LG München I hält Verurteilung aufrecht: Früherer LG-Prä­si­dent wegen sexu­eller Beläs­t­i­gung ver­ur­teilt

30.06.2026

Jahrelang war Ludwig Kroiß Präsident des Landgerichts Traunstein, nun stand er selbst vor Gericht. Auch in zweiter Instanz wurde er verurteilt. Das Gericht war überzeugt, dass er eine Mitarbeiterin auf den Mund geküsst hat.

Auch das Landgericht (LG) München I ist überzeugt: Der ehemalige Präsident des LG Traunstein, Ludwig Kroiß, hat eine Mitarbeiterin des Sekretariats sexuell belästigt. Anders als das Amtsgericht (AG) München verhängt das LG keine Bewährungsstrafe, sondern eine Geldstrafe in Höhe von 120 Tagessätzen von je 160 Euro, also insgesamt 19.200 Euro. Das Urteil (v. 29.06.2026, Az. 24 Ns 111 Js 141975/23) ist nicht rechtskräftig.

Im September 2021 hatte Kroiß die Mitarbeiterin zum Feierabend auf ein Glas Wein in sein Büro eingeladen – so war es offenbar schon öfter vorgekommen. Doch soll Kroiß die laut Bild gut 30 Jahre jüngere Frau sodann zu ihrer Überraschung umarmt sowie nach den Feststellungen des Gerichts gegen ihren Willen auf die Wange und auf den Mund geküsst haben. Die Kammervorsitzende bezeichnete dies im Berufungsverfahren als "absolute Grenzüberschreitung". Der Angeklagte hatte die Vorwürfe, seine Mitarbeiterin auf den Mund geküsst zu haben, schon vor dem ersten Prozess gegen ihn bestritten, seine Verteidiger hatten erneut Freispruch gefordert.

Die Berufungskammer glaubte ihm nicht. Dafür maßgeblich waren vor allem die Schilderungen der Betroffenen, die durch weitere Zeugenaussagen gestützt wurden. Die Kammer hob dabei deren Aussagekonstanz hervor und sah zudem keine Anhaltspunkte für eine etwaige Falschbeschuldigung.

Verteidigung kündigt Revision an

Der Kuss stelle eine körperliche Berührung in sexuell bestimmter Weise dar. Das erfüllt nach Auffassung des Gerichts den Tatbestand der sexuellen Belästigung nach § 184i Strafgesetzbuch (StGB). Es habe insoweit eine sexuelle Konnotation bestanden. Anders als die Verteidigung argumentiert hatte, sei der Kuss nicht etwa aus dem Dienstbezug "gerutscht" – dies passe nicht zu dem Über-/Unterordnungsverhältnis zwischen Kroiß als damaligem LG-Präsidenten und seiner Mitarbeiterin, welches sich auch in dem fortgesetzten Siezen manifestiert habe. Die Sekretärin habe keine Möglichkeit gesehen, sich der Belästigung zu erwehren, habe sich unwohl gefühlt und sei schockiert gewesen, so das LG.

Das AG München hatte noch eine sechsmonatige Bewährungsstrafe verhängt. Vorgesehen ist gemäß § 184i StGB entweder Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe. Unter anderem wegen der langen Verfahrensdauer und weil Kroiß nicht vorbestraft war, reduzierte das LG München die Strafe nunmehr.

Der Anwalt des Angeklagten, der Passauer Strafrechtsprofessor Dr. Holm Putzke, hatte Freispruch beantragt. Nach der Verkündung des Berufungsurteils kündigte er an, Revision einzulegen. "Auch nach der deutlichen Reduzierung des Strafmaßes bleibt dieses Urteil aus unserer Sicht falsch", sagte er der dpa. Für die Revision wäre das Bayerische Oberste Landesgericht (BayObLG) zuständig.

jb/LTO-Redaktion

Mit Materialien der dpa

Zitiervorschlag

LG München I hält Verurteilung aufrecht: . In: Legal Tribune Online, 30.06.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/60308 (abgerufen am: 16.07.2026 )

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