Juristisches Hattrick: Die Münchner Brauerei hat zum dritten Mal vor dem LG München I ein Verfahren über ihr deutschlandweit bekanntes Spezi gewonnen. Dieses Mal ging es um Wellen, Farben und die Tapete in einem Studentenzimmer.
Paulaner gelingt der Spezi-Hattrick: Schon wieder hat das Landgericht (LG) München I zugunsten der Brauerei entschieden. Demnach verstößt die Flaschengestaltung eines Konkurrenten gegen das Markenrecht von Paulaner (Urt. v. 05.08.2025, Az. 33 O 14496/24).
Konkret geht es um das Design der von Berentzen vertriebenen "Mio Mio Cola+Orange Mische". Das Äußere der Flasche sei dem der bekannten Spezi-Flasche zu ähnlich, hatte Paulaner moniert. Es geht also nicht um das Getränk selbst, sondern um die Gestaltung der Etiketten. Konkret habe Berentzen eine geschützte Farbmarke (§ 3 Abs. 1 Markengesetz) verletzt, meint Paulaner.
Die Entscheidung der 33. Zivilkammer: Berentzen muss den Verkauf des Getränks in diesem Design unterlassen, sonst droht ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro. Zudem sei Berentzen schadensersatzpflichtig und müsse grundsätzlich alle bereits produzierten Flaschen in seinem Besitz vernichten.
Wellen, Farben und Tapeten: Worum gestritten wurde
Paulaner hatte das Wellendesign seiner Flasche in den Farben gelb, orange, rot, pink und lila schützen lassen. Auch auf dem Etikett der Berentzen-Mische gebe es eine geschwungene Gestaltung, argumentierte das Münchner Unternehmen vor Gericht. Vergleiche man die Farben mit denen auf der Mio-Mio-Flasche, seien sie teilweise mit dem bloßen Auge nicht zu unterscheiden. Zu 100 Prozent identisch sind die Farben aber nicht. Grundsätzlich argumentiert die Brauerei, dass Farben oder Farbkombinationen dann zur Marke werden, wenn sie vom Kunden als Herkunftsnachweis verstanden werden.
Naturgemäß sah man das bei Berentzen – vor allem für Spirituosen wie "Apfelkorn" – ganz anders. Berentzen hatte argumentiert, dass farbenfrohe Gestaltung bei Cola-Mix-Getränken häufig vorkomme. Es sei abwegig, dass der Verbraucher im Supermarkt wegen Farben und Formen auf die Idee komme, dass Mio Mio und Paulaner zusammengehörten. Zudem habe man Kreise und keine Wellen wie Paulaner auf seiner Flasche abgebildet. Die Idee dazu soll von einer ähnlich gestalteten Tapete im ehemaligen Studentenzimmer des heutigen Marketing-Chefs stammen.
Der Paulaner-Anwalt hielt die Tapete in der mündlichen Verhandlung Anfang Juli dagegen für irrelevant. Rein rechtlich gehe es um die Frage, ob Berentzen eigene und ältere Gegenrechte habe – die entstünden aber nicht durch die Existenz einer Tapete an der Wand.
Dem Gericht ging es letztlich nicht um die Frage, ob die beiden Flaschen verwechselt werden können, sondern darum, ob die farbliche Gestaltung Kunden auf die Idee bringen könnte, dass das Mio-Mio-Produkt und Paulaner zusammengehören.
Nicht das erste Spezi-Verfahren
Was befürchtet Paulaner, wenn Konkurrenten Cola-Mix-Getränke auf den Markt bringen, deren Flaschen-Design dem eigenen ähnlich ist? Das würde die eigene Marke schwächen, sagte Lars Schmidt, Chef der Rechtsabteilung bei Paulaner, jüngst der SZ. Die Fünf-Farben-Welle diene dann irgendwann nicht mehr als Herkunftsnachweis. Gehe man nicht gegen ähnliche Produkte vor, untergrabe man die eigene juristische Position und könne sich dann nicht mehr wehren, wenn andere Hersteller ein optisch ähnliches Produkt auf den Markt brächten.
"Wir freuen uns, dass das Gericht vollumfänglich unserer Rechtsauffassung gefolgt ist", sagte Birgit Zacher, Sprecherin von Paulaner, im Anschluss an die Urteilsverkündung am Dienstag. Man werde jetzt das Gespräch mit Berentzen suchen. "Uns geht es nicht darum, Schadenersatz zu verlangen, sondern darum, unsere Farbmarke zu schützen." Ob Paulaner auf der Vernichtung der bereits erzeugten Flaschen bestehen werde, sagte sie nicht.
Es ist nicht das erste Mal, dass Paulaner die Konkurrenz wegen des Spezi-Designs verklagt; die Richter der 33. Zivilkammer des LG München I sind insoweit schon Spezi-Spezialisten. Denn erst im März hatte die Kammer in einem ähnlichen Fall zugunsten von Paulaner entschieden. Damals ging es um die "Brauerlimo" der saarländischen Karlsberg Brauerei. In dem Fall wertete die Kammer die Farbgestaltung auch dieses Getränks als Herkunftshinweis, LTO berichtete (Az. 33 O 14937/23).
2022 war Paulaner in einem anderen Spezi-Streit selbst Beklagte. Die kleinere Brauerei Riegele aus Augsburg hatte jahrelang mit den Münchnern über die Rechte am Namen Spezi gestritten und vergeblich versucht, Lizenzgebühren für den Namen zu bekommen – Paulaner gewann schließlich vor Gericht.
jb/LTO-Redaktion
mit Materialien der dpa
LG München I zum Kultgetränk: . In: Legal Tribune Online, 05.08.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/57837 (abgerufen am: 05.12.2025 )
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