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OLG Celle: Mess­gerät nicht zuver­lässig, also kein Buß­geld?

02.07.2021

Ein mobiler Blitzer

S. Engels - stock.adobe.com

Mit 117 km/h in einer Tempo-80-Zone geblitzt und trotzdem kein Bußgeld zahlen? Wie das möglicherweise passieren kann, zeigt ein Fall vor dem OLG Celle.

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Bußgeldverfahren sorgen immer wieder für Ärger. Streitpunkt ist dabei regelmäßig die Zuverlässigkeit des verwendeten Messgeräts. So auch vor dem Oberlandesgericht (OLG) Celle. Der für Bußgeldsachen zuständige Senat entschied jetzt, dass ein Messgerät nicht mehr die hinreichende Zuverlässigkeit besitzt (Beschl. v. 18.06.2021, Az. 2 Ss (Owi) 69/21).

Messgeräte unterliegen regelmäßig einem Zulassungsverfahren, bei dem eine strenge technische Prüfung vorgenommen wird. Bei richtiger Bedienung können die Messungen eines zugelassenen Gerätes als sog. standardisierte Messverfahren grundsätzlich in einem Ordnungswidrigkeitenverfahren zugrunde gelegt werden. Liegen Anhaltspunkte vor, dass es trotz richtiger Bedienung möglicherweise zu Fehlern gekommen sein könnte, muss das Gericht im Einzelfall etwaige Fehler zu Lasten des "Temposünders" ausschließen.

In dem der Entscheidung zugrunde liegenden Fall war ein Autofahrer mit 37 km/h über den erlaubten 80 km/h mit dem Messgerät 'LEIVTEC XV3' geblitzt worden. Das zuständige Amtsgericht hatte ihn deshalb zu einer Geldbuße von 140 Euro verurteilt und gegen ihn ein Fahrverbot von einem Monat verhängt.

Gerät nach Bauartprüfung nicht mehr zuverlässig

Doch in der Zwischenzeit hatte sich die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) das Messgerät mal genauer angeschaut. Die Bauartprüfung ergab bei bestimmten Versuchsanordnungen seltene Messfehler. Der Senat kam auf Grundlage des Abschlussberichts der PTB letztlich zu der Überzeugung, dass das Gerät nicht mehr hinreichend zuverlässig ist.

Die Sache wurde daher an das Amtsgericht (AG) Walsrode zurückverwiesen. Hier muss jetzt mithilfe eines Sachverständigengutachtens genauer aufgeklärt werden, ob in diesem konkreten Einzelfall die ausgewiesene Geschwindigkeitsüberschreitung sicher festzustellen ist.

jb/LTO-Redaktion

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OLG Celle: . In: Legal Tribune Online, 02.07.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/45376 (abgerufen am: 11.04.2026 )

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