Druckversion
Donnerstag, 11.12.2025, 19:53 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/242C1352323-ag-muenchen-reiserecht-urlaub-wenige-gehminuten-strand
Fenster schließen
Artikel drucken
54847

AG München zum Reiserecht: 1,3 Kilo­meter Ent­fer­nung sind nicht "wenige Geh­mi­nuten" zum Strand

25.06.2024

Ein Strand in Costa Rica

Costa Rica ist für seine Stände bekannt. Wenn der nicht so nah ist, wie versprochen, müssen Reiseveranstalter laut AG München ggf. haften. Foto: Simon Dannhauer - stock.adobe.com

Oftmals werden Hotels mit ihrer Nähe zum Strand beworben. Was hierbei die Bezeichnung "wenige Gehminuten" verdient, hat das AG München jetzt im Falle einer teuren Costa-Rica-Reise ausgelegt.

Anzeige

Für das Werbemerkmal "nur wenige Gehminuten von wunderschönen Stränden entfernt" gilt jedenfalls im Hochpreissegment eine Grenze von fünf Minuten Fußweg. Das hat das Amtsgericht (AG) München entschieden und eine Reiseveranstalterin insoweit zur Erstattung von Kosten für ein Ersatzhotel sowie Schadensersatz für nutzlos aufgewendete Urlaubszeit in Höhe von insgesamt 1.795 Euro verurteilt (Urt. v. 22.11.2023, Az. 242 C 13523/23).

Geklagt hatte eine Frau, die gemeinsam mit ihrer Tochter eine Rundreise durch Costa Rica für Juli 2022 gebucht hatte. Dazu sollte auch der Aufenthalt in einem Boutique-Hotel an der Pazifikküste für vier Nächte gehören. Dieses Hotel wurde unter anderem als "nur wenige Gehminuten von den besten Restaurants und wunderschönen Stränden entfernt" beschrieben.

An der Rezeption des schönen Boutique-Hotels teilte man der Frau aber mit, man müsse den 25 Gehminuten entfernten Strand mit dem Taxi besuchen. Sie war empört, klagte und führte vor Gericht an, dass das in keiner Weise mehr der vollmundigen Beschreibung "wenige Minuten von wunderschönen Stränden entfernt" entspreche. Die Reiseveranstalterin hielt im Verfahren dagegen, dass man für den Weg von 1,3 Kilometern lediglich 15 Minuten zu Fuß benötige. Eine bestimmte geringe Entfernung sei zudem nie zugesichert worden.

Niemand muss zum Strand rennen

Vor Ort hatte sich die klagende Frau an die lokale Ansprechpartnerin der Reiseveranstalterin gewandt und in Abstimmung mit dieser über eine Buchungsplattform auf eigene Kosten ein Ersatzhotel gebucht. Hierfür erstritt sie nun erfolgreich die Kostenerstattung nebst Schadensersatz (§§ 651i Abs. 2, 3 Nr. 2, 7, 651k, 651n Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)).

Das AG München sah in der Entfernung zum Strand einen Reisemangel. Zwischen den Parteien sei unstreitig, dass der Fußweg zum Strand 1,3 Kilometer betrage. Weil es sich um eine reise im Hochpreissegment handelte, begrenzte das AG München "wenige Gehminuten" hier auf maximal fünf Minuten bei normalem Gehtempo. Für die 1,3 Kilometer bedeute dies ein "selbst für erfahrene Läufer ambitioniertes Tempo" von 15,6 Kilometern pro Stunde, rechnete das Gericht vor. Insbesondere weil der Reiseveranstalterin bekannt war, dass die klagende Frau mit ihrer neunjährigen Tochter verreisen wollte, könne ein solches Tempo nicht vorausgesetzt werden.

Weil die Reiseveranstalterin außerdem damit warb, "unvergessbare Luxusreisen" anzubieten, müsse sie sich an ihren eigenen Ansprüchen messen lassen, meint das Gericht. Auch das sei in in diesem Fall letztlich in die Auslegung von "wenige Gehminuten" einzubeziehen.

jb/LTO-Redaktion

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

AG München zum Reiserecht: . In: Legal Tribune Online, 25.06.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/54847 (abgerufen am: 11.12.2025 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Reiserecht
    • Zivil- und Zivilverfahrensrecht
    • Reise
    • Schadensersatz
    • Zivilprozess
  • Gerichte
    • Amtsgericht München
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig 10.12.2025
SLAPP

Bundesregierung beschließt Gesetzentwurf:

Anti-SLAPP soll nicht für rein deut­sche Fälle kommen

Klagen als Einschüchterungstaktik: Die Bundesregierung hat ein Gesetz gegen Einschüchterungsklagen (SLAPP-Klagen) beschlossen. Anders als bisher geplant soll es aber nicht für rein innerdeutsche Fälle gelten. Das EU-Recht wird 1:1 umgesetzt.

Artikel lesen
Fürst Albert II. mit Frau und Kindern 10.12.2025
Prominente

Veröffentlichung eines Badefotos untersagt:

Fürst Albert II. siegt beim OLG Frank­furt

Wie bereits seine Schwester Caroline klagt auch Albert gegen deutsche Berichterstattung. Zu Recht – Fotos seiner Kinder beim Baden muss der monegassische Fürst nicht dulden. 

Artikel lesen
Ferienanlage auf Rügen (Symbolbild) 05.12.2025
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

BGH zu einseitiger Vertragsgestaltung:

AGB oder Indi­vi­dual­ve­r­ein­ba­rung – oder beides?

Ein Projektentwickler plante eine Ferienanlage mit 51 Wohnungen. Die neuen Eigentümer verpflichteten sich per Agenturvertrag, ihre Wohnungen zehn Jahre lang an Feriengäste zu vermieten. Trotz individueller Vereinbarung eine AGB, so der BGH.

Artikel lesen
BVerwG in Leipzig 04.12.2025
Beamte

BVerwG zum Reisekostenrecht:

"Geringe Ent­fer­nung" beträgt höchs­tens zwei Kilo­meter

Beamte können bei Dienstreisen oft ein Tagegeld erhalten. Nicht aber bei geringer Entfernung – also bis zu zwei Kilometer nach Straßenentfernung, klärte nun das BVerwG. Die Luftlinie sei irrelevant.

Artikel lesen
Ziege 03.12.2025
Skurriles

LG Stralsund zu Vorfall mit Ziege im Streichelzoo:

"Eigent­lich beißen vor allem die Affen"

Eine Krankenkasse verklagt einen Tierpark – weil eine Ziege in einem Streichelgehege eine Urlauberin zu Fall gebracht haben soll. Vor Gericht geht es auch um die Frage, ob nur Böcke Hörner haben.

Artikel lesen
Stefanie Hubig (SPD) 02.12.2025
Straßenverkehr

Gesetzentwurf von Justizministerin Hubig:

Kfz-Hal­ter­haf­tung soll auch für E-Scooter gelten

Es war schon lange gefordert worden, nun geht die Bundesjustizministerin es an: E-Scooter sollen haftungsrechtlich wie andere Kfz behandelt werden, damit Geschädigte leichter Schadenersatz erhalten. Das betrifft Halter- und Fahrerhaftung.

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • One-Klick Bewerbung: Dein Klick zum neuen Job, einfach und schnell.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

NEU! Mit LTO Easy Apply so einfach und schnell bewerben wie nie zuvor

Zu den Top Jobs
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Wolters Kluwer
Le­gal En­gineer (Li­b­ra - Le­gal AI As­si­s­tant) (m/f/d)

Wolters Kluwer , Ber­lin

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle

Logo von DFH Gruppe
Voll­ju­ris­ten/Syn­di­kus­rechts­an­walt (m/w/d) für den Be­reich Pri­va­tes...

DFH Gruppe , Sim­mern

Logo von DMB Rechtsschutz-Versicherung AG
Ju­rist / Wirt­schafts­ju­rist / Voll­ju­rist als Scha­den­sach­be­ar­bei­ter...

DMB Rechtsschutz-Versicherung AG , Köln

Logo von Clarios Germany GmbH & Co. KG
Rechts­re­fe­ren­dar (m/w/d) für die Wahl­sta­ti­on

Clarios Germany GmbH & Co. KG , Han­no­ver

Logo von Personalamt der Freien und Hansestadt Hamburg
Voll­ju­rist:in­nen (m/w/d) - Trainee­pro­gramm für an­ge­hen­de...

Personalamt der Freien und Hansestadt Hamburg , Ham­burg

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle , Sta­de

Logo von Brinkmann Rechtsanwälte
Rechts­an­walt (m/w/d) im Be­reich Zi­vil­recht

Brinkmann Rechtsanwälte , Köln

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Highlights aus dem Gesellschaftsrecht und Insolvenzrecht

11.12.2025

Praktische Auskünfte, Verzeichnisse und Ansprüche der Erben – Grenzlinienfestlegung durch den BGH

11.12.2025

Korrekturen nach dem Erbfall

11.12.2025

Aktuelle Rechtsprechung im Erbrecht

11.12.2025

Online-Training: Strategisch statt laut

11.12.2025

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH