Streit um Nazi-Marke vorm OLG Hamburg: Rechts­ex­t­remer Onli­ne­shop erfolglos vor Gericht

25.11.2025

Der rechtsextreme Online-Shop "Druck18" wird von einem antifaschistischen Verein gekapert. Der Betreiber geht auf Grundlage des Markenrechts dagegen vor, scheitert nun aber auch in zweiter Instanz vor Gericht.

Der Verein "Laut gegen Nazis" darf weiterhin einen Internet-Shop mit Anti-Nazi-Artikeln unter dem Namen "Druck18" betreiben, der eigentlich von einem rechtsextremen Onlineshop genutzt wird. Das Hanseatische Oberlandesgericht (OLG) in Hamburg hat eine entsprechende Beschwerde des gleichnamigen Unternehmens abgelehnt, wie eine Sprecherin des Gerichts der dpa sagte (Beschl. v. 13.11.2025, Az. 3 W 38/25).

Der rechtsextreme Onlineshop "Druck18" gilt dem Verein "Laut gegen Nazis" zufolge als einer der wichtigsten Vertriebskanäle der rechtsextremen Szene. Geschäftsführer ist laut Impressum Tommy Frenck. Der Rechtsextremist hatte 2024 in Thüringen als Landrat kandidiert. Er wurde bundesweit bekannt, weil er eine Reihe großer Neonazi-Konzerte organisiert hatte, zu denen auch Rechtsextremisten aus anderen europäischen Ländern anreisten.

Gleicher Name, aber Anti-Nazi-Artikel im Verkauf

Um dem rechtsextremen Shop etwas entgegenzusetzen, hatte der Verein "Laut gegen Nazis" gemeinsam mit vielen weiteren Institutionen wie dem Zentrum für politische Schönheit oder den Machern des Festivals "Jamel rockt den Förster" einen Internet-Shop unter "www.druck18.com" eröffnet – mit Artikeln gegen Rechtsextremismus.

Frencks Unternehmen habe den Verein deshalb abgemahnt und aufgefordert, die Bezeichnung "Druck18" nicht mehr zu nutzen, teilte der Verein mit. Schließlich war die Druck18 GmbH vor das Landgericht Hamburg gezogen und hatte dort einen Antrag auf Erlass des Verbots wegen Rechtsmissbrauchs gestellt. Den wies das Landgericht am 17. September zurück, der Antrag sei schon unuzlässig.

Das Unternehmen legte dagegen Beschwerde zum Hanseatischen OLG ein. Auch die wurde nun aber abgewiesen. Der 3. Zivilsenat begründete dies insbesondere damit, dass das Unternehmen nicht glaubhaft gemacht habe, dass der Name "Druck18" ein eindeutiges Unternehmenskennzeichen beim Vertrieb von Textilien ist.

Spenden für mögliche Prozesskosten nötig

Die Entscheidung ist im einstweiligen Rechtsschutz unanfechtbar. Aber das Unternehmen könnte ein Hauptsacheverfahren anstreben, also gegen "Laut gegen Nazis" klagen. Das ist laut Gerichtssprecherin bislang aber noch nicht geschehen. "Der Verein schreckt davor nicht zurück – ist aber auf Spenden angewiesen, um weitere Prozesskosten tragen zu können", sagte Vereinschef Jörn Menge dazu.

Bereits im Dezember 2024 hatte sich der Verein "Laut gegen Nazis" die Markenrechte an dem Namen "Druck18" sichern lassen, um den weiteren Verkauf von Nazi-Artikeln über den rechtsextremen Online-Shop zu verhindern.

Auch die Markenrechte an rechtsextremen Kürzeln und Codes wie "Döp dö dö döp", "VTR LND" und "enness" hatte sich der Verein gesichert. "Döp dö dö döp" ist eine Anlehnung an die Melodie des Songs "L'amour toujours", die immer wieder für rassistische Parolen genutzt wird. Die Abkürzung "VTR LND" steht für Vaterland und "enness" ist Lautschrift für NS und damit für Nationalsozialismus. Beide sind ebenfalls als Code unter Rechtsextremen beliebt.

Ziel der spendenfinanzierten Aktionen ist, den Verkauf von Nazi-Artikeln mit diesen Aufdrucken zu verhindern und damit der Branche einen wichtigen Finanzierungsweg zu versperren.

dpa/jb/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Streit um Nazi-Marke vorm OLG Hamburg: . In: Legal Tribune Online, 25.11.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/58708 (abgerufen am: 15.01.2026 )

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