Druckversion
Donnerstag, 22.01.2026, 18:19 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/4L51321mz-vg-mainz-beamtenrecht-dienstherr-justizvollzugsbeamter-strafvollzug
Fenster schließen
Artikel drucken
45608

VG Mainz bestätigt Entlassung aus dem Beamtenverhältnis: JVA-Beamter setzt Häft­ling einem "Walk of Shame" aus

30.07.2021

Eine JVA von innen

Sinuswelle - stock.adobe.com

Ein Justizvollzugsbeamter hatte einen Häftling absichtlich der Gefahr eines "Walk of Shame" aussetzt, wie er es nannte. Das rechtfertigt die Entlassung aus dem Beamtenverhältnis, hat das VG Main entschieden.

Anzeige

Das Verwaltungsgericht (VG) Mainz hat die Entlassung eines Justizvollzugsbeamten auf Probe aus dem Beamtenverhältnis bestätigt (Beschl. v. 21.07.2021, Az. 4 L 513/21.MZ). Der Mann habe einen Häftling absichtlich einer Gefahr von verbalen und körperlichen Übergriffen von Mitgefangenen ausgesetzt ("Walk of Shame").

Bei dem Mann handelt es sich um einen 35-jährigen, der nach Abschluss der Anwärterzeit im Oktober 2019 als Vollzugsbediensteter einer rheinland-pfälzischen JVA in das Beamtenverhältnis auf Probe übernommen wurde. Nach den Feststellungen des VG Mainz schloss er Anfang 2021 den Flur einer Haftabteilung zur Freizeitnutzung für die Gefangenen auf, während sich aber noch eine Sozialarbeiterin in einem anderen Raum im Gespräch mit einem unter dem Verdacht des Kindesmissbrauchs stehenden Untersuchungshäftling befand.

Als das Gespräch beendet war, musste die Sozialarbeiterin den Untersuchungshäftling zu seinen am anderen Ende des Flures gelegenen Haftraum begleiten, um die Gefahr von Angriffen aus der Freizeitgruppe abzuwenden.

"Das war mit Absicht"

Die Sozialarbeiterin sprach das Geschehen anschließend im Abteilungsbüro an. Der der dort anwesende und nunmehr entlassene Beamte äußerte sich daraufhin wie folgt: "Das war ich. Das war mit Absicht. The Walk of Shame."

Mit sofortiger Wirkung wurde sodann die Entlassung des Mannes aus dem Beamtenverhälnis angeordnet. Ein Eilantrag hiergegen blieb vor dem VG Mainz ohne Erfolg.

Zu den Voraussetzungen einer Entlassung führt das VG Mainz aus, dass es einer Prognoseentscheidung des Dienstherren obliege, ob der Probebeamte nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung voraussichtlich den entsprechenden Anforderungen gerecht werde. In Fall des Mannes liege eine grobe Verletzung der Dienstpflichten vor, denn er habe absichtlich eine Eskalation des Geschehens provoziert und den Untersuchungshäftling entgegen seiner bestehenden Neutralitäts- und Garantenpflicht bewusst in Gefahr gebracht. Damit habe er sich sich selbst endgültig hinsichtlich seiner Eignung als Lebenszeitbeamter disqualifiziert, so das VG Mainz.

jb/LTO-Redaktion

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

VG Mainz bestätigt Entlassung aus dem Beamtenverhältnis: . In: Legal Tribune Online, 30.07.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/45608 (abgerufen am: 22.01.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Beamtenrecht
    • Beamte
    • Dienstrecht
    • Justiz
    • Strafvollzug
  • Gerichte
    • Verwaltungsgericht Mainz
Frau mit Kopftuch in einem Gerichtssaal 22.01.2026
Neutralitätsgebot

Staatliche Neutralität:

Warum die Justiz beim Kopf­tuch im Gerichts­saal streng sein sollte

Kopftuchverbote für Richterinnen beschäftigen erneut die Gerichte. Warum das Neutralitätsgebot in der Justiz enger zu verstehen ist als in der Schule– und warum damit keine "Laizität durch die Hintertür" einhergeht, dazu Jonas von Zons.

Artikel lesen
Foto der JVA Augsburg-Gablingen. Ein moderner Hochsicherheitsbau. 20.01.2026
Strafvollzug

Misshandlungsvorwürfe in JVA Augsburg:

Anklage gegen drei Jus­tiz­beamte erhoben

Missbrauch von Sonder-Haftzellen, Vorwürfe von Schikane und Gewalt gegen Häftlinge – die Staatsanwaltschaft erhebt schwere Anschuldigungen. Wie tief reicht der Skandal in der JVA Augsburg-Gablingen?

Artikel lesen
Manfred Genditzki 14.01.2026
Wiederaufnahme

13 Jahre zu Unrecht im Gefängnis:

Jus­ti­zopfer Gen­ditzki mit 1,3 Mil­lionen Euro ent­schä­digt

Mehr als ein Jahrzehnt war Manfred Genditzki in Haft – unschuldig. Nun steht fest, in welcher Höhe er dafür vom Freistaat Bayern entschädigt wird. Und welche Lehren aus den Fehlern gezogen werden.

Artikel lesen
Protest gegen ICE in Washington, D.C. 14.01.2026
USA

Wegen tödlichen ICE-Schüssen:

Staats­an­wälte treten aus Pro­test gegen Trump zurück

Nach dem tödlichen Schuss eines Beamten der Einwanderungsbehörde in Minnesota verlassen sechs Staatsanwälte ihre Posten. Grund sei die Entscheidung, nicht den Schützen, sondern die Witwe zu prüfen.

Artikel lesen
Yashar G. vor dem LG Hannover 12.01.2026
Staatsanwaltschaft

Wende im Kokain-Maulwurf-Prozess:

Staats­an­walt Yashar G. will offenbar gestehen

Der Staatsanwalt aus Hannover hielt die Vorwürfe, Ermittlungsgeheimnisse und Durchsuchungen an die Drogenmafia verraten zu haben, bislang für eine Verschwörung gegen ihn. Nun deutet sich ein Deal an – offenbar zu einem Geständnis am Dienstag.

Artikel lesen
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) 07.01.2026
Justiz

Gemeinsame IT-Infrastruktur in Bund und Ländern:

Ein­heit­liche Jus­tiz­c­loud soll Anfang 2027 kommen

Seit Jahren laufen in der Justiz Digitalisierungsprojekte. Nun bringen Bund und Länder mit der Justizcloud ein weiteres Vorhaben an den Start: Die Arbeiten an der 2024 auf dem Digitalgipfel beschlossenen Justizcloud beginnen.

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • One-Klick Bewerbung: Dein Klick zum neuen Job, einfach und schnell.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von CMS Deutschland
Re­fe­ren­da­riat

CMS Deutschland , Frank­furt am Main

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle , Sta­de

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle , Han­no­ver

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle

Logo von CMS Deutschland
Re­fe­ren­da­riat

CMS Deutschland , Köln

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle , Ver­den (Al­ler)

Logo von Gleiss Lutz
Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­beit (m/w/d) Ar­beits­recht

Gleiss Lutz , Ham­burg

Logo von Gleiss Lutz
Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­beit (m/w/d) M&A

Gleiss Lutz , Ham­burg

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
§ 15 FAO - Steuergünstige Vertragsgestaltungen - Fälle, Fallen, Faustregeln

22.01.2026, Hamburg

Update aus dem ärztlichen und zahnärztlichen Berufsrecht 2026

22.01.2026

Logo von Hagen Law School in der iuria GmbH
Fortbildung Handels- und Gesellschaftsrecht im Selbststudium/ online

23.01.2026

Logo von Deutscher Anwaltverein
7. Deutscher Arbeitsrechtstag

28.01.2026, Berlin

EU AI Act Compliance im Griff – Schritt für Schritt zur Umsetzung

23.01.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH