Der Generalbundesanwalt hatte Anklage gegen drei Männer der Neonazi-Kampfsportgruppe "Knockout 51" erhoben. Die hat das OLG Jena nun grundsätzlich zugelassen. Wann und wo verhandelt wird, ist aber noch offen. Das wird der BGH entscheiden.
Ein weiterer Prozess gegen mutmaßliche Mitglieder und einen Unterstützer der Eisenacher Neonazi-Kampfsportgruppe "Knockout 51" zeichnet sich ab. Das Thüringer Oberlandesgericht (OLG) in Jena hat eine vom Generalbundesanwalt (GBA) im September 2024 erhobene Anklage zugelassen. Allerdings soll nach aktuellem Stand das Hauptverfahren nicht beim OLG Jena, sondern vor der Staatsschutzkammer am Landgericht (LG) Gera eröffnet werden, teilte das OLG mit. Denn der Senat in Jena sieht in "Knockout 51" zwar eine kriminelle, nicht aber eine terroristische Vereinigung, wie es der GBA tut (Beschl. v. 19.12.2024, Az. 3 St 2 BJs 153/23).
Allerdings hat der GBA gegen den Beschluss des Senats, wonach "Knockout 51" nicht als terroristische Vereinigung gemäß § 129a Abs. 1 Nr. 1 Strafgesetzbuch (StGB) eingeordnet wird, beim Bundesgerichtshof (BGH) sofortige Beschwerde eingelegt. Deshalb könne noch kein Beginn der Hauptverhandlung genannt werden, hieß es beim OLG. Je nach Entscheidung beim BGH wäre es zudem möglich, dass der Prozess am Ende doch in Jena am OLG geführt werden könnte, sagte eine Sprecherin.
Auch bekannter "Die Heimat"-Neonazi angeklagt
Vor einigen Monaten hatte der GBA Anklage gegen die drei Deutschen erhoben. Einem wird vorgeworfen, die Neonazi-Vereinigung mitgegründet und als Rädelsführer agiert zu haben. Mitgliedschaft und Teilnahme an Kampf- und Schießtrainings werden auch einem weiteren Mann vorgeworfen. Der dritte Mann ist ein bekannter Neonazi, ein Führungsmitglied der früher als NPD bekannten Kleinstpartei "Die Heimat". Er soll "Knockout 51" unter anderem in einem bekannten Eisenacher Szenetreff einen Raum als Waffenlager und einen Computer zur Verfügung gestellt haben.
Die beiden mutmaßlichen "Knockout 51"-Mitglieder sitzen seit ihrer Festnahme im Dezember 2023 in Untersuchungshaft. Der mutmaßliche Unterstützer war auch inhaftiert, dann aber aus der Untersuchungshaft entlassen worden.
Nicht das erste Verfahren gegen "Knockout 51"-Mitglieder
Bei "Knockout 51" handelte es sich laut Thüringer Verfassungsschutzbericht 2023 um eine rechtsextremistische Kampfsportvereinigung. Der GBA wirft der Gruppierung unter anderem vor, dass diese "unter dem Deckmantel des gemeinsamen körperlichen Trainings junge, nationalistisch gesinnte Männer anlockte, diese bewusst mit rechtsextremem Gedankengut indoktrinierte und für körperliche Auseinandersetzungen mit Polizeibeamten, Angehörigen der politisch linken Szene und sonstigen als bekämpfenswert erachteten Personen ausbildete". Ihr Ziel sei von Beginn an die Begehung von Körperverletzungen, später aber auch die Tötung von Menschen der linksextremen Szene gewesen.
Anfang Juli 2024 hatte das Thüringer OLG in Jena bereits vier mutmaßliche Mitglieder von "Knockout 51" zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Der GBA erklärte kurz darauf, man habe beim BGH gegen das Urteil Revision eingelegt. Denn der GBA hatte deutlich höhere Strafen für die Männer gefordert. Dessen Vertreter hatten bei ihren Plädoyers zwischen vier Jahren und drei Monaten und sieben Jahren Haft für die Angeklagten verlangt. Maßgeblich gestützt war diese Strafforderung auf die Einschätzung, bei "Knockout 51" handele es sich nicht nur um eine kriminelle, sondern ab einem gewissen Zeitpunkt auch um eine terroristische Vereinigung. Dieser Einschätzung war das Gericht jedoch bereits damals nicht gefolgt.
jb/LTO-Redaktion
Mit Materialien der dpa
Anklage zugelassen, GBA legt Beschwerde ein: . In: Legal Tribune Online, 03.01.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/56253 (abgerufen am: 12.02.2025 )
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