Tod in Narkose: BGH kas­siert Frei­spruch nach töd­li­chem Zahn­arzt­be­such

14.08.2025

Acht Stunden Vollnarkose, fehlende Standards – und ein junger Patient, der nicht überlebt. Der BGH hebt nun den Freispruch der damals behandelnden Zahnärztin auf und schickt den Fall zurück ans Landgericht.

Angst vor dem Zahnarzt ist weit verbreitet. Viele schieben Termine jahrelang auf, bis Karies ungehindert fortschreitet – oft bis zu Behandlungen, die so umfangreich sind, dass eine Vollnarkose nötig wird. Diese gilt heute zwar grundsätzlich als sehr sicher, dank ausgefeilter Technik, erprobter Abläufe und erfahrener Teams, doch selbst kleinste Abweichungen können fatale Folgen haben – wie 2016 in Hamburg. Ein 18-Jähriger, der jahrelang Zahnarztbesuche gemieden hatte, sollte deshalb eine komplette Zahnsanierung unter Vollnarkose erhalten. 

Der Tag, an dem alles schiefging

Die Zahnärztin plante die umfangreiche Zahnsanierung von 9:00 bis 17:00 Uhr und engagierte dafür einen externen Anästhesisten. Problematisch: Seine Ausstattung entsprach nicht den Mindestanforderungen der Leitlinien, er arbeitete ohne Assistenz – beides eigentlich vorgeschrieben bei Eingriffen dieser Dauer. Als die Behandlung jedoch schon den zeitlich angepeilten Rahmen sprengte, traten gegen 17:30 Uhr kritische Werte bei Sauerstoffsättigung und Puls des jungen Mannes auf. Um 18:10 Uhr wurde der Notruf gewählt, ein von den Sanitätern erstmals angeschlossenes EKG zeigte eine Nulllinie. Er verstarb noch am Abend im Krankenhaus. Todesursache war ein schweres Lungenödem, besonders riskant bei Spontanatmung durch einen engen Beatmungstubus.

Das Landgericht (LG) Hamburg verurteilte den Anästhesisten wegen Körperverletzung mit Todesfolge (§§ 223, 224 Abs. 1 Nr. 5, 227 Strafgesetzbuch (StGB)) zu 1 Jahr und 6 Monaten auf Bewährung. Die Zahnärztin kam dagegen zunächst glimpflich davon: Das Gericht ging davon aus, dass sie darauf vertrauen durfte, dass der Anästhesist seine Arbeit ordentlich erledigt. Deshalb wurde sie vom gleichen Vorwurf freigesprochen.

BGH: Freispruch auf wackeligen Füßen

Der Bundesgerichtshof (BGH) hob den Freispruch jetzt auf (Urt. v. 13.08.2025, Az. 5 StR 55/25). Kritisiert wurde, dass das LG übersehen hatte, dass die Narkose außergewöhnlich lange dauerte und auf unsicherer Grundlage beruhte: Der Patient hatte vorab nur eingeschränkte Untersuchungen zugelassen. Zudem habe das LG nicht geprüft, ob die Zahnärztin nach Überschreiten der geplanten Dauer ihre Pflicht zur Abstimmung mit dem Anästhesisten verletzt hatte.

Gegen beide Angeklagte – beim Anästhesisten nur hinsichtlich Strafzumessung und Kompensationsfrage – muss das Verfahren vom LG Hamburg erneut verhandelt und entschieden werden. Dabei muss geprüft werden, ob beim Anästhesisten ein Verbotsirrtum (§ 17 StGB) vorlag oder mögliche Verfahrensverzögerungen strafmildernd zu berücksichtigen sind.

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xp/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Tod in Narkose: . In: Legal Tribune Online, 14.08.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/57906 (abgerufen am: 24.01.2026 )

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