Druckversion
Freitag, 8.05.2026, 18:39 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/324O56323-lg-hamburg-pressrecht-aeusserung-sz-lto-medien
Fenster schließen
Artikel drucken
53697

Bergmann-Aussagen im LTO-Streitgespräch bleiben erlaubt: Süd­deut­sche Zei­tung schei­tert mit Äuße­rungs­verbot gegen Lin­de­mann-Anwalt

23.01.2024

LTO-Streitgespräch zum Presserecht

Auch das LG Hamburg war selbst ein Thema des Streitgesprächs. Foto: Screenshot LTO

Im LTO-Streitgespräch warf Lindemann-Anwalt Simon Bergmann der Süddeutschen Zeitung u.a. "Belastungseifer" und die Auslassung entlastender Umstände vor. Die Zeitung wollte ihm Aussagen verbieten, scheiterte damit aber vor dem LG Hamburg. 

Anzeige

Das Landgericht (LG) Hamburg hat den Antrag der Süddeutschen Zeitung auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen Rechtsanwalt Simon Bergmann abgelehnt. Die SZ hatte in Bezug auf mehrere Aussagen im LTO-Streitgespräch zur MeToo-Berichterstattung vor Gericht Unterlassungsansprüche gegen Bergmann geltend gemacht (Beschl. v. 17.01.2024, Az. 324 O 563/23). Gegen LTO wurde kein Verfahren geführt.

Anfang November hatte sich LTO-Chefredakteur Dr. Felix W. Zimmermann mit Rechtsanwalt Simon Bergmann (Schertz & Bergmann Rechtsanwälte) und Dr. Marc-Oliver Srocke (Advant Beiten) im Saal der Pressekammer des Landgerichts Berlin getroffen, um über die Fälle Lindemann, Mockridge sowie weitere pressrechtliche Themen zu diskutieren. Bergmann vertritt den Rammstein-Frontmann Till Lindemann anwaltlich, während Srocke regelmäßig auf der Gegenseite als Anwalt des Spiegels auftritt.

Was die SZ untersagen wollte

Die SZ stört sich an mehreren Aussagen von Bergmann zu ihrer MeToo-Recherche. So kritisierte Bergmann etwa den Zeugenaufruf im Internet. Dort sei mit einer Frage unterstellt worden, dass es zuvor zu einer Straftat gekommen sei und man jetzt weitere Opfer suche, die sich dort melden würden, so Bergmann. Es habe sich dabei um eine Suggestivfrage gehandelt. Wörtlich fuhr Bergmann fort. "Man fragt also nicht: Gibt es, will sich jemand melden? Sondern man fragt direkt: Habt ihr Gleiches erlebt wie Frau Lynn? Seid ihr auch mit K.O.-Tropfen ohnmächtig gemacht worden, um dann Sex mit euch zu haben?". 

Die SZ, vertreten durch Lausen Rechtsanwälte (Martin Schippan), sieht sich falsch wiedergegeben. Es sei wahrheitswidrig, dass die SZ-Redakteurin eine Suggestivfrage gestellt habe, in der unterstellt werde, es sei zu einer Straftat gekommen und man würde nunmehr weitere Opfer suchen. Tatsächlich sei lediglich nach Erfahrungen mit Rammstein und Konzertbesuchen gefragt worden.

LG Hamburg sieht Anknüpfungstatsachen für Suggestivfragen und Belastungseifer 

Aus Sicht der Pressekammer des LG Hamburg (Zivilkammer 24) versteht das "unvoreingenommene und verständige Durchschnittspublikum" die Aussage Bergmanns nicht als Tatsachenbehauptung, sondern als Meinungsäußerung, konkret als Äußerung der eigenen, von Wertungen geprägten Wahrnehmung. Dies werde insbesondere dadurch deutlich, dass Bergmann den Inhalt des Tweets unterschiedlich und teilweise überspitzt wiedergegeben habe, um seine eigene Bewertung der ursprünglichen Aussage der SZ-Redakteurin zum Ausdruck zu bringen. Meinungsäußerungen sind nur ausnahmsweise verbotsfähig, etwa wenn es für eine Meinung keine tatsächlichen Anknüpfungstatsachen gibt.

Das LG Hamburg sieht für Bergmanns Vorwurf der "Suggestivfrage" solche Anküpungstatsachen, schon weil der Aufruf im Kontext der Vorwürfe gegen Rammstein getätigt wurde und die Hashtags #MeToo erhält. Zudem habe NDR/WDR/SZ-Rechercheleiter Daniel Drepper selbst einen Post abgesetzt, in dem er unter Bezugnahme auf die Recherche nach Personen gesucht hat, die "ebenfalls" solche Erfahrungen mit Lindemann gemacht haben. 

Anzeige

Auch alle weiteren Aussagen von Bergmann bleiben erlaubt

Auch die Aussage Bergmanns, die SZ würde entlastende Tatsachen in der Berichterstattung außer Acht lassen und habe einen "Belastungseifer", sind nach Ansicht des LG zulässige Meinungsäußerungen. So sei unstreitig, dass im SZ-Artikel vom 02.06.2023, nicht erwähnt wurde, dass eine Frau in einer eidesstattlichen Erklärung erklärte, nicht zu wissen, ob "Lindemann sie in einem Hotelzimmer penetriert habe". 

Die SZ hat nun die Möglichkeit das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gegen die Entscheidung einzulegen. Das LTO-Streitgespräch ist weiterhin hier zu sehen, ein begleitender Artikel mit einem Glossar zur Thematik ist hier abrufbar.

Es ist nicht das erste Mal, dass ein Medium selbst im Komplex "Lindemann" in Angriffsmodus gegen dessen Rechtsanwälte übergeht. Zuletzt hatte der Spiegel wegen einer Pressemitteilung Unterlassungsansprüche gegen Schertz Bergmann geltend gemacht; zunächst ohne Erfolg, da das LG eine Wiederholungsgefahr wegen einer Klarstellungserklärung verneinte. Nachdem die Pressemitteilung jedoch weiter abrufbar war, erließ das LG schließlich die einstweilige Verfügung. 

jb/LTO-Redaktion

Beteiligte Kanzleien

Lau­sen Rechts­an­wäl­te
Schertz Berg­mann

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Bergmann-Aussagen im LTO-Streitgespräch bleiben erlaubt: . In: Legal Tribune Online, 23.01.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/53697 (abgerufen am: 09.05.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Urheber- und Medienrecht
    • Lindemann
  • Gerichte
    • Landgericht Hamburg
NDR-SZ-Podcast "Row Zero2 14.12.2024
Medien

Reporterpreis für NDR-SZ-Podcast über Till Lindemann:

Von der Justiz gestoppt, von der Jury gefeiert

Der Podcast "Rammstein – Row Zero" hat den renommierten Reporterpreis gewonnen, obwohl bei allen Folgen Aussagen gerichtlich verboten wurden. Die Jury und Macher vom Reporterpreis stört das nicht. Sollte es aber, meint Felix. W. Zimmermann.

Artikel lesen
Das Bild zeigt ein Verkehrsschild der Bundesrepublik Deutschland, symbolisiert die rechtlichen Fragen zu Flüchtlingspolitik und Grenzkontrollen. 07.09.2024
Podcast

Grenzen dicht für Flüchtlinge? / Winterkorn vor Gericht / Lindemann vs. SZ:

Flücht­lings­stopp um den Preis des Rechts­bruchs?

Können Flüchtlinge wegen einer angeblichen “Notlage” an der Grenze abgewiesen werden? Was wird Ex-VW-Chef Winterkorn im Dieselskandal vorgeworfen? Worum geht es im Prozess Till Lindemann vs. SZ? Dies und mehr in Folge 14 der “Rechtslage”.

Artikel lesen
Das Bild zeigt eine provokante Figur, die auf eindringliche Weise auf die Zuschauer zeigt, symbolisch für den Prozess. 31.08.2024
Lindemann

Showdown im Prozess Lindemann vs. Süddeutsche Zeitung:

Am Ende der Ver­hand­lung

Die SZ hat Till Lindemann im Artikel “Am Ende der Show” rechtswidrig verdächtigt, ohne Zustimmung Sex mit einer Frau gehabt zu haben, so das OLG Frankfurt in der Verhandlung. Am Ende könnte der Rammstein-Sänger den Prozess dennoch verlieren.

Artikel lesen
Das Bild zeigt einen Schlagzeuger, der während eines Konzerts beeindruckend spielt, im Fokus von rechtlichen Auseinandersetzungen. 27.08.2024
Medien

Süddeutsche Zeitung verliert gegen Rammstein-Schlagzeuger:

"Offen­sicht­lich rechts­wid­rige Ver­dachts­be­rich­t­er­stat­tung"

Ohne schlüssige Belege verdächtigte die Süddeutsche Zeitung ein Rammstein-Bandmitglied eines sexuellen Übergriffs, urteilte das OLG Hamburg. Es beanstandet Fehler, die auch in einem von Till Lindemann geführten Verfahren relevant werden.

Artikel lesen
Ein Künstler auf der Bühne, beleuchtet von Spotlights, während rechtliche Auseinandersetzungen um unzulässige Vorwürfe gegen ihn diskutiert werden. 22.07.2024
Lindemann

OLG Hamburg zu Lindemann vs. Spiegel:

K.O.-Tropfen-Ver­dacht gegen Lin­de­mann bleibt unzu­lässig

Das OLG Hamburg urteilte im Streit zwischen Till Lindemann und dem Spiegel zu Vorwürfen rund um sexuelle Kontakte während Rammstein-Konzerten. Das OLG differenziert dabei zwischen K.O.-Tropfen und Alkohol. Der Rechtsstreit geht weiter.

Artikel lesen
Das Bild zeigt ein Presseforum mit Anwälten, die über rechtliche Aspekte der MeToo-Berichterstattung diskutieren. 26.01.2024
Medien

MeToo-Berichterstattung, Verfügungsverfahren, Gegendarstellung:

Ganz großes Anwalts­theater

Auf dem Presserechtsforum in Frankfurt diskutierten Anwälte, Verlagsjustiziare und Richter über neueste Entwicklungen im Presserecht und lieferten sich dabei bühnenreife Duelle, auch zum Fall des Rammstein-Sängers Till Lindemann. 

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • Easy Apply: Die einfache und schnelle Bewerbung zu Deinem neuen Job.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Bereit für Karriere? Spannende Karriere-Chancen für Volljuristen.

Direkt zu passenden Stellen
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Hogan Lovells International LLP
Rechts­an­wäl­tin/Rechts­an­walt (w/m/d) Cor­po­ra­te/M&A

Hogan Lovells International LLP, Frank­furt am Main

Logo von STERR-KÖLLN & PARTNER
Rechts­an­wält:in im Zi­vil­recht (Schwer­punkt Trans­ak­tio­nen)

STERR-KÖLLN & PARTNER, Ber­lin

Logo von Hogan Lovells International LLP
Se­nior Rechts­an­wäl­tin/Rechts­an­walt (w/m/d) Real Es­ta­te Schwer­punkt pri­va­tes...

Hogan Lovells International LLP, Mün­chen

Logo von Freshfields
(Se­nior) Bu­si­ness De­ve­lop­ment Exe­cu­ti­ve (m/w/x) M&A

Freshfields, Frank­furt am Main

Logo von ITARICON
Le­gal Coun­sel / Wirt­schafts­ju­rist (Mensch*) – Teil­zeit

ITARICON, Dres­den

Logo von Hogan Lovells International LLP
Re­fe­ren­da­rin/Re­fe­ren­dar (w/m/d) In­fra­struc­tu­re, En­er­gy, Re­sour­ces &...

Hogan Lovells International LLP, Frank­furt am Main

Logo von Freshfields
HR As­si­s­tant (m/f/d)

Freshfields, Frank­furt am Main

Logo von TSP Theißen Stollhoff & Partner mbB
Rechts­an­walt für Bau­recht und Im­mo­bi­li­en­recht (m/w/d)

TSP Theißen Stollhoff & Partner mbB, Ber­lin

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Erbbaurechtsvertrag – kurz und kompakt (11.05.2026)

11.05.2026

XNP – Digitale Niederschriften und Vermerkurkunden in der Notarstelle: Fokus Registerrecht

11.05.2026

Haftungsfallen im Erbrecht

11.05.2026

Verteidigung im Jugendstrafverfahren

11.05.2026

Die Zwangsvollstreckung von Unterhaltsansprüchen

11.05.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH