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Ausländerfeindlicher Brandanschlag in Saarlouis 1991: BGH bestä­tigt Frei­spruch für Neo­nazi

07.10.2025

Gedenktafel für ermordeten Flüchtling aus Ghana

Samuel Yeboah wurde von Rechtsextremisten ermordet. Foto: picture alliance/dpa | Laszlo Pinter

34 Jahre ist der rassistische Brandanschlag in Saarlouis schon her – inzwischen gibt es eine rechtskräftige Verurteilung und einen rechtskräftigen Freispruch.

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Der Bundesgerichtshof (BGH) hat den Freispruch von Peter St. im Zusammenhang mit ausländerfeindlichem Brandanschlag im Jahr 1991 in Saarlouis bestätigt (Urt. v. 07.10.2025, Az. 3 StR 534/24).

In der Nacht des 19. September 1991 hatte ein Neonazi eine Unterkunft für asylsuchende Menschen in Saarlouis in Brand gesetzt. In dem Haus befanden sich insgesamt 21 Menschen, von denen einer – der 27-jährige Samuel Kofi Yeboah – aufgrund seiner erlittenen Verletzungen qualvoll verstarb. Die anderen Personen konnten sich schwer verletzt aus dem Haus retten. Erst 2023 wurde ein Mann deshalb unter anderem wegen Mordes zu einer mehrjährigen Jugendstrafe verurteilt.

Dieser Mann hatte Peter St. mit seinen Aussagen im Rahmen des Verfahrens gegen ihn schwer belastet. Zur Tatzeit agierte St. laut den Ermittlungen, die der Generalbundesanwalt (GBA) 2020 aufgrund neuer Erkenntnisse übernommen hatte, als Anführer der lokalen Skinhead-Szene. Bei einem Treffen mit Gleichgesinnten machte er damals deutlich, dass er die Begehung von – zu dieser Zeit vorwiegend in Ostdeutschland stattfindenden – rassistischen Anschlägen auch in Saarlouis gutheiße.

Keine psychische Beihilfe festgestellt

Der GBA meinte: Mit der Aussage "hier müsste auch mal sowas brennen oder passieren" habe St. dem 2023 verurteilten Mann gemäß § 27 Abs. 1 Strafgesetzbuch (StGB) Beihilfe geleistet. Da es um Mord (§ 211 StGB) geht, greift gemäß § 78 Abs. 2 i.V.m. § 27 Abs. 2 S. 1 StGB keine Verjährung ein. 

Es ging vor dem erstinstanzlich zuständigen Oberlandesgericht (OLG) Koblenz also darum, ob St. bei seiner Äußerung zumindest billigend in Kauf nahm, zu der Tat psychische Hilfe zu leisten und dabei die wesentlichen Merkmale der Tat erkannte. Dies bzw. den notwendigen Gehilfenvorsatz vermochte das OLG nicht festzustellen und sprach St. deshalb frei.

Die dagegen gerichtete Revision des GBA brachte nun kein anderes Ergebnis, der BGH bestätigte den Freispruch. Insbesondere die Beweiswürdigung beanstandete der 3. Strafsenat nicht. Damit ist der Freispruch rechtskräftig.

jb/LTO-Redaktion

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Ausländerfeindlicher Brandanschlag in Saarlouis 1991: . In: Legal Tribune Online, 07.10.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/58323 (abgerufen am: 11.05.2026 )

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