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AG Berlin-Tiergarten: Bewäh­rungs­strafen nach Far­b­at­tacke auf Bran­den­burger Tor

23.04.2024

Brandenburger Tor nach Farbattacke

Die Beschädigung eines "nationalen Denkmals" hat das Gericht strafschärfend berücksichtigt. Foto: picture alliance/dpa | Paul Zinken

Die Empörung nach der Farbattacke auf das Wahrzeichen der Hauptstadt war groß und die Reinigungsarbeiten dauerten lang. Nun gibt es ein erstes Urteil.

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Das Amtsgericht (AG) Berlin-Tiergarten hat drei Mitglieder der "Letzten Generation" wegen gemeinschaftlicher Sachbeschädigung in Form eines Farbanschlags auf das Brandenburger Tor zu Freiheitsstrafen in Höhe von acht Monaten verurteilt. Die Vollstreckung wurde zur Bewährung ausgesetzt (Urt. v. 23.04.2024, Az. 253 Ds 182/23).

Rund sieben Monate nach der Farbattacke auf das Brandenburger Tor hatten die drei Angeklagten, zwei Männer im Alter von 28 und 64 Jahren sowie eine 22-jährige Frau, vor Gericht gestanden, das Berliner Wahrzeichen angesprüht zu haben. Angesichts der Klimakatastrophe habe es sich bei der Aktion um einen "angemessenen und notwendigen Protest" gehandelt, sagten die Mitglieder der Klimagruppe Letzte Generation am Dienstag vor dem AG Berlin-Tiergarten. Neben den drei Angeklagten sollen noch elf weitere Klimaaktivisten an der Farbattacke am 17. September 2023 beteiligt gewesen sein.

Ende März war ein erster Strafprozess gegen zwei mutmaßlich Beteiligte im Alter von 20 und 21 Jahren zunächst gescheitert. Eine andere Abteilung des Gerichts setzte das Verfahren aus, weil es einen Streit um die Höhe der Kosten für die Reinigungsarbeiten gibt. Aus Sicht der Verteidigung wären die Reinigungskosten - die laut der Anklage rund 115.000 Euro betrugen - "bei sachkundiger Reinigung" deutlich niedriger ausgefallen. Sie beantragte das Gutachten eines Sachverständigen einzuholen. 

Mit dem Urteil entsprach das Gericht dem beantragten Strafmaß der Staatsanwaltschaft. Bei der Farbattacke handele es sich um eine "politisch motivierte Symboltat" und letztlich Vandalismus, so die Staatsanwaltschaft. Dabei wurde seitens des Gerichts strafschärfend berücksichtigt, dass durch die Aktion ein "nationales Denkmal" beschädigt wurde.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. 

dpa/jb/LTO-Redaktion

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AG Berlin-Tiergarten: . In: Legal Tribune Online, 23.04.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/54399 (abgerufen am: 15.03.2026 )

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