Druckversion
Freitag, 5.12.2025, 15:36 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/2o14724-lg-flensburg-verneint-amtshaftung-schlagloch-autofahrer-strassen
Fenster schließen
Artikel drucken
58440

LG Flensburg verneint Amtshaftung: Mann tritt in Schla­g­loch und reißt sich ein Außen­band

23.10.2025

Ein Schlagloch auf offener Straße

Ob der Mann nach dem ärgerlichen Unfall noch einen Döner bestellen konnte, lässt sich dem Urteil nicht entnehmen. Foto: Oualid - stock.adobe.com

Dunkel, Regen, der Magen knurrt: Ein warmer Döner hätte den hungrigen Arbeiter wieder nach vorn gebracht. Stattdessen verletzt er sich beim Aussteigen aus dem Auto schmerzhaft, weil er in ein Schlagloch tritt. Das Amt haftet dafür nicht.

Anzeige

Tritt ein Autofahrer beim Aussteigen in ein Schlagloch, greift keine Amtshaftung gemäß §§ 839 Abs. 1, 249, 253 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) i.V.m. Art. 34 Grundgesetz (GG) sowie § 10 Abs. 1, 4 Straßen- und Wegegesetz des Landes Schleswig-Holstein (StrWG) ein, wenn der schlechte Zustand der Straße offensichtlich ist. Das hat das Landgericht (LG) Flensburg entschieden (Endurt. v. 08.08.2025, Az. 2 O 147/24).

Der in diesem Fall klagende Mann hatte sich nur schnell einen Döner besorgen wollen. Dazu stellte er seinen Kleintransporter auf den vordersten Platz des Parkstreifens nahe des Schnellimbissrestaurants ab. An jenem Abend war es dunkel und regnerisch. Dann das Malheur: Der Mann trat laut seinem Vortrag bei Gericht beim Aussteigen in ein mit Wasser gefülltes Loch und verletzte sich schmerzhaft. Die Diagnose: Außenbandruptur.

Juristisch ging es danach um die Frage, ob die zuständige Straßenbaubehörde insoweit eine Einstandspflicht trifft. Denn aus Sicht des klagenden Mannes war das Loch eine Folge der Verletzung von Verkehrssicherungspflichten. Der Parkstreifen habe sich in einem verkehrswidrigen und gefahrträchtigen Zustand befunden und das Loch sei für ihn nicht erkennbar gewesen, so der Mann. Mindestens 3.000 Euro Schmerzensgeld wollte er deshalb von der öffentlichen Hand erhalten.

Das beklagte Amt hielt jedoch dagegen: Das Loch sei schon aufgrund einer zehn Meter entfernten Straßenbeleuchtung gut sichtbar gewesen. Außerdem würden die Straßen und Gehwege regelmäßig auf Schäden kontrolliert, was ausreiche, um den Verkehrssicherungspflichten gerecht zu werden.

Verkehrsteilnehmer müssen aufmerksam und anpassungsfähig sein

Die 2. Zivilkammer des LG Flensburg wies die Klage nun ab. Zwar ließ die Kammer mit ihren Formulierungen im Urteil offensichtlich etwas Verständnis für die Situation des verletzten Mannes durchblicken, doch dessen Prozessführung entwickelte sich zu einem juristischen Eigentor. Denn: "Dass das entsprechende Loch gar nicht zu erkennen war, ist durch die von dem Kläger selbst vorgelegten Fotos widerlegt", stellt die Kammer trocken fest. Auf den Fotos des Mannes von jenem regnerischen Abend seien sogar so viele Unebenheiten und Löcher zu erkennen, dass aus Sicht der Kammer sogar eine gewisse Sorgfalt beim Aussteigen vonnöten gewesen sei. Das Loch jedenfalls sei klar zu erkennen gewesen – unabhängig davon, dass dieses mit Wasser gefüllt war und die Tiefe insoweit nicht ohne Weiteres erkennbar war.

Weiter fuhr die Kammer fort: Beim Aussteigen aus einem Kleintransporter – wie in diesem Fall sogar mit Trittstufe – sei von einem aufmerksamen Verkehrsteilnehmer bei Dunkelheit und Regen "zwar nicht zu erwarten, dass vor dem Aussteigen mit einem Stock Untersuchungen angestellt werden müssen'", so die Kammer. "Wohl aber ist zu erwarten, dass sich der Verkehrsteilnehmer vor einer vollen Belastung des Fußes nach einem Heruntertreten von einer Stufe zunächst versichert, hinreichend stabilen und griffigen Unterboden unter den Füßen zu haben", heißt es dazu im Urteil weiter. Insoweit könne, so wörtlich, auch "ein kurzes 'Vortasten' gefordert werden".

Auch stellte die Kammer klar, dass Ansprüche eines Einzelnen noch nicht allein dadurch begründet werden, dass der Straßenbaulastträger seiner Unterhaltungsverantwortung nicht hinreichend nachkommt. Die notwendige Verkehrssicherungspflichtverletzung, um einen Amtshaftungsanspruch anzunehmen, beginne erst dort, "wo auch für den aufmerksamen Verkehrsteilnehmer eine Gefahrenlage überraschend eintritt und nicht rechtzeitig erkennbar ist", so die Kammer. Von jedem Verkehrsteilnehmer sei eine gewisse Aufmerksamkeit und Anpassungsfähigkeit zu erwarten, die der klagende Mann in seinem Fall habe vermissen lassen.

jb/LTO-Redaktion

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

LG Flensburg verneint Amtshaftung: . In: Legal Tribune Online, 23.10.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/58440 (abgerufen am: 05.12.2025 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Zivil- und Zivilverfahrensrecht
    • Öffentliches Recht
    • Amtshaftung
    • Auto
    • Straßenverkehr
  • Gerichte
    • Landgericht Flensburg
Stefanie Hubig (SPD) 02.12.2025
Straßenverkehr

Gesetzentwurf von Justizministerin Hubig:

Kfz-Hal­ter­haf­tung soll auch für E-Scooter gelten

Es war schon lange gefordert worden, nun geht die Bundesjustizministerin es an: E-Scooter sollen haftungsrechtlich wie andere Kfz behandelt werden, damit Geschädigte leichter Schadenersatz erhalten. Das betrifft Halter- und Fahrerhaftung.

Artikel lesen
Eine Frau beantwortet eine Frage der theoretischen Prüfung des Führerscheins. 27.11.2025
Verkehrssicherheit

OVG Lüneburg zur theoretischen Führerscheinprüfung:

Bei Täu­schung ist der Lappen sofort weg

Absolviert man die Theorieprüfung nicht selbst, gilt sie als nicht bestanden – egal, wie viele Jahre man danach unfallfrei fährt. Eine "zweite Chance", seine Fahrkünste nachzuweisen, hat man dann auch nicht, so das OVG Lüneburg.

Artikel lesen
Autokauf 12.11.2025
Wucher

OLG Karlsruhe weicht vom OLG München ab:

Ehe­paar ist nach "Sale and rent back"-Wucher 50.000 Euro rei­cher

Autos von Menschen, die Geld brauchen, kaufen und diese gleich an sie zurückvermieten: Die "Sale and rent back"-Masche sorgt für Kontroversen. Weil ein Unternehmer dabei Wucher walten ließ, machte er in diesem Fall jetzt ein dickes Minus.

Artikel lesen
Ein fliegender Fasan 07.11.2025
Nachrichten

OLG Oldenburg zur Betriebsgefahr bei Motorrädern:

Ein flie­gender Fasan ist keine höhere Gewalt

Für Unfallschäden hat das Straßenverkehrsrecht eigentlich eine klare Haftungsverteilung. Aber wer haftet, wenn der Beifahrer auf einem Motorrad stürzt, weil ein Fasan gegen seinen Helm fliegt? Damit hat sich das OLG Oldenburg beschäftigt.

Artikel lesen
Mann fotografiert einen Falschparker mit seinem Smartphone. 06.11.2025
Datenschutz

Vom Hilfssheriff zum Datensünder:

Falsch­parker-Melder muss 100 Euro Scha­dens­er­satz zahlen

Ein Mann meldet per App einen Falschparker – und schießt dabei übers Ziel hinaus. Weil er auch den Beifahrer fotografierte, muss er 100 Euro Schadensersatz und die gegnerischen Anwaltskosten von über 600 Euro zahlen, so das OLG Dresden.

Artikel lesen
Cannabis 06.11.2025
Cannabis-Legalisierung

AG Hamburg-Wandsbek verhängt Fahrverbot:

"Cannabis-Aus­weis" nach Zoom-Sprech­stunde genügt nicht

In Ausnahmefällen dürfen Menschen auch nach Cannabiskonsum noch Autofahren. Hierfür gelten aber strenge Voraussetzungen, die das AG Hamburg-Wandsbek nun konkretisierte. Freifahrtscheinen per Zoom erteilte es eine Absage.

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • One-Klick Bewerbung: Dein Klick zum neuen Job, einfach und schnell.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

NEU! Mit LTO Easy Apply so einfach und schnell bewerben wie nie zuvor

Zu den Top Jobs
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Noerr
Re­fe­ren­dar/in Re­gu­lato­ry (w/m/d)

Noerr , Ham­burg

Logo von Noerr
Wis­sen­schaft­li­che/r Mit­ar­bei­ter/in Re­gu­lato­ry (w/m/d)

Noerr , Ham­burg

Logo von Regionalverband Großraum Braunschweig
Voll­ju­ris­tin/ei­nen Voll­ju­ris­ten (w/m/d)

Regionalverband Großraum Braunschweig , Braun­schweig

Logo von Noerr
Re­fe­ren­dar/in Re­gu­lato­ry (w/m/d)

Noerr , Dres­den

Logo von Noerr
Re­fe­ren­dar/in Re­gu­lato­ry (w/m/d)

Noerr , Mün­chen

Logo von Noerr
Wis­sen­schaft­li­che/r Mit­ar­bei­ter/in Re­gu­lato­ry (w/m/d)

Noerr , Ber­lin

Logo von Noerr
Re­fe­ren­dar/in Re­gu­lato­ry (w/m/d)

Noerr , Düs­sel­dorf

Logo von Noerr
Wis­sen­schaft­li­che/r Mit­ar­bei­ter/in Re­gu­lato­ry (w/m/d)

Noerr , Frank­furt am Main

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Eigenbedarfs-, Verwertungs- und sonstige Kündigungen kompakt - alles Wesentliche zum Verfahrens- und

05.12.2025

Die Bedeutung des Sachverständigengutachtens im Bau- und Mietprozess (5 Zeitstunden)

05.12.2025

Der Kampf gegen die Strafakte in Beweisaufnahme und Urteilsbegründung - Unmittelbarkeitsprinzip

05.12.2025

Ausgewählte Entscheidungen des BGH zum Umgang mit Beweisanträgen

05.12.2025

Freiheitsentziehende Maßregeln nach § 63 und § 64 StGB

05.12.2025

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH