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BVerwG hebt Urteile aus NRW auf: Streit um Dat­teln IV geht in die nächste Runde

07.12.2023

Steinkohlekraftwerk Datteln 4

Das Steinkohlekraftwerk Datteln 4 am Dortmund-Ems-Kanal ist bereits seit 2020 in Betrieb. Darüber, ob der zugrundeliegende Bebauungsplan rechtmäßig ist, wird sich seit Jahren gestritten. Foto: picture alliance / blickwinkel/D. Maehrmann

Ist der Bebauungsplan für das Kraftwerk Datteln IV rechtmäßig? Darauf liefert auch das BVerwG noch immer keine Antwort. Stattdessen geht der Rechtsstreit weiter. Das OVG NRW muss erneut über die Frage entscheiden.

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Der Rechtsstreit um den Bebauungsplan für das Steinkohlekraftwerk Datteln IV findet kein Ende. Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig hob am Donnerstag Urteile des nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgerichts (OVG) auf, das den Plan für unwirksam erklärt hatte (Urt. v. 07.12.2023, Az. 4 CN 4.22 - 6.22). Das OVG habe seine Entscheidung aus dem Jahr 2021 auf rechtlich nicht tragfähige Erwägungen gestützt, begründete der 4. Senat sein Urteil. Nun soll das OVG erneut entscheiden.

Das Gericht in Münster war damals davon ausgegangen, dass in der Regionalplanung Fehler bei der Wahl des Standorts gemacht wurden und dass diese Mängel auf die Bauleitplanung der Stadt Datteln durchschlügen. Standortalternativen seien von vornherein nicht geprüft, sondern der Suchraum fälschlicherweise auf den Bereich Emscher-Lippe begrenzt worden. Gegen den Bebauungsplan geklagt hatten der Umweltverband BUND, die Stadt Waltrop und mehrere Anwohner.

BVerwG: Kein Fehler bei der Standortwahl 

Das BVerwG sieht das anders. Dass sich bei der Standortsuche nur auf die Region Emscher-Lippe bezogen wurde, sei kein Mangel. Stattdessen haben die Kriterien für einen geeigneten Standort bei der Umweltprüfung so bestimmt werden dürfen, dass die in Frage kommenden Standorte jedenfalls auch für ein Steinkohlekraftwerk geeignet waren.

Der Rechtsstreit rund um Datteln IV läuft schon seit über einem Jahrzehnt. Bereits 2009 hatte das OVG einen ersten Bebauungsplan für das Kraftwerk für unwirksam erklärt (Urt. v. 03.09.2009, Az. 10 D 121/07). Über die Aufhebung der jüngeren Urteile reagierte der Betreiber des Kraftwerks, der Energiekonzern Uniper, erfreut: "Wir begrüßen die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts und sehen unsere rechtliche Position hierdurch bestätigt", sagte ein Sprecher.

Bleibt Datteln IV in Betrieb?

Seit 2020 liefert das Kraftwerk Strom, trotz anhaltender Proteste, durch die sich die Fertigstellung verzögert hatte. Es ist das – trotz beschlossenen Kohleausstiegs – letzte in Deutschland gebaute Kohlekraftwerk. Geplant ist, dass es erst 2038 vom Netz genommen wird. Rund ein Drittel des in Datteln erzeugten Stroms wird an die Deutsche Bahn geliefert, der Rest kommt auf den Strommarkt. Zudem versorgt das Kraftwerk die Stadt Datteln mit Fernwärme.

Dass das Kraftwerk trotz des anhängigen Rechtsstreits über den Bebauungsplan in Betrieb ist, liegt an einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung aus dem Jahr 2017. Gegen diese Genehmigung gehen die Kläger ebenfalls vor. Die Verfahren sind beim OVG Münster anhängig, ruhen aber derzeit, wie eine Sprecherin mitteilte. Vor einer Entscheidung über die Betriebserlaubnis sollte das Urteil aus Leipzig zur Wirksamkeit des Bebauungsplans abgewartet werden.

Nach dem Urteil aus Leipzig ist nun klar: Die Antwort auf die Frage nach der Wirksamkeit des Bebauungsplans für Datteln IV bleibt weiter abzuwarten. Das OVG NRW muss seine Entscheidungserwägungen überdenken und zu einem neuen Urteil finden.

dpa/lmb/LTO-Redaktion

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BVerwG hebt Urteile aus NRW auf: . In: Legal Tribune Online, 07.12.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/53361 (abgerufen am: 20.07.2026 )

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