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50762

AG Frankfurt am Main: Bewäh­rungs­strafe wegen fal­scher Jura-Zeug­nisse

13.01.2023

Das Bild zeigt einen Gesetzestext zu Urkundenfälschung, relevant für die rechtlichen Konsequenzen falscher Jura-Zeugnisse.

Das AG verurteilte eine Frau wegen Betrugs und Urkundenfälschung. Foto: Joachim B. Albers - stock.adobe.com

Das Erste Staatsexamen nicht bestanden, aber trotzdem mit gefälschten internationalen Zeugnissen als Syndikusanwältin arbeiten? Dafür wurde eine Frau nun vom AG Frankfurt am Main verurteilt.

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Weil sie mit gefälschten Zeugnissen einen Juristen-Job erschwindelt hat, ist eine Frau zu einer zur Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafe von einem Jahr sowie zu 100 Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilt worden. Das Amtsgericht (AG) Frankfurt am Main ging am Freitag von Betrug und Urkundenfälschung aus. Das Urteil gegen die 36-Jährige ist bereits rechtskräftig (Urt. v. 13.01.2023, Az. 3510 Js 231422/20).

Trotz eines nicht bestandenen Ersten juristischen Staatsexamens hatte sie sich aus Überzeugung des Gerichts 2018 bei einer Frankfurter Privatbank als Syndikusjuristin beworben und drei Zeugnisse vorgelegt, nach denen sie in Deutschland, Frankreich und England hervorragend benotete Jura-Abschlüsse erreicht habe. Die Zertifikate hatte sie demnach an Computer und Farbkopierer selbst angefertigt. Als sie schließlich während der Corona-Pandemie im Homeoffice über Wochen hinweg nicht erreichbar war, schöpften ihre Vorgesetzten Verdacht und stellten Nachforschungen an, die zur Kündigung führten. Bis zu diesem Zeitpunkt hatte die Frau bereits 27 Monate gearbeitet und rund 155.000 Euro Gehalt bezogen.

Vor Gericht legte sie ein umfassendes Geständnis ab. Sie sei nach der erfolglosen Staatsprüfung in schwere finanzielle Not geraten und deshalb auf einen gut bezahlten Job angewiesen gewesen. Derzeit sei sie in psychiatrischer Behandlung. Im Urteil wurde besonders die lange Verfahrensdauer strafmildernd angerechnet.

Um gewerbsmäßige Urkundenfälschung und gewerbsmäßigen Betrug geht es bei einem ähnlichen Fall in Berlin. Demnach soll eine Juristin ihr Examen zwar bestanden, aber die Noten "geschönt" haben. Über die Zulassung der Anklage ist allerdings noch nicht entschieden worden, wie eine Pressesprecherin der Berliner Strafgerichte LTO mitteilte.

dpa/jb/LTO-Redaktion

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AG Frankfurt am Main: . In: Legal Tribune Online, 13.01.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/50762 (abgerufen am: 13.06.2025 )

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