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LG München I untersagt Design der Karlsberg Brauerlimo: "Fünf-Farben-Welle" nur auf Pau­laner Spezi

25.03.2025

Paulaner Spezi

Schon in der Vergangenheit war Paulaner in Sachen Spezi vor Gericht erfolgreich. Foto: picture alliance / M.i.S. | Bernd Feil / MiS

Viele Limonaden würden farbenfroh beworben - mit dieser Argumentation drang die Karlsberg Brauerei vor dem LG München I nicht durch. Das Design auf der "Brauerlimo" sei dem der Paulaner Spezi zu ähnlich, es bestehe Verwechslungsgefahr.

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Paulaner Spezi hat schon wieder gewonnen: Das Landgericht (LG) München I hat der saarländischen Karlsberg Brauerei die Nutzung der konkreten farblichen Produktaufmachung des von ihr vertriebenen Cola-Mix-Getränks ("Brauerlimo") auf dem deutschen Markt untersagt (Urt. v. 25.03.2025, Az. 33 O 14937/23).

Zugunsten von Paulaner ist die selbstbezeichnete "Fünf-Farben-Welle" markenrechtlich geschützt – gemeint ist damit das lila-pink-rot-orange-gelbe Design auf den Spezi-Flaschen und -Dosen. Weil Karlsberg nach Ansicht von Paulaner ein zu ähnliches Design für ihre Dosen und Flaschen nutzt, klagte die Münchener Brauerei.

Die Karlsberg "Brauerlimo". © Simon Mannweiler / Wikimedia Commons / CC BY-SA 4.0

Paulaner meint, das Design der Konkurrenz übernehme die wesentlichen Zeichenbestandteile ihrer geschützten Marke. Deshalb bestehe eine Verwechslungsgefahr – gerade weil Verbraucher sich an Produktfarben orientierten. Dem hielt Karlsberg entgegen: Viele Produkte im Segment der Limonaden zeigten eine farbenfrohe Aufmachung. Verbraucher würden in der Regel aus der Farbe eines Produkts nicht auf ein bestimmtes Unternehmen schließen. Die gewählte Farbkombination habe lediglich dekorativen Hintergrund und enthalte keinen Herkunftshinweis.

Farbliche Gestaltung diene nicht nur Untermalung 

Die 33. Zivilkammer entschied nun: Die beanstandete farbliche Gestaltung werde "von der Verbraucherseite aufgrund der besonderen, ins Auge springenden farblichen Gestaltung jedenfalls auch als Herkunftshinweis aufgefasst".

Begründet wurde dies unter anderem damit, dass die farbliche Gestaltung einen Großteil der Produktverpackung einnehme. Die Aufmachung werde flächig auf der gesamten Produktverpackung eingesetzt und diene damit auch nicht nur der Untermalung der weiteren Kennzeichen von Karlsberg. Daher obsiegte Paulaner hier. 

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Paulaner wurde laut einem Bericht der SZ von Dr. Christian Tenkhoff (Taylor Wessing) vertreten, Karlsberg von Jens Petry (Squire Patton Boggs).

Es war nicht der erste Rechtsstreit, den Paulaner wegen Spezi führte: 2022 gewann die Brauerei gegen Riegele einen Rechtsstreit um die Auslegung eines Vertrages zur Nutzung der Bezeichnung Spezi. Eine weiteres Verfahren ist noch anhängig, dieses Mal gegen Berentzen – am 8. Juli soll es vor dem LG München I um die Optik von "Mio Mio Cola-Orange" gehen.

jb/LTO-Redaktion mit Materialien der dpa

Beteiligte Kanzleien

Squi­re Pat­ton Boggs

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Zitiervorschlag

LG München I untersagt Design der Karlsberg Brauerlimo: . In: Legal Tribune Online, 25.03.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/56867 (abgerufen am: 14.07.2026 )

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