LG Traunstein sieht keine hinreichenden Beweise: Eis­keller-Pro­zess endet im zweiten Durch­gang mit Frei­spruch

25.11.2025

Verurteilt worden war er wegen Mordes, doch heute darf er das Gericht als freier Mann verlassen: Der Angeklagte im Prozess um den Tod der Studentin Hanna ist freigesprochen worden. Die Vorsitzende Richterin entschuldigte sich bei ihm.

In der Neuauflage des Prozesses um den Tod der Studentin Hanna aus dem bayerischen Aschau ist der wegen Mordes Angeklagte freigesprochen worden. Im ersten Durchgang war er noch zu einer langjährigen Haftstrafe verurteilt worden. Bei der Urteilsverkündung am Dienstag sprach die Vorsitzende Richterin am Landgericht (LG) Traunstein, Heike Will, von einem "unerwartet schnellen Prozessende" (Urt. v. 25.11.2025, Az. 402 Js 40276/22(jug)).

Hanna war in der Nacht zum 3. Oktober 2022 nach einer Partynacht in der Aschauer Disco "Eiskeller" mit vielen Verletzungen tot im Fluss Prien entdeckt worden. Einige Wochen später wurde ein junger Mann festgenommen und später wegen Mordes angeklagt. Die Verteidigung ging stets von einem Unfall aus; die Verletzungen seien darauf zurückzuführen, dass Hanna rund zwölf Kilometer im Fluss trieb. Nachdem der Bundesgerichtshof die erste Verurteilung durch das LG Traunstein wegen eines Verfahrensfehlers aufgehoben hatte, kam es nach einer zweiten Beweisaufnahme jetzt endgültig zum Freispruch.

Es seien "keine Anhaltspunkte ersichtlich geworden, dass der Angeklagte für den Tod verantwortlich sein könnte", sagte Will. "Die Beweisaufnahme hat ergeben, dass es im Verlaufe der Ermittlungen zu etlichen fatalen Fehlern gekommen ist." Das müsse an anderer Stelle Konsequenzen haben. Was mit Hanna geschehen ist, habe der Prozess zwar nicht aufklären können, so Will. Er habe aber geklärt, dass der Angeklagte nicht verurteilt werden könne.

"Dieses Rechtssystem hat Ihnen großes Unrecht zugefügt"

Insbesondere hielte "vermeintliche Geständnisse" des Angeklagten gegenüber Dritten laut Will in diesem "reinen Indizienprozess" nicht stand. Eine Freundin des Mannes, die bei der Polizei von einem Geständnis des Angeklagten berichtet hatte, nannte die Richterin "unglaubwürdig". 

Der mittlerweile 23 Jahre alte Angeklagte muss laut der Entscheidung des Gerichts für die bisherige Haft entschädigt werden. "Dieses Rechtssystem hat Ihnen großes Unrecht zugefügt", sagte Will an den Angeklagten gewandt und kämpfte mit den Tränen. "Als Teil dieses Rechtssystems möchte ich mich bei Ihnen entschuldigen." Im Zuschauersaal brandete Applaus auf.

Im ersten Prozess zu neun Jahren Haft verurteilt

Im März 2024 war der Mann vom LG Traunstein wegen Mordes zu einer Jugendstrafe von neun Jahren verurteilt worden. Die Kammer war damals überzeugt: Der Angeklagte hatte die ihm flüchtig bekannt gewesene junge Frau aus sexuellen Motiven angegriffen und ermordet.

Das daraufhin angestrengte Revisionsverfahren beim Bundesgerichtshof (BGH) hatte ein seltenes Ergebnis: Das Urteil wurde aufgehoben, weil die Vorsitzende Richterin am Landgericht daran gemäß §§ 338 Nr. 3, 24 Abs. 2 Strafprozessordnung (StPO) wegen Besorgnis der Befangenheit nicht hätte mitwirken dürfen. Die Erfolgsquote derartiger Verfahrensrügen liegt im einstelligen Prozentbereich.

Der Angeklagte war schon zu Beginn des zweiten Prozesses auf freiem Fuß, da Gutachten die Glaubwürdigkeit einer wichtigen Zeugenaussage in Zweifel gezogen hatten. Das Verfahren fand aus Platzgründen im Amtsgericht Laufen statt. Richterin Will äußerte Verständnis dafür, dass das Ergebnis des Prozesses, der die Frage, wie Hanna zu Tode kam, nicht klären konnte, "unbefriedigend" sei. Für den Freispruch des hier Angeklagten sei die Frage, ob es ein Unfall war oder doch ein Dritter Verantwortung trägt, nicht mehr von Relevanz. Will sprach der Familie der Studentin "tiefstes Mitgefühl" aus.

dpa/jb/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

LG Traunstein sieht keine hinreichenden Beweise: . In: Legal Tribune Online, 25.11.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/58709 (abgerufen am: 15.01.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen