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AG Hannover zu sexueller Belästigung im Mandatsverhältnis: Anwalt klagt erfolg­reich gegen ehe­ma­lige Man­dantin

14.10.2025

Eine Frau bedient ihr Smartphone.

Sexuelle Belästigung zwischen Anwalt und Mandantin oder rein freundschaftliches Kompliment? Das hatte das AG zu entscheiden. Foto: webbiz - stock.adobe.com

Eine 35-Jährige fühlt sich von Nachrichten ihres Anwalts sexuell belästigt, sie kündigt das Mandat. Für seine Arbeit aber will er bezahlt werden und verlangt eine vierstellige Summe. Zu Recht, so das AG Hannover.

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Ein Anwalt schreibt seiner Mandantin Nachrichten, darin kommentiert er ein Foto der Frau als "heißes Bild". Auch schreibt er: "Dein Freund hat so ein Glück", außerdem fragt er, ob sie noch mehr "heiße Fotos" habe. "Ich war sehr schockiert und finde es sehr unprofessionell", sagt die 35-Jährige. Daher kündigt sie das Mandat des 57-Jährigen, der sie wegen eines Verkehrsunfalls vertritt. Auch bezahlen will sie ihn nicht, weshalb der Anwalt sie verklagte. Das Amtsgericht (AG) Hannover entschied nun: Die Frau muss 1.052,18 Euro an den Anwalt bezahlen (Urt. v. 14.10.2025, Az. 526 C 3899/25).

Auf den Anwaltskosten bleibt die Frau nach der Entscheidung sitzen. Zwar habe sie im Fall des Bußgeldverfahrens einen anderen Anwalt beauftragt – in diesem Fall sei die Klägerforderung gegenstandslos, wie das Amtsgericht urteilt. Im zivilrechtlichen Verfahren wiederum sei unklar, ob ein neuer Anwalt beauftragt wurde. Daher verfalle der Gebührenanspruch des 57-jährigen Klägers nicht, so das Amtsgericht.

Gericht: Äußerungen haben in Anwaltsverhältnis nichts zu suchen

Der 57-Jährige (ehemalige) Anwalt der Frau ist überzeugt, so schildert es das Gericht, dass seine Nachrichten freundschaftlicher Natur gewesen seien und mit der anwaltlichen Tätigkeit nicht im Zusammenhang stünden. Auch hätten sie keinen sexuellen Inhalt. Seine Arbeit als Anwalt habe er jedenfalls anstandslos erledigt, hieß es weiter.

Die beim AG Hannover zuständige Zivilrichterin betonte, Äußerungen wie die des Anwalts in seinen WhatsApp-Nachrichten hätten im Anwaltsverhältnis nichts zu suchen – "aber auch gar nichts". Die fristlose Kündigung sei gerechtfertigt, die Rechnung zahlen müsse die Frau dennoch.

Seit fünf Jahren lebt die 35-Jährige nach ihren Worten in Deutschland. Den 57 Jahre alten Anwalt kennt sie etwa seit 2020 aus einem Asylverfahren. Seine Nachrichten seien ihr "unangenehm" gewesen, betont sie. Binnen zwei Wochen nach Zustellung des Urteils kann nun Einspruch erhoben werden. Die Verurteilte sagt, sie wolle dies mit ihren Anwälten besprechen.

dpa/jb/LTO-Redaktion

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AG Hannover zu sexueller Belästigung im Mandatsverhältnis: . In: Legal Tribune Online, 14.10.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/58376 (abgerufen am: 15.07.2026 )

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