Die 13-jährige Emily stirbt auf einer Klassenfahrt an Überzuckerung infolge ihrer Diabeteserkrankung. Ihre Lehrerinnen wollen nichts gewusst haben - jetzt bestätigt der BGH ihre Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen.
Sommer 2019: Eine Klassenfahrt nach London endete in einer Tragödie. Die 13-jährige Emily, die an Diabetes Typ 1 litt, verstarb nach einer Überzuckerung während des Ausflugs an einem Herzinfarkt. Ein dramatischer Vorfall, der eine juristische Odyssee auslöste, die sich über Jahre hinzog. Zwei Lehrerinnen wurden wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen (§§ 222, 13 Abs. 1 des Strafgesetzbuches (StGB)) verurteilt – ein Urteil, das vom Bundesgerichtshof (BGH) endgültig bestätigt wurde (Beschluss v. 18.12.2024, Az. 3 StR 292/24).
Der Weg zum Urteil war alles andere als geradlinig. Zunächst hatte das Landgericht (LG) Mönchengladbach die Anklage gegen die Lehrerinnen abgelehnt, weil die beiden Lehrerinnen als medizinische Laien nicht hätten erkennen müssen, dass die Schülerin sofort ins Krankenhaus musste. Die Lehrkräfte hatten nach eigenen Aussagen nichts von Emilys Diabetes gewusst.
Kurz darauf nahm der Fall eine überraschende Wendung: Die Staatsanwaltschaft ermittelte nicht mehr gegen die Lehrerinnen, sondern gegen Emilys Eltern – jedoch ohne ihnen letztlich ein Fehlverhalten nachzuweisen zu können. Wie der Podcast Plot House von Visa Vie detailliert aufarbeitete, konnte den Eltern keinerlei Informationsdefizite vorgeworfen werden. Emilys Vater, Kay Schierwagen, erklärte, dass sowohl er als auch seine Tochter immer wieder auf die Erkrankung hingewiesen hatten.
Keine Reaktion auf Hinweise
Die Staatsanwaltschaft und Emilys Vater legten zudem sofortige Beschwerde ein und das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hob den Beschluss des LG auf und ließ die Anklage zu. Es stellte klar, dass die Lehrerinnen ihre Aufsichtspflicht verletzt hatten, indem sie es versäumten, sich über den Gesundheitszustand ihrer Schülerin zu informieren. Sie hätten laut OLG bei allen Schülern und Schülerinnen Vorerkrankungen oder gesundheitliche Besonderheiten schriftlich abfragen müssen. Zudem war die Erkrankung in den Schulakten vermerkt.
2024 begann dann der Prozess - und das LG Mönchengladbach verurteilte die Lehrerinnen wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen (Urt. v. 15.02.2024, Az. 23 KLs 6/23). Es bejahte die Aufsichtspflichtverletzung sowie die Kausalität für den Tod von Emily. Wären die Lehrerinnen rechtzeitig auf Emilys gesundheitliche Beschwerden eingegangen und hätten einen Arzt gerufen, hätte ihr Tod mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit verhindert werden können, so das Gericht. Eine der Lehrerinnen erhielt eine Geldstrafe von 23.400 Euro, die andere eine Strafe in Höhe von 7.200 Euro, beides entspricht jeweils 180 Tagessätzen.
Es stellte sich im Prozess heraus, dass die Lehrerinnen nicht nur versäumt hatten, sich über Emilys gesundheitliche Vorerkrankung zu informieren, sondern auch nicht auf Hinweise von Mitschülern reagierten. Dabei war Emilys Diabetes zu Beginn der Reise kein Geheimnis. Ihre Krankheit war vielen bekannt und Emilys Eltern hatten wiederholt in der Schule auf die gesundheitlichen Bedürfnisse ihrer Tochter hingewiesen. Im Podcast erklärte Visa Vie, dass im Klassenzimmer Infozettel mit Sofortmaßnahmen bei Über- oder Unterzuckerung aushingen. Dennoch behaupteten die Lehrerinnen, nichts von Emilys Erkrankung gewusst zu haben.
Schon zu Beginn der Reise klagte Emily über Bauchschmerzen und Übelkeit. Mitschülerinnen meldeten den Zustand mehrfach, doch eine sofortige ärztliche Hilfe blieb aus. Die Konsequenzen waren fatal. Emilys Vater sagte im Podcast: "Ich werfe den Lehrern nicht vor, dass sie nichts von Emilys Diabetes wussten. Ich werfe ihnen vor, dass sie sich nicht um Emily gekümmert haben."
Der BGH bestätigte dieses Urteil nun endgültig. Entscheidungsgründe sind noch nicht veröffentlicht. In der Pressemitteilung des BGH heißt es, das Landgericht habe insbesondere rechtsfehlerfrei angenommen, dass die Angeklagten gegen die ihnen obliegende Sorgfalt objektiv und subjektiv verstießen.
Prävention mit Schadensersatz vom Land
Emilys Vater hat in Gedenken an seine Tochter eine Stiftung gegründet, um das Bewusstsein für Diabetes zu schärfen und präventive Maßnahmen zu fördern. Ziel ist es, dass das, was im Fall seiner Tochter zu einer Katastrophe führte, in Zukunft nicht wieder passiert. "Emilys Tod war sinnlos, absolut sinnlos", so Schierwagen im Podcast.
Zusätzliche finanzielle Mittel erhofft sich Kay Schierwagen von einer Schadensersatzforderung, die er laut WDR und BILD an das Land NRW gestellt haben soll. Vom Schulministerium als Dienstherrin der beiden verurteilten Lehrerinnen fordert er 125.000 Euro.
Mit Material von dpa
* Redaktionelle Anpassungen am 16.01.25, 19:45 Uhr
BGH spricht ein letztes Wort im Fall Emily: . In: Legal Tribune Online, 16.01.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/56351 (abgerufen am: 11.02.2025 )
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