Der FSV Mainz 05 hat auch das Berufungsverfahren gegen seinen früheren Spieler Anwar El Ghazi verloren. Die fristlose Kündigung wegen anti-israelischer Posts bleibt damit unwirksam.
Fußball-Bundesligist Mainz 05 ist nach eigenen Angaben mit seiner Berufung im Fall Anwar El Ghazi gescheitert. "Wir haben die Entscheidung des Gerichtes zu akzeptieren, das in dem Verhalten und Handeln unseres Arbeitnehmers nach dem abscheulichen Attentat der Hamas in 2023 keine ausreichenden Gründe für eine fristlose Kündigung gesehen hat", erklärte Stefan Hofmann, der Vereins- und Vorstandsvorsitzende des Fußball-Bundesligisten. Gemeint ist die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts (LAG) Rheinland-Pfalz in der Sache (Urt. v. 12.11.2025, Az. 3 SLa 254/24).
Der Club hatte dem mittlerweile 30 Jahre alten El Ghazi nach mehreren propalästinensischen und zugleich antiisraelischen Instagram-Posts nach dem Angriff von islamistischen Terroristen unter Führung der Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023 fristlos gekündigt. Einen Post schloss El Ghazi mit der Parole "From the River to the Sea, Palestine will be free" ab, deren Strafbarkeit umstritten ist. Den Ausspruch verstehen viele als Aufruf zur Vernichtung des Staates Israel (und seiner Bewohner), andere halten auch eine gewaltfreie Deutung für möglich: als Ausdruck der Hoffnung auf ein gleichberechtigtes Zusammenleben von Juden, Muslimen und Arabern zwischen Jordan und Mittelmeer. Der Spieler löschte den Post nach wenigen Minuten.
Eine Kündigung erfolgte im Nachgang an diesen Post nicht; vielmehr wurde El Ghazi nur suspendiert. Nach einem klärenden Gespräch wurde die Suspendierung wieder aufgehoben. Die Kündigung erfolgte erst, nachdem der Niederländer - ohne den River-Sea-Slogan zu wiederholen - gepostet hatte, sich von vorherigen Äußerungen nicht zu distanzieren. Die Postings und die Kündigung sorgten bundesweit für Aufsehen. Das Arbeitsgericht (ArbG) Mainz hatte die fristlose Kündigung für unwirksam erklärt, LTO berichtete (Urt. v. 12.07.2024, Az. 10 Ca 1411/23). Mainz 05 war dagegen in Berufung gegangen – nunmehr ohne Erfolg.
Fristlose Kündigung nicht gerechtfertigt
Das LAG stellte nun klar: Der Post mit der umstrittenen Parole konnte eine fristlose Kündigung schon deshalb nicht mehr rechtfertigen, weil der Verein im Nachgang auf auf sie verzichtet und sich stattdessen für eine Suspendierung und ein klärendes Gespräch entschieden habe. Die späteren Posts legte das Gericht aus und kam nach der erforderlichen Interessenabwägung zu dem Ergebnis, dass in diesem Fall die Meinungsfreiheit gegenüber den Arbeitgeberinteressen überwiege. Da der Spieler in diesen Posts weder den Hamas-Terror gebilligt noch Israel das Existenzrecht abgesprochen habe, sei die fristlose Kündigung gemäß § 626 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) nicht gerechtfertigt gewesen, hieß es in der Mitteilung.
"Inhaltlich halten wir allerdings an unserer Position fest: Auf Basis der Werte und Überzeugungen, die Mainz 05 ausmachen, ist eine Weiterbeschäftigung von Personen, die sich im fundamentalen Widerspruch zu eben jenen äußern und verhalten auch in Zukunft ausgeschlossen", erklärte Hofmann.
El Ghazi, der aktuell beim katarischen Erstligisten Al-Sailiya SC unter Vertrag steht, spielt längst nicht mehr bei Mainz 05. Ende Juli 2024 hatte er seinerseits fristlos gekündigt. Weiter offen ist, ob und in welcher Höhe der FSV Mainz 05 noch (Gehalts-)Nachzahlungen an El Ghazi zu leisten hat – der Kicker berichtet von bis zu 2,7 Millionen Euro, die auf die aktuell auf einem Abstiegsplatz stehenden Mainzer zukommen könnten.
dpa/jb/LTO-Redaktion
Hinweis: Die Meldung wurde nachträglich ergänzt; Sachverhalt und Urteil waren ungenau wiedergegeben (letzte Änderung 17.11.2025, 14:12 Uhr, mk).
LAG Rheinland-Pfalz weist Berufung zurück: . In: Legal Tribune Online, 12.11.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/58603 (abgerufen am: 13.12.2025 )
Infos zum Zitiervorschlag