Untreuevorwürfe gegen frühere RBB-Intendantin: LG Berlin lässt Anklage gegen Patricia Sch­le­singer zu

29.09.2026

Zehn Monate nach Anklageerhebung hat das Landgericht Berlin die Anklage wegen Untreue zu Lasten des ehemaligen Arbeitgebers zugelassen. Schlesinger weist die Vorwürfe zurück. Der Prozess soll am 10. November beginnen.

Die frühere Intendantin des RBB, Patricia Schlesinger, soll im Zusammenhang mit dem RBB-Skandal vor Gericht kommen. Das Landgericht (LG) Berlin I hat eine Anklage der Generalstaatsanwaltschaft wegen Untreue zugelassen, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte (Beschl. v. 23.09.2026, Az. 517 Kls 23/25).

Im Sommer 2022 erschütterte der RBB-Skandal den öffentlich-rechtlichen Sender ARD. Gegen die Sender-Spitze kamen Vorwürfe der Vetternwirtschaft und der Verschwendung von Geldern auf. Es ging unter anderem um Dienstwagen mit Massagesitzen, luxuriöse Ausstattung in der Intendanz, private Essen auf Senderkosten, Dienstreisen, intransparente Zulagen für Führungskräfte und ein gestopptes Millionen-Bauprojekt für die Redaktion. Der Skandal kostete Schlesinger ihren Job.

Die Ereignisse hatten nicht nur für Schlesinger weitreichende Folgen, sondern erschütterten den gesamten öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Es entbrannte eine Debatte über die Verwendung der Rundfunkbeiträge und die Kontrolle der Medienhäuser, die die Öffentlichkeit noch heute beschäftigt. Die Bundesländer verschärften daraufhin Regelungen in den Staatsverträgen. Der Sender RBB erhob dagegen Verfassungsbeschwerde – ohne Erfolg.

Auch die Zivilgerichtsbarkeit befasst sich seit längerem mit den Folgen des Skandals. Schlesinger und der RBB streiten um gegenseitige Geldforderungen in Gesamthöhe von 1,78 Millionen Euro. In einem Zivilverfahren vor dem LG Berlin II hatte Schlesinger Mitte Juli 2025 einen Teilerfolg errungen, in zwei Punkten setzte sich jedoch auch der RBB durch. Beide Seiten legten gegen das Urteil Berufung ein. Die Berufung wird voraussichtlich im Frühjahr 2027 vor dem Kammergericht (KG) Berlin verhandelt werden. 

Die Vorwürfe der Anklage

Die Generalstaatsanwaltschaft hatte bereits im August 2022 bekanntgegeben, von Amts wegen in der Sache zu ermitteln. Nach langen Ermittlungen erhob sie im Dezember 2025 schließlich Anklage vor dem LG. Mitangeklagt sind neben Schlesinger drei weitere ehemalige leitende Mitarbeiter:innen des Senders. Es handelt sich dabei um einen ehemaligen Verwaltungsdirektor, eine frühere juristische Direktorin sowie einen damaligen Vorsitzenden des Verwaltungsrates.

Die Staatsanwaltschaft wirft den Angeklagten vor, tatmehrheitlich zwischen 2018 und 2022 das Vermögen des RBB geschädigt zu haben. Es handelt sich im Wesentlichen um die Tatbestände der Untreue nach § 266 Strafgesetzbuch (StGB) sowie des Betrugs nach § 263 StGB. Die Taten sollen laut Anklage in unterschiedlichen Konstellationen, teilweise mittäterschaftlich, teilweise in besonders schwerem Fall begangen worden sein. Schlesinger selbst werden 26 Taten vorgeworfen. 

Konkret geht es bei den Vorwürfen um ein Vergütungssystem, bei dem variable Gehaltsanteile ohne die erforderliche Zustimmung des Verwaltungsrats ausgezahlt worden sein sollen. Außerdem sollen unzulässige Zulagen im Zusammenhang mit der turnusmäßigen ARD-Geschäftsführung gewährt worden sein. Zusätzlich nennt die Behörde unberechtigte Zahlungen für Vorruhestands- und Freistellungsregelungen sowie die Erstattung privater Bewirtungs- und Reisekosten.

Verteidiger: "Ausschließlich nach Interessen des RBB gehandelt"

Schlesinger weist die Vorwürfe zurück. Ihr Anwalt Oliver Sahan von der Kanzlei Roxin teilte der dpa mit: "Frau Schlesinger hat alle ihre Entscheidungen als Intendantin ausschließlich an den Interessen des RBB ausgerichtet. Wir werden die Vorwürfe vollumfänglich entkräften".

Die Sache wird vor der 17. Großen Strafkammer verhandelt werden. Der Prozess soll nach Angaben einer Gerichtssprecherin am 10. November beginnen. Das Gericht hat zunächst insgesamt 56 Prozesstage bis Ende Juni 2027 eingeplant.

dpa/tas/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Untreuevorwürfe gegen frühere RBB-Intendantin: . In: Legal Tribune Online, 29.09.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/61005 (abgerufen am: 14.10.2026 )

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