Druckversion
Montag, 19.01.2026, 07:09 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/4-str-265-24-bgh-urteil-sterbehilfe-arzt-haftstrafe-revision-verworfen
Fenster schließen
Artikel drucken
57081

BGH verwirft Revision: Arzt muss wegen Ster­be­hilfe drei Jahre in Haft

28.04.2025

Patient mit Zugang für eine Infusion (Symbolbild)

Der Patient hatte zwar den todbringenden Moment selbst in der Hand, seine Entscheidung war nach Auffassung des LG Essen aber nicht frei verantwortlich. Foto: goodmoments/Adobe.stock.com

Ein Mediziner wurde nach dem assistierten Suizid eines psychisch kranken Patienten wegen Totschlags in Mittäterschaft verurteilt. Seine Revision gegen die Entscheidung des LG Essen ist nun beim Bundesgerichtshof erfolglos geblieben.
 

Anzeige

Ein 82-jähriger Arzt muss für drei Jahre in Haft, nachdem er einem psychisch kranken Patienten beim Suizid assistierte. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Revision des Mediziners gegen seine Verurteilung wegen Totschlags durch das Landgericht (LG) Essen verworfen (Beschl. v. 29.01.2025, Az. 4 StR 265/24).

Im Februar 2024 war der damals 81 Jahre alte Arzt aus Datteln im Kreis Recklinghausen in Essen wegen Totschlags in mittelbarer Täterschaft gemäß §§ 212 Abs. 1, 213, 25 Abs. 1 Var. 2 Strafgesetzbuch (StGB) zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden. Der Angeklagte hatte Freispruch gefordert. 

Der Facharzt für Neurologie und Psychiatrie hatte einem psychisch kranken Mann aus Dorsten im August 2020 eine tödliche Infusion gelegt. Das Ventil hatte der 42-Jährige anschließend selbst geöffnet. Laut Essener Urteil war der Patient aufgrund einer schweren psychischen Erkrankung aber nicht in der Lage, die Tragweite seines Handelns zu erfassen und frei verantwortlich zu entscheiden. 

Der BGH stellte nach Überprüfung der Entscheidung fest, dass es keine Rechtsfehler gebe und bestätigte die Verurteilung.

LG Essen: Angeklagter handelte aus Mitleid

Der Patient hatte viele Jahre an paranoider Schizophrenie gelitten, kämpfte laut Essener Gericht auch gegen Wahnvorstellungen und Depressionen. Der Arzt soll das auch erkannt, die Sterbehilfe aber trotzdem durchgeführt haben. "Sein primäres Ziel war es, einer schwer kranken und leidenden Person den Wunsch zu sterben zu erfüllen – aus Mitleid", hieß es damals bei der Urteilsbegründung.

In Deutschland ist assistierter Suizid straflos, wenn zwei Voraussetzungen erfüllt sind: Zum einen muss der Suizidentschluss freiverantwortlich getroffen worden sein und zum zweiten muss der Suizident die Tatherrschaft über den Geschehensablauf haben, also die zum Tod führende Handlung selbst ausführen. An ersterer Voraussetzung hat es in dem vorliegenden Fall gefehlt.

Auch die passive Sterbehilfe, also der Verzicht auf lebensverlängernde Maßnahmen, ist in Deutschland erlaubt. Und auch Medikamente zur Schmerzlinderung, die einen früheren Tod herbeiführen können, dürfen verabreicht werden. Solche Palliativmaßnahmen unterfallen der indirekten Sterbehilfe. Die aktive Sterbehilfe, insbesondere das Verabreichen eines tödlich wirkenden Mittels, ist in Deutschland aber stets verboten. 

Patientenschutz fordert gesetzliche Klarstellung

Der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, erklärt zu der Entscheidung: "Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs bestätigt, dass das Strafrecht bereits Schutzkonzepte für Menschen beim assistierten Suizid bereithält." Es brauche aber eine gesetzliche Klarstellung.

"Es gilt, das Handeln des einzelnen Sterbehelfers strafrechtlich in den Blick zu nehmen", erläuterte Brysch. "Sein Tun erfordert höchste Sachkunde." Er habe zweifelsfrei sicherzustellen, dass der Suizid selbstbestimmt gewünscht wird und die Entscheidung ohne Einfluss sowie Druck seitens Dritter zustande kommt.

Dazu fehlten jedoch ausreichende Instrumente. "Um die Autonomie der Sterbewilligen zu wahren, muss die gewerbsmäßige Förderung der Selbsttötung grundsätzlich unter Strafe gestellt werden", forderte Brysch. "Denn wo Geld fließt, geht die Selbstbestimmung verloren."

dpa/lmb/LTO-Redaktion

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

BGH verwirft Revision: . In: Legal Tribune Online, 28.04.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/57081 (abgerufen am: 19.01.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Strafrecht
    • Revision (Strafrecht)
    • Sterbehilfe
    • Strafverfahren
    • Suizid
  • Gerichte
    • Bundesgerichtshof (BGH)
    • Landgericht Essen
Drei Soldaten der Bundesweh eskortieren den Beschuldigten, der Handschellen trägt 16.01.2026
Ukraine-Krieg

Mutmaßlicher Drahtzieher bleibt in U-Haft:

BGH äußert sich detail­liert zu Nord-Stream-Anschlag - und sch­reibt ihn Ukraine zu

Mit einer Leitsatzentscheidung äußert sich der BGH erstmals ausführlich zum Angriff auf die Pipelines. Der 3. Strafsenat geht davon aus, dass die Explosionen von der Ukraine veranlasst wurden. Auch im Krieg mit Russland bleibe der Anschlag strafbar.

Artikel lesen
Saal 237 am 29. Tag des Block-Prozesses 13.01.2026
Christina Block

Ex-Hotelmitarbeiter sagen im Block-Prozess aus:

Offene Rech­nungen, gesch­los­sene Augen

Zimmer ohne Rechnung und Bargeld im Kuvert: Am Dienstag führte der Block-Prozess tief hinein in die Welt eines Luxushotels jenseits regulärer Abläufe. Außerdem wollten zwei Anwälte wissen, gegen welchen Vorwurf sie verteidigen sollen.

Artikel lesen
Antifaschisten mit einem Plakat vor dem OLG Düsseldorf 13.01.2026
Extremismus

Prozessauftakt im Budapest-Komplex vor dem OLG Düsseldorf:

"Wer Rücken hat, kann sitzen bleiben"

Durchsuchte Anwälte, erheblich verzögerter Prozessbeginn und antifaschistische Slogans skandierende Zuschauer im Hochsicherheitsgericht: Das dritte Verfahren im Budapest-Komplex gegen die Antifa-Ost hat vor dem OLG Düsseldorf begonnen.

Artikel lesen
Angeklagter im Prozess um eine im Rhein gefundene zerstückelte Leiche 13.01.2026
Mord

BGH zur Tötung eines Tunesiers in Südbaden:

Land­ge­richt muss Ver­fahren um zer­stü­ckelte Leiche im Rhein neu aufrollen

Ein Tunesier wird erschossen, seine Leiche finden Taucher später in sechs Teile zerlegt im Rhein. Kein Totschlag, sondern Mord? Das muss das LG Waldshut-Tiengen erneut entscheiden und rassistische Motive prüfen.

Artikel lesen
Der Eingang zum Haftgelände des Silivri-Gefängnisses 09.01.2026
Türkei

Anwaltsorganisationen erleichtert über "unerwartetes" Urteil:

Ist­an­buler Anwalts­kammer vom Ter­r­or­vor­wurf frei­ge­spro­chen

Anwalts- und Menschenrechtsorganisationen haben mit Erleichterung auf den Freispruch von elf Mitgliedern des Vorstands der Istanbuler Rechtsanwaltskammer reagiert. Ihnen hatte die türkische Staatsanwaltschaft Terrorpropaganda vorgeworfen.

Artikel lesen
Stephan Hensel vor dem Hamburger Strafjustizgebäude. 08.01.2026
Christina Block

Jugendamtsmitarbeiterin im Block-Prozess:

"Dass Hensel die Kinder iso­liert hat, war eine Macht­de­mon­s­t­ra­tion"

Am 28. Verhandlungstag haben im Block-Prozess Ex-Mitarbeiterinnen des Hamburger Jugendamts ausgesagt. Sie werfen Blocks Ex-Mann vor, höchst unkooperativ gewesen zu sein. Diese Vorgeschichte sei eine "Zäsur", sind sich die Verteidiger einig.

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • One-Klick Bewerbung: Dein Klick zum neuen Job, einfach und schnell.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

NEU! Mit LTO Easy Apply so einfach und schnell bewerben wie nie zuvor

Zu den Top Jobs
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Latham & Watkins LLP
As­so­cia­te im Be­reich Li­ti­ga­ti­on & Trial in Mün­chen (m/w/d)

Latham & Watkins LLP , Mün­chen

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle , Hil­des­heim

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle , Ver­den (Al­ler)

Logo von RechtDialog Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Rechts­an­wäl­te (m/w/d) als An­ge­s­tell­te oder in frei­er Mit­ar­beit

RechtDialog Rechtsanwaltsgesellschaft mbH , 100% Re­mo­te

Logo von Tsambikakis & Partner Rechtsanwälte mbB
Rechts­an­walt/in (m/w/d) in Voll- oder Teil­zeit

Tsambikakis & Partner Rechtsanwälte mbB , Frank­furt am Main

Logo von Gercke Wollschläger
Rechts­an­walt (m/w/d) im (Wirt­schafts-)Straf­recht

Gercke Wollschläger , Köln

Logo von Landesanstalt für Medien NRW
Ju­ris­ti­scher Re­fe­rent - Team­lei­tung für das Team Auf­sicht (m/w/d)

Landesanstalt für Medien NRW , Düs­sel­dorf

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle , Han­no­ver

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Logo von GvW Graf von Westphalen
Rechtsprechungs­report: Gewerbliches Mietrecht

20.01.2026

Logo von GvW Graf von Westphalen
Rechtsprechungs­report: Privates Baurecht

20.01.2026

Infoanlass (online) «Berufsbegleitendes Doktoratsstudium der Rechtswissenschaften»

20.01.2026

Update Umwandlungen

22.01.2026

Online-Seminar! § 15 FAO - GmbH - Geschäftsführende im Arbeitsrecht

21.01.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH