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52809

VG Münster nennt Bewerbungsverfahren 'manipulativ': NRW-Jus­tiz­mi­nister darf nicht Wunsch­kan­di­datin durch­setzen

28.09.2023

NRW-Justizminister Dr. Benjamin Limbach

Der Justizminister des Landes NRW habe seine Wunschkandidatin im Bewerbungsprozess um die Präsidentenstelle am OVG unberechtigterweise bevorzugt. Daher müsse über die Besetzung des Postens nun erneut entschieden werden, so das VG Münster. Foto: picture alliance / SvenSimon | Malte Ossowski/SVEN SIMON

Der Besetzungsstreit um den Präsidentenposten am OVG NRW zieht sich weiter in die Länge. Das VG Münster entschied nun, dass die Auswahl einer Bewerberin rechtswidrig war. Der Justizminister habe seine Wunschkandidatin bevorzugt behandelt.

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Das Verwaltungsgericht (VG) Münster hat Besetzung des Präsidentenpostens am Oberverwaltungsgerichts (OVG) Nordrhein-Westfalen gestoppt und dabei den den NRW-Justizminister Benjamin Limbach (Grüne), der an der Stellenbesetzung beteiligt war, scharf kritisiert. Das Gericht untersagte dem Land vorerst, den Präsidentenposten am OVG mit Limbachs Wunschkandidatin zu besetzen und ordnete eine neue Entscheidung an (VG Münster, Beschl. v. 28.09.2023, Az. 5 L 583/23). Die Stelle ist bereits seit mehr als zwei Jahren vakant.

Beworben hatten sich ein derzeit am Bundesverwaltungsgericht tätiger Richter, sowie zwei weitere Bewerber. Zweieinhalb Monate später meldete sich zudem eine Bewerberin, die zu dem Zeitpunkt im Innenministerum NRW tätig war.

Das vorherige Bewerbungsverfahrens sei ohne Angabe von Gründen kurz nach Amtsantritt des Justizministers Limbach gezielt gestoppt worden, teilte das Gericht am Donnerstag in Münster mit. Es liege daher nahe, dass es dabei nur darum gegangen sei, die nachträgliche Bewerberin noch berücksichtigen zu können.

VG wirft Justizministerium "manipulative Verfahrensgestaltung" vor

Die Bewerberin aus dem Innenministerium in NRW wurde von Limbach als für das Amt "hervorragend geeignet" beurteilt. Das Justizministerium schlug daraufhin die Besetzung des Postens mit jener Bewerberin vor. Gegen diese Auswahlentscheidung hatte sich einer der anderen Bewerber, bisher Richter am Bundesverwaltungsgericht, per Eilantrag zum VG Münster gewehrt. Das Gericht gab dem Antrag statt und entschied: Der Antragsteller habe einen Anspruch auf erneute Entscheidung über seine Bewerbung. 

Das Aussetzen des Bewerbungsprozesses stelle eine "manipulative Verfahrensgestaltung" dar und verletze den Antragsteller in seinem Bewerbungsverfahrensanspruch. Außerdem seien mindestens die beiden "Überbeurteilungen", die der NRW-Justizminister für den Bundesrichter und die Beamtin aus dem NRW-Innenministerium verfasst hatte, rechtswidrig. Die Kompetenz für solche weitergehenden dienstlichen Beurteilungen stehe ihm lediglich für Beamte und Richter seines Geschäftsbereichs zu, dem die beiden Bewerber nicht zuzuordnen seien. Offenbar sei bereits auf der Ebene des Beurteilungsverfahrens "zielorientiert" die zukünftige Auswahlentscheidung gesteuert worden sei, so das VG Münster in einer Pressemitteilung.

Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig, innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe kann Beschwerde eingelegt werden.

lmb/LTO-Redaktion
mit Materialien der dpa

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VG Münster nennt Bewerbungsverfahren 'manipulativ': . In: Legal Tribune Online, 28.09.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/52809 (abgerufen am: 16.02.2026 )

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