine wohltätige Einrichtung ein (Az. 5/2 KLs 11/18).
Sowohl Zwanziger als auch die Staatsanwaltschaft Frankfurt folgten am 28. Verhandlungstag einem entsprechenden Vorschlag des Gerichts. "Ich bin glücklich mit der Entscheidung und kann erhobenen Hauptes durchs Land gehen", sagte Zwanziger nach seinem persönlichen Finale in der juristischen Aufarbeitung der Affäre um die Fußball-WM 2006 in Deutschland.
Auch Verfahren gegen Niersbach und Schmidt eingestellt
Auch die Strafverfahren gegen Ex-DFB-Boss Wolfgang Niersbach (74) und gegen den ehemaligen DFB-Generalsekretär Horst R. Schmidt waren bereits eingestellt worden – gegen deutlich höhere Geldauflagen. Niersbach muss 25.000 Euro zahlen. Schmidt hatte sich Ende der vergangenen Woche mit dem Landgericht und der Staatsanwaltschaft auf eine Verfahrenseinstellung geeinigt. Der 83-Jährige muss 65.000 Euro zahlen. Alle drei Beschuldigten hatten die Vorwürfe stets strikt zurückgewiesen.
Zwanzigers Anwalt Hans-Jörg Metz stellte fest: "Die Ausführungen der 2. Wirtschaftsstrafkammer in den letzten Hinweisen, denen sich die Staatsanwaltschaft im Wesentlichen angeschlossen hat, haben deutlich gemacht: Theo Zwanziger hat niemanden getäuscht, Theo Zwanziger hat nicht verschleiert und Theo Zwanziger ist kein Steuerhinterzieher – mit Theo Zwanziger saß der Falsche auf der Anklagebank."
Metz bekräftigte, dass sich Zwanziger nicht "freigekauft" habe. "Mit der jetzigen Verfahrensweise bestand vielmehr die Möglichkeit, nach nahezu zehn Jahren durchgeführter Ermittlungs- und gerichtlichen Verfahren in der Schweiz und in Deutschland zu einer abschließenden Erledigung zu kommen", so der Anwalt.
Zwanziger, Niersbach und Schmidt waren im Organisationskomitee (OK) für die WM 2006 beteiligt. Bereits 2022 war ein solches Verfahren wegen eines "nicht behebbaren Verfahrenshindernisses" durch das LG Frankfurt eingestellt worden, nachdem zuvor ein Verfahren in der Schweiz schon wegen Verjährung gescheitert war. Ende Mai 2023 hob das OLG Frankfurt den Einstellungsbeschluss des Landgerichts indes auf, da der Aburteilung der Angeklagten das Verbot der Doppelbestrafung nicht entgegenstehe.
DFB muss weiter um Steuer-Millionen bangen
In dem Prozess, der gegen den DFB fortgeführt wird, ging es im Kern um eine DFB-Zahlung von 6,7 Millionen Euro an den Weltverband FIFA aus dem April 2005. Diese Summe war vom DFB ein Jahr später nach Ansicht der Staatsanwaltschaft unzulässig als Betriebsausgabe deklariert worden. Dadurch seien Steuern in Höhe von 2,7 Millionen Euro hinterzogen worden.
Die 6,7 Millionen Euro waren vom Weltverband FIFA am selben Tag auf ein Konto des mittlerweile verstorbenen Robert Louis-Dreyfus weitergeleitet worden. Dabei handelte es sich um die Rückzahlung eines Darlehens von zehn Millionen Schweizer Franken, das Franz Beckenbauer im Jahr 2002 von dem französischen Unternehmer erhalten hatte.
Diese Summe floss nach Katar auf ein Firmenkonto des damaligen FIFA-Exekutivmitglieds, Mohamed bin Hammam. Dabei handelte es sich nach Ansicht der Vorsitzenden Richterin Eva-Marie Distler um eine "Schmiergeldzahlung", mit der sich der DFB einen FIFA-Zuschuss an den WM-Kosten in Höhe von 250 Millionen Schweizer Franken sicherte. Der DFB verschleierte die Begleichung der Schuld als Beitrag für eine geplante WM-Eröffnungsgala, die später aus Kostengründen abgesagt wurde.
Da die Staatsanwaltschaft eine Einstellung des Verfahrens gegen den DFB generell ablehnt, muss der Verband weiter um die erhoffte Steuer-Rückzahlung von rund 22 Millionen Euro bangen. Diese Summe hatte der Verband nachträglich an den Fiskus entrichten müssen, nachdem ihm 2017 im Zuge der Sommermärchen-Affäre rückwirkend die Gemeinnützigkeit für das Jahr 2006 entzogen worden war.
dpa/jb/LTO-Redaktion
LG Frankfurt am Main zu "Sommermärchen-Prozess": . In: Legal Tribune Online, 30.04.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/57102 (abgerufen am: 20.05.2025 )
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