Im Dezember 2023 hat der Verfassungsschutz die sächsische AfD als gesichert rechtsextrem eingestuft. Diese setzte sich gerichtlich zur Wehr – vergeblich. Nun hat auch das Oberverwaltungsgericht die Beschwerde der Partei zurückgewiesen.
Das Landesamt für Verfassungsschutz darf den AfD-Landesverband Sachsen als "gesichert rechtsextremistische Bestrebung" einstufen. Das sächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Bautzen wies die Beschwerde der Partei gegen einen Beschluss des Verwaltungsgerichts (VG) Dresden im Eilverfahren zurück (Beschl. v. 21.01.2025, Az. 3 B 127/24).
Der sächsische Landesverband der AfD habe mit seiner Beschwerde weder die tatsächlichen Feststellungen noch die rechtlichen Schlussfolgerungen durchgreifend infrage gestellt. Die Beschwerde genüge den Darlegungsanforderungen nicht, soweit sie "pauschal auf den erstinstanzlichen Vortrag verweist", so das Gericht.
Das VG Dresden hatte den Eilantrag gegen die Einordnung im vergangenen Sommer abgelehnt (Beschl. v. 15.07.2024, Az. 6 L 20/24). Es lägen hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte dafür vor, dass der AfD-Landesverband Sachsen Bestrebungen verfolge, die gegen die Menschenwürde bestimmter Personengruppen sowie gegen das Demokratieprinzip gerichtet seien, hieß es in der damaligen Begründung. Insbesondere die öffentlichen Äußerungen führender Mitglieder des Landesverbandes begründeten den Verdacht, dass die sächsische AfD deutschen Staatsangehörigen mit Migrationshintergrund nur einen rechtlich abgewerteten Status zuerkenne.
Verfassungsschutz: "Justiz stärkt Demokratie den Rücken"
Der Verfassungsschutz hatte den sächsischen Landesverband der AfD im Dezember 2023 als "gesichert rechtsextremistische Bestrebung" eingestuft. Dem Gutachten der Behörde zufolge, richten sich zahlreiche inhaltliche Positionen des AfD-Landesverbandes gegen die Grundprinzipien der freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Mit ihrem Eilantrag wollte die AfD erreichen, dass der Verfassungsschutz den Landesverband der Partei nicht mehr entsprechend einordnen, beobachten, behandeln, prüfen und führen darf.
Mit der Entscheidung stärke die Justiz auf der Grundlage geltenden Rechts der Demokratie den Rücken und weise Verfassungsfeinde in ihre Schranken, teilte der Präsident des Landesamtes für Verfassungsschutz Sachsen, Dirk-Martin Christian, mit. "Darüber hinaus sieht sich das LfV Sachsen in seiner Arbeitsweise bestätigt. Wir werden das Agieren des AfD-Landesverbandes Sachsen gemäß unseres gesetzlichen Auftrages weiterhin sehr genau beobachten."
Der Beschluss des OVG ist unanfechtbar.
dpa/lmb/LTO-Redaktion
Beschwerde vom OVG zurückgewiesen: . In: Legal Tribune Online, 21.01.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/56388 (abgerufen am: 12.02.2025 )
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