Verbindungen der AfD zu China: Ehe­ma­liger Krah-Mit­ar­beiter wegen Spio­nage ver­ur­teilt

30.09.2025

Im Prozess gegen Jian G. hat der AfD-Politiker Krah als Zeuge angegeben, nichts von der Agententätigkeit seines Ex-Mitarbeiters gewusst zu haben. Über die Verurteilung sei er gleichwohl nicht überrascht.

Der ehemalige Mitarbeiter des AfD-Bundestagsabgeordneten Maximilian Krah, Jian G., ist wegen Spionage für China zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und neun Monaten verurteilt worden. Das Oberlandesgericht (OLG) Dresden sah die geheimdienstliche Agententätigkeit des Deutschen in besonders schwerem Fall gemäß § 99 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 Strafgesetzbuch (StGB) als erwiesen an (Urt. v. 30.09.2025, Az. 4 St 1/25).

Als Mitarbeiter in Krahs damaligem Abgeordnetenbüro im Europäischen Parlament soll G. von 2019 bis 2024 Informationen gesammelt und teilweise vertrauliche Dokumente an chinesische Stellen weitergereicht haben. Außerdem habe er persönliche Informationen über AfD-Führungspersonal zusammengetragen sowie chinesische Dissidenten ausgespäht.

Angeklagter wies Vorwürfe zurück

In seinem letzten Wort hatte G. die Vorwürfe zurückgewiesen. "Ich habe nicht für einen chinesischen Geheimdienst gearbeitet und bin unschuldig", sagte er beim vorletzten Verhandlungstermin in der vergangenen Woche. Sein Anwalt forderte einen Freispruch mangels hinreichender Beweise. Der Generalbundesanwalt (GBA) hatte eine Haftstrafe von siebeneinhalb Jahren gefordert.

Mitangeklagt war auch Yaqi X. Der Chinesin wurde vorgeworfen, als Mitarbeiterin eines Logistikunternehmens am Flughafen Leipzig Daten zu Fracht, Flügen und Passagieren geliefert haben. Sie hatte im Prozess die Weitergabe von Informationen eingeräumt, aber bestritten, von der Agententätigkeit gewusst zu haben. Das Gericht verurteilte sie zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten, die Vollstreckung wurde zur Bewährung ausgesetzt.

Separates Verfahren gegen Krah

Gegen Krah ermittelt die Generalstaatsanwaltschaft Dresden in einem separaten Verfahren wegen Bestechlichkeit und Geldwäsche im Zusammenhang mit chinesischen Zahlungen. Der Bundestagsabgeordnete hatte als Zeuge in dem Prozess angegeben, nichts von der Agententätigkeit und der Mitgliedschaft seines ehemaligen Mitarbeiters in Chinas Kommunistischer Partei gewusst zu haben.

Jian G. war im April 2024 festgenommen worden. Auch das Abgeordnetenbüro von Maximilian Krah wurde im Zuge dessen durchsucht, gleichwohl blieb er Spitzenkandidat für die zu dieser Zeit stattfindende Europawahl. Yaqi X. wurde einige Monate später festgenommen. Im April 2025 kam es dann zur Anklage durch den GBA.

Krah "nicht überrascht"

Über das Urteil sei er nicht überrascht, sagte Krah am Dienstag. "Ich habe bereits unmittelbar nach der Festnahme die nötigen Konsequenzen gezogen und die Sicherheit in meinem Büro deutlich erhöht", sagte er der Deutschen Presse-Agentur.

Ihm gehe geht es vor allem darum, Klarheit zu gewinnen über die Machenschaften, "deren Opfer ich geworden bin. Diesem Ziel bin ich durch den Prozess näher gekommen, weshalb ich ihn begrüße", sagte Krah. Er werde nun die Begründung studieren. Absehbar werde sich auch der Bundesgerichtshof noch einmal mit dem Fall beschäftigen – dafür müsste einer der Beteiligten gemäß § 135 Abs. 1 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) das Rechtsmittel der Revision einlegen.

dpa/jb/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Verbindungen der AfD zu China: . In: Legal Tribune Online, 30.09.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/58272 (abgerufen am: 06.02.2026 )

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