Weil zwei Pferde lahmten, mussten sie medizinisch behandelt werden. Über die Diagnose sind sich Halter und Tierarzt aber uneinig, der Fall landete vor Gericht. Ob ein Behandlungsfehler vorlag, musste nun das AG München klären.
Hatten die Pferde "Monty" und "Striezi" nur Wasser in den Beinen oder einen ernsthaften Sehnenschaden? Weil sich der Halter der Tiere und sein Tierarzt darüber nicht einig werden konnten, musste diese Frage vor dem Amtsgericht (AG) München geklärt werden (Urt. v. 14.11.2024, Az. 275 C 14738/24). Nach mehreren Zeugenvernehmungen und der Einholung eines Gutachtens ist klar: Die Behandlung war fachgerecht, die Rechnung muss vollständig bezahlt werden.
Geklagt hatte ein Tierarzt aus Franken, der sich auf die Behandlung von Pferden spezialisiert hat, gegen den Eigentümer zweier Pferde. Der Veterinär kümmerte sich im März 2022 um die beiden Pferde Monty und Striezi, weil diese akut lahmten. Der Arzt stellte dabei einen strukturellen Fesselträgerschaden fest und behandelte die Tiere entsprechend. Kurz darauf flatterte für den Halter der Tiere eine Rechnung in Höhe von 1.741,97 Euro ins Haus.
Diese wollte Montys und Striezis Eigentümer aber nicht zahlen. Er war der Ansicht, dass seine Pferde lediglich an einer leichten Flüssigkeitssammlung um die Sehne herum gelitten hätten und somit nur ein Überlastungsschaden vorgelegen habe. Der Tierarzt habe die Pferde daher falsch diagnostiziert und behandelt, die Rechnung müss er nicht zahlen.
Behandlung nicht unbrauchbar, Zahlungsanspruch besteht
Das AG München gab letztlich jedoch dem Arzt recht. Denn bei einem tierärztlichen Behandlungsvertrag sei kein Behandlungs- oder Heilungserfolg geschuldet, sondern die medizinische Behandlung als Dienstleistung. Dass die medizinische Behandlung der Pferde in diesem Fall aufgrund eines Behandlungsfehlers völlig unbrauchbar und damit wertlos für deren Halter war, ist laut dem Gericht nicht erwiesen.
Vielmehr habe der Sachverständige in seinem Gutachten bestätigt, dass die Ultraschallbilder und klinischen Befunde durch die Tierarztpraxis tatsächlich Schäden an den Fesselträgerstrukturen belegen. Monty und Striezi mussten also auch dementsprechend behandelt werden, der Halter der Pferde dürfte sich deshalb nicht weigern, den herbeigerufenen Tierarzt zu bezahlen.
Gerichte müssen sich regelmäßig mit Rechtsstreitigkeiten rund um Pferde befassen. Auch Prüfungsämter nutzen die Sachverhalte nur zu gerne als Klausurvorlage. Erst kürzlich hatte das Oberlandesgericht Braunschweig zu entscheiden, ob ein aggressives Pferd zur Anfechtung des Kaufvertrages berechtigt.
lmb/LTO-Redaktion
AG München gibt Tierarzt Recht: . In: Legal Tribune Online, 24.02.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/56661 (abgerufen am: 19.04.2025 )
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