Wegen Terrorgefahr wurden drei Konzerte von Taylor Swift in Wien abgesagt. Rund ein Jahr später wird deshalb in Berlin ein Jugendlicher verurteilt. Er kommt mit einer Bewährungsstrafe davon.
Ein mittlerweile 16-jähriger Jugendlicher ist wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat (§ 89a Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 Strafgesetzbuch, StGB) in Tateinheit mit der Unterstützung einer terroristischen Gewalttat im Ausland (§ 129a Abs. 1 Nr. 1, Abs. 5, § 129b Abs. 1 StGB) schuldig gesprochen worden. Er wurde vom Kammergericht (KG) in Berlin deshalb zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde (Urt. v. 26.08.2025, Az. 2 St 4/25).
Anfang August sollte Taylor Swift im Rahmen ihrer "The Eras Tour" drei Konzerte in Wien spielen. Dazu kam es nicht, die Konzerte wurden aus Sicherheitsgründen abgesagt. Ermittler hatten rechtzeitig Anschlagspläne aufgedeckt. Konkret war laut den österreichischen Behörden geplant, an einem der Konzerttermine vor dem Stadion so viele Menschen wie möglich mit Messern und Sprengsätzen zu töten. "Die Situation war ernst, die Situation ist ernst. Aber wir können auch feststellen: Eine Tragödie konnte verhindert werden", sagte damals der österreichische Innenminister Gerhard Karner. Etwa 200.000 Fans verpassten dadurch die Konzerte, wobei viele von ihnen sich stattdessen friedlich singend und tanzend in der Wiener Innenstadt versammelten.
Der erst kürzlich durch den Generalbundesanwalt (GBA) vor dem Staatsschutzsenat des KG angeklagte Jugendliche hatte sich im Internet durch Propaganda des "Islamischen Staates" (IS) radikalisiert und war selbst zum Anhänger der Terrororganisation geworden, so das Gericht. Insoweit kam er in Kontakt mit einem der jungen Männer aus Österreich, der einen Sprengstoffanschlag auf eines der Konzerte plante. Ihm hatte der Angeklagte unter anderem ein Anleitungsvideo zum Bombenbau gesendet sowie Kontakt zu einem IS-Mitglied vermittelt, stellte das Gericht fest.
jb/LTO-Redaktion
Kammergericht verurteilt jugendlichen IS-Unterstützer: . In: Legal Tribune Online, 26.08.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/57995 (abgerufen am: 15.01.2026 )
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