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LG Frankfurt am Main: "Som­mer­mär­chen"-Pro­zess startet im März 2024

13.11.2023

Durchsuchung der Polizei Frankfurt beim DFB.

Schwere Zeiten für den DFB: neben der völligen Entfremdung durch deutsche Fußballfans steht der Verband auch vor wachsenden juristischen Herausforderungen, wie eine Durchsuchung der Geschäftsräume 2020 zeigte. Foto: picture alliance/dpa | Frank Rumpenhorst

Nach langem Hin und Her soll das Strafverfahren gegen mehrere prominente ehemalige DFB-Funktionäre in wenigen Monaten endlich vor dem LG Frankfurt beginnen.

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Das Strafverfahren gegen drei ehemalige DFB-Funktionäre wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung in einem besonders schweren Fall (§ 370 Abs. 1, 3 AO) im Zusammenhang mit Vorgängen im Rahmen der Vergabe der Fußball-WM 2006 wird im März 2024 beginnen. Das hat das Landgericht (LG) Frankfurt am Main bekanntgegeben (Az. 5/2 KLs 11/18).

Angeklagt sind die beiden ehemaligen Präsidenten des DFB, Theo Zwanziger und Wolfgang Niersbach sowie der ehemalige Generalsekretär Horst R. Schmidt. Alle drei waren im Organisationskomitee (OK) für die WM 2006 beteiligt. Bereits 2022 war ein solches Verfahren wegen eines "nicht behebbaren Verfahrenshindernisses" durch das LG Frankfurt eingestellt worden, nachdem zuvor ein Verfahren in der Schweiz schon wegen Verjährung gescheitert war. Ende Mai 2023 hob das OLG Frankfurt den Einstellungsbeschluss des Landgerichts indes auf, da der Aburteilung der Angeklagten das Verbot der Doppelbestrafung nicht entgegenstehe.

Konkret geht es um den Vorwurf, dass die Angeklagten in Ausübung ihrer Tätigkeiten beim DFB die Einreichung inhaltlich unrichtiger Steuererklärungen veranlasst und hierdurch Körperschafts-, Gewerbe- und Umsatzsteuern sowie Solidaritätszuschlag für das Jahr 2006 in Höhe von über 13,7 Millionen Euro zugunsten des DFB verkürzt haben sollen.

Auch der DFB selbst soll zur Kasse gebeten werden

Maßgeblich relevant ist insoweit eine als Betriebsausgabe geltend gemachte Zahlung in Höhe von 6,7 Millionen Euro für eine Gala, die nie stattgefunden hat. Vielmehr geht die Anklage davon aus, dass die Summe der Abgeltung eines durch den ehemaligen Vorstandsvorsitzenden von Adidas, Robert Louis-Dreyfus, gewährten Darlehens galt. Dieses Darlehen hatte - so das LG Frankfurt - der damalige OK-Vorsitzende, Franz Beckenbauer, privat bei Louis-Dreyfus aufgenommen "und in mehreren Tranchen verschleiert über ein Treuhandkonto in der Schweiz nach Doha/Katar" überweisen lassen.

Die Begleichung dieser private Verbindlichkeit soll dann nach Absprache mit den nunmehr Angeklagten, zu denen Franz Beckenbauer nicht gehört, über ein Konto des DFB als mit der WM 2006 im Zusammenhang stehende Zahlung getarnt zunächst an die FIFA und vor dort aus noch am selben Tag an Louis-Dreyfus weitergeleitet worden sein.

Die Staatsanwaltschaft Frankfurt hat zwecks Festsetzung einer Geldbuße auch die Anordnung der Verfahrensbeteiligung des DFB beantragt (§ 444 StPO in Verbindung mit § 30 OWiG).

Für die Durchführung der Hauptverhandlung wurden beginnend am 4. März 2024 bis Mitte Juli 2024 insgesamt 16 Verhandlungstage angesetzt.

jb/LTO-Redaktion

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LG Frankfurt am Main: . In: Legal Tribune Online, 13.11.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/53156 (abgerufen am: 16.07.2026 )

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